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- Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14 (Harheim)M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 142 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14 (Harheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Christel Schneider als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 14 hat die im Beschlusstext genannte Frau Schneider als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage 1_Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6835, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R.M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 143 Betreff: Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 388 (M 80) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 unter dem Titel "Frankfurter Vertrag" eine Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. getroffen hat. Darin verpflichtet sich die Stadt, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Diese Verpflichtung wurde mit fünf Ergänzungsverträgen fortgeschrieben (jeweils vom 05.09.2005, 08.07.2008, 08.11.2013, 03.03.2017, 01.09.2021). 2. Um das Vertragswerk klarer zu fassen, wurde es nun auf Grundlage der bisherigen Verträge neu aufgesetzt. So wurden vor allem die finanziellen Zuschüsse der verschiedenen Verträge zusammengefasst. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. 3. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. hat besondere Belastungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen, für steigende Sicherheitskosten und die Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philantropin. Zur Mitfinanzierung der Aufwendungen beteiligt sich die Stadt Frankfurt am Main wie folgt: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 Euro, 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 Euro, 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 Euro. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die in Punkt 3 genannten Finanzierungsmittel durch das Dezernat II, Produktgruppe 10.03, Sachkonto 71280000 "Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben" bereitgestellt werden. Die Finanzierung im Jahr 2026 erfolgt aus den im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehenen Mitteln, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, zuzüglich weiterer vorhandener Mittel im Dezernat II, inklusive Übertragung dortiger Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2025. Die in den Jahren 2027 ff. benötigten Mittel sind vom Dezernat II im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. 5. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. Dem Abschluss dieses Vertrags wird zugestimmt. 6. Das Dezernat II wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Jüdisches Leben in Frankfurt ist so alt wie die Stadt selbst. Die vielfältige Gemeinde hat die Stadtgesellschaft entscheidend mitgeprägt. Aber die jüdischen Frankfurter:innen standen über die Jahrhunderte immer wieder der antisemitischen Verfolgung gegenüber. Anfeindungen, Ausschlüsse, Ghettoisierung und auch Pogrome gehörten zu den regelmäßigen Erfahrungen, die Jüdinnen und Juden erleiden mussten. Von 1933 bis 1945 gipfelte die antisemitische Ideologie in der systematischen Entrechtung und schließlich bestialischen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Die Stadt Frankfurt stellte sich in großer Mehrheit dem Nationalsozialismus nicht entgegen, sondern wurde zu seinem willigen Vollstrecker. Jüdische Nachbar:innen wurden über Nacht zum Feind erklärt, deren Besitztümer man rauben und deren Deportation in den Tod man zusehen konnte. Hass, Kälte und Indifferenz machte den Zivilisationsbruch möglich. Nach dem Krieg und dem Schrecken der Shoah begann sich in Frankfurt wieder ein Gemeindeleben zu etablieren. Die Gründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in der Gesellschaft der Täter:innen war für die Überlebenden und ihre Nachkommen ein unfassbarer schwerer Schritt, der von zahlreichen Ambivalenzen begleitet war. Die Stadtgesellschaft machte den Neuanfang nicht leicht. Eine "zweite Schuld" trifft die junge Bundesrepublik, weil sie die Augen vor der eigenen Verantwortung verschloss. Jüdinnen und Juden mit Extremtraumatisierungen, seelischen und körperlichen Verletzungen, wurden missachtet oder mit skandalös niedrigen Abfindungen sich selbst überlassen. Es ist ein Wunder, dass unter diesen Bedingungen die Jüdische Gemeinde Frankfurt eine der größten und herzlichsten des ganzen Landes wurde. Dass es diese Gemeinde gibt, ist ein Triumph über die Ideologie des Hasses, ein Triumph des Lebens. Die Stadtgesellschaft erkannte ihre Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. an, als sie am 20. Dezember 1990 einen Vertrag miteinander schlossen. Dieser Vertrag soll mit diesem Beschluss neu gefasst werden, um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde sicherzustellen. B. Alternativen Der derzeit geltende fünfte Änderungsvertrag läuft bis zum 31.12.2025. Die Alternative besteht darin, den Vertrag nicht zu verlängern. Zum Tragen käme dann wieder der ursprüngliche Vertrag vom 20.12.1990 mit entsprechend geringeren Zahlungen. C. Lösung Der Vertrag wird auf Grundlage der bisherigen Verträge wie oben geschildert neu gefasst und von der Jüdischen Gemeinde und der Stadt Frankfurt unterzeichnet. D. Kosten Nach Abschluss des Vertrags sind Zuweisungen und Zuschüsse in folgender Höhe zu zahlen: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 €. 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 €. 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 €. Auf den Stellenplan hat der Beschluss keine Auswirkungen. Das Dezernat II bestätigt die Deckung für den Haushalt 2026 und veranschlagt die weiteren Zuweisungen und Zuschüsse für 2027 ff. Anlage 1_Vertrag_Neufassung (ca. 103 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2001, M 206 Vortrag des Magistrats vom 06.05.2005, M 80 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2008, M 14 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 79 Vortrag des Magistrats vom 15.08.2016, M 153 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6836, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 20-16
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 144 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2024 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2024 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. B. Alternativen Fehlanzeige C. Lösung Fehlanzeige D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Fehlanzeige Anlage 1_Gesamtabschluss (ca. 7,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 77 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) sowie CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6837, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 14-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b (Sindlingen, Zeilsheim)M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 145 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b (Sindlingen, Zeilsheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Str. 18 65931 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 6 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Schulz als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6838, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 146 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstr. 10 60388 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Frau Dr. Schmitt-Gläser als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und BFF-BIG (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela-Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6839, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl zur Schiedsperson für den Bezirk 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach)M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 147 Betreff: Wahl zur Schiedsperson für den Bezirk 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Str. 26 60386 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 11 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Söller als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6840, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025M26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 148 Betreff: Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 143) 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2025 für den Verlustausgleich der SWFH 97,66 Mio. € für 2025 und 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für das Jahr 2025 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum IV. Quartal 2025 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2025 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 97.660.000,00 € zzgl. aus Budgetüberträgen bis zu 90.000.000 € (insgesamt 187.660.000 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2024 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2024 wird hierbei verrechnet. Begründung: Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2024 Zuzahlungen von insgesamt 333.631.277,83 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet. Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2024 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 69.788.396,46 € abgeschlossen (MB Nr. 766 vom 07.07.2025). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 49.244.109,79 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2024 (- 49.452.453,77 €) und der Überzahlung aus 2023 (208.343,98 €) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2024 i. H. v. - 20.335.942,69 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2025 auf Basis des IV. Quartals 2025 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2025 ist nun erneut für den Haushalt 2025 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6841, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-40
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Rückzahlungsplan Darlehen MOMEMM26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Betreff: Rückzahlungsplan Darlehen MOMEM Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4711 (M 19) I. Als Hintergrund der Beschlussvorlage dient der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4711, zur Kenntnis. Auszug (M 19, Ziff. II.): "Es wird zugestimmt, dass die Fälligkeit zur Rückzahlung der Zuwendung zunächst bis zum 31.12.2024 verlängert und ab dem 01.01.2024 zinsfrei gestellt wird. Daraus folgt, dass der Magistrat beauftragt wird, bis zum 31.08.2024 einen Rückzahlungsplan mit dem Betreiberverein des MOMEM zu vereinbaren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Zuwendungsnehmer wird verpflichtet, in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Museums vorzulegen, ab dem 01.01.2024 in einem halbjährigen Turnus über die inhaltlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu berichten sowie eine jährliche Abrechnung vorzulegen." II. Dem Rückzahlungsplan des Darlehens wird in der vom Friends of Momem e.V. vorgeschlagenen Höhe zugestimmt. Dieser sieht eine jährliche Rückzahlungsrate von mind. 20.000 Euro vor. Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit einem Rückzahlungsplan abzuschließen. III. Weiter dient zur Kenntnis, dass die Räume des Museums seit dem 01.01.2025 in die Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung der VGF übergegangen sind. Diese fungiert seither als Vermieter und erhebt gegenüber dem MOMEM einen monatlichen Mietzins. Um die im zwischen Stadt Frankfurt und dem Betreiberverein geschlossenen "letter of intent" vereinbarte mietfreie Nutzung der Räume für den Museumszweck aufrecht zu erhalten, erhält das MOMEM einen Zuschuss zu den Mietkosten. Dieser wird aus Mitteln des Produktbereichs 21.01. bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der Betreiberverein des Museum of Electronic Music, MOMEM, hat seit April 2024 einen umfassenden Transformationsprozess eingeleitet, um eine inhaltliche, organisatorische und strukturelle Neuaufstellung des Museums vorzunehmen. Auf die im M 19 (§ 4711) vorgeschlagenen Maßnahmen hat das MOMEM reagiert und setzt die genannten Vorschläge im Rahmen des eingeleiteten Prozesses nach und nach um. Dies beinhaltet die Einrichtung eines aktiven Fördervereins, den Aufbau und die Pflege strategischer Partnerschaften innerhalb der städtischen Museumslandschaft, die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates, die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Kulturamt sowie die Neufassung des wirtschaftlichen Betriebsmodells mit Unterstützung eines externen Beraters. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden bereits im laufenden Betrieb sichtbar. Das Haus positioniert sich als ein Ort der Auseinandersetzung mit ästhetischen und gesellschaftlich relevanten Entwicklungslinien der Clubkultur und untersucht u.a. den Einfluss elektronischer Musik auf das kulturelle Miteinander in der Szene. Dies gelingt durch die Verbreiterung des Museumsangebots, die Durchführung von Kooperationsausstellungen, die verbesserte Integration des MOMEM in angrenzende Bereiche der Stadt und den Ausbau partizipativer Vermittlungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Von besonderer Bedeutung sind die im Jahr 2024 erfolgreich umgesetzten Kooperationen mit der Kunsthalle Schirn ("Milestones of Hiphop"), der Buchmesse Frankfurt ("Italo Disco") und der Fraport-AG ("100 Jahre Flughafen Frankfurt"), die in Planung befindliche Reihe "Female Side of Techno" sowie die Bereitstellung eines kuratierten Programms mit themenbezogenen Sonderausstellungen, Vortrags- und Diskussionsrunden und Workshop-Angeboten. Durch die Einrichtung der Formate "Electronic Classroom" und "Play Yourself" konnte zudem ein interaktives Angebot für Schulklassen, Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden. Als weitere Maßnahme hat das MOMEM eine gründliche Analyse der wirtschaftlichen Situation vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verwendung der aus dem Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel detailliert aufbereitet. Mit Bezug der Liegenschaften erwiesen sich die notwendigen Aufwendungen für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Räumlichkeiten als unerwartet umfassend. Um die Begehbarkeit und Betriebsfähigkeit der Liegenschaft für die Öffentlichkeit sicherzustellen, musste deren Durchführung allen weiteren musealen Installationen vorangestellt werden. Die für den Bezug der Liegenschaft notwendig gewordenen Sanierungsleistungen umfassten u.a. die Erneuerung von Toilettenanlagen, Klimaanlage, technischer Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung von Brandschutzanlagen. Auf Basis der mit der Stadt Frankfurt vereinbarten mietfreien Nutzung der Räume ist das Museum in der Lage, die monatlichen Betriebskosten zur Durchführung des Museumsbetrieb aus Museumseintritten, Eigenveranstaltungen und Vermietungen zu erwirtschaften. Das MOMEM strebt für das Jahr 2025 ff. ein Einnahmenplus in Höhe von jährlich 20.000 € an, das zur Tilgung des Darlehens herangezogen werden kann. Das Einnahmeplus kann durch die Verstetigung des im Jahr 2024 entwickelten Finanzplans des Museums, der Verringerung von Kosten im Bereich des Ausstellungsbetriebs und durch angestrebte Einnahmeerhöhungen im Bereich des "Supporter Clubs" erzielt werden. Auf Basis des vorgelegten Finanzplans kann das gewährte Darlehen in Höhe von 500 T€ (Produktgruppe 21.01, Projekt Definition 5.010597) zzgl. Zinsen in Höhe von 18.000 Euro mit einer jährlichen Rate von ca. 20.000 Euro zurückgezahlt werden, somit wäre die Rückzahlung in voraussichtlich 26 Jahren abgeschlossen. Die Rückzahlungsvereinbarung wird mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gültig. Die Einnahmen- / Ausgabensituation für das Jahr 2025 wurde wie folgt abgebildet: Voraussichtliche Einnahmen 2025 Voraussichtliche Ausgaben 2025 Eintritte 180.000 € Personalkosten 180.000 € Zuschuss Mietkosten Stadt Frankfurt 240.000 € Miete und Nebenkosten 240.000 € Spenden 95.000 € Wareneinkauf 15.000 € Sponsoring 50.000 € Kommunikation 15.000 € Einnahmen Gastronomie 35.000 € Betrieb Ausstellung/ Veranstaltung 200.000 € Vermietungen 65.000 € Darlehenstilgung 20.000 € Mitgliedsbeiträge/Supporter Club 5.000 € Summe Einnahmen 670.000 € Summe Ausgaben 670.000 € B. Alternativen Keine. C. Lösung Ausführungen unter A. Zielsetzung D. Kosten Durch die Verlängerung des Darlehens kommen auf die Stadt Frankfurt keine weiteren finanziellen Mehraufwände zu. Anlage 1_Konzept (nicht öffentlich - ca. 4,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2025, NR 1449 Antrag vom 20.10.2025, OF 1772/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 87 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 211 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2021, M 111 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 19 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1772/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 149 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie AfD (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 149 = Annahme, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 149 = Ablehnung, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 149 = Annahme, NR 1449 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 149 und NR 1449 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FDP, AfD, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6842, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 6974, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Kita Kunstpiraten vor der Schließung?STOB 126.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1665 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Vorläufige Stellungnahme: Der Träger Kunstpiraten e.V. der Kindertageseinrichtung Kita Kunstpiraten, Alt Niederursel 1, 60439 Frankfurt am Main erhielt am 12.03.2024 fristgerecht seitens des Vermieters die Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.07.2025. Grund ist die schwierige Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Träger und Vermieter. Das Stadtschulamt wurde seitens des Trägers über die Kündigung des Mietvertrages informiert. Seitdem haben mehrere Beratungsgespräche mit dem Träger stattgefunden. Dem Träger wurde unter anderem die Möglichkeit aufgezeigt, eine neue Liegenschaft für die Einrichtung zu finden. Der Träger hat diese Möglichkeit bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit konnte in einem Aushandlungsprozess der Mietvertrag um zwei Jahre verlängert werden. Die Einrichtung wird nun bis zum 31.07.2027 durch den Träger weiterbetrieben. Weitere Gespräche zwischen Träger und Vermieter sind geplant. Der Vermieter machte dem Stadtschulamt deutlich, dass die Liegenschaft weiterhin für eine Einrichtung zur Verfügung stehe. Er äußerte den Wunsch, dass die Einrichtung von einem anderen Träger betrieben werden solle. Aktuell stehen die Ergebnisse des Gesprächstermins zwischen Vermieter und Träger aus. Gleichwohl finden parallel Gespräche mit weiteren Trägern statt, die potenziell die Einrichtung in der Liegenschaft weiterführen könnten. Das Stadtschulamt ist seit Anfang des Jahres im engen Austausch mit dem Träger. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Meisterschaften!STOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1666 Betreff: Mehr Meisterschaften! Um dem eigenen Anspruch als Sportstadt gerecht zu werden, ist es erforderlich sich regelmäßig verschiedenen Bewerbungs- und Akquiseverfahren um Sport(groß)veranstaltungen zu stellen. Dies ist in der Vergangenheit mehrfach erfolgt. Am Beispiel des Ball des Sports, dem Host Town Program im Rahmen der Special Olympics 2023 und zuletzt der UEFA EURO2024 mit Erfolg. Dass Frankfurt am Main in der Wahrnehmung großer Sportverbände eine attraktive Stadt für die Austragung sportlicher Sportgroßereignisse ist, zeigt nicht zuletzt die Vergabe des Fußball-Europa League Finales 2027 nach Frankfurt. Mit der erfolgreichen Bewerbung und Durchführung solcher Veranstaltungen gehen in der Regel über einen positiven Imagegewinn hinaus auch die Schaffung nachhaltiger (infra)struktureller Veränderungen einher, die der Stadt und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute kommen. Die Stadt Frankfurt am Main wird sich daher auch zukünftig als Austragungsort für nationale und internationale Sportveranstaltungen bewerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5542
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhalt und Sanierung des LichtkokonsSTOB 526.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1667 Betreff: Erhalt und Sanierung des Lichtkokons Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7189
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grün für die KuhwaldstraßeSTOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1668 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?STOB 626.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1669 Betreff: Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage? Zu 1: Telefonisch oder in schriftlicher Form gehen bei der Friedhofsverwaltung über das Jahr verteilt durchschnittlich rund 15 Beschwerden ein. Weitaus häufiger sind die Beschwerden direkt vor Ort. Im Schnitt werden die Mitarbeiter:innen zwei Mal in der Woche von Friedhofsbesucher:innen angesprochen, die länger nach einem Parkplatz suchen mussten und ihren Unmut äußern. Zu 2: Zu Arbeitsbeginn der Mitarbeitenden zwischen 6 Uhr und 7 Uhr, zu dem der Friedhof noch geschlossen ist, sind im Schnitt 80 % bis 100 % der Parkplätze belegt. Regelmäßige Sichtkontrollen von montags bis freitags zu den Öffnungszeiten des Friedhofs ergaben, dass rund 60 % bis 80 % der Stellplätze besetzt sind - zum Teil auch ordnungsgemäß mit Parkscheibe, sowohl von Friedhofsbesuchenden als auch von Anwohner:innen. An den Wochenenden sind die Parkplätze überfüllt, so dass hier die Annahme besteht, dass die Parkfläche verstärkt von Anwohner:innen genutzt wird. Genaue Angaben über die tatsächliche Anzahl an parkenden Anwohner:innen können nicht getroffen werden. Zu 3: Durch die Friedhofsverwaltung wurden bisher keine Abschleppungen vorgenommen. Es sind auch sonst keine Abschleppungen bekannt. Zu 4: Im Zusammenhang mit den 2018 geschilderten Drogengeschäften scheinen sich die Treffen reduziert zu haben, nachdem vermehrt Streife durch die Polizei gefahren wurde. Es werden jedoch immer wieder leere Lachgasbehälter gefunden, was ein Beisammensein von Konsumenten vor Ort vermuten lässt. Die Ablagerungen von Müll und Sperrmüll sind zurückgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1208 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7882
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzenSTOB 1326.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1670 Betreff: Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen Vorläufige Stellungnahme: In vorgenannter Sache besteht ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Ortsbeirat informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7044
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger StraßeSTOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1671 Betreff: Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Grünanlage nun nicht mehr einmal wöchentlich, sondern 5 Mal in der Woche gereinigt wird. Der Dienstleister hat den Abschnitt im Fokus und wird ggf. nachsteuern. Dennoch ist die Sauberkeit natürlich stets vom Nutzungsverhalten abhängig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7040
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigenSTOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1672 Betreff: Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen Die Wiederherstellung der Rasenfläche auf dem Kurfürstenplatz, die zuvor als Auslagerungsstandort für eine Schule genutzt wurde, liegt in der Zuständigkeit des Amts für Bau und Immobilien (ABI). Zwischen 2023 und 2025 konnten die Rasenflächen durch die beauftragten Firmen nicht fachgerecht wiederhergestellt werden, sodass Regenwasser nur unzureichend versickern konnte und eine Übergabe an das Grünflächenamt und eine Freigabe für die Öffentlichkeit nicht möglich war. Inzwischen - nach erneuter Überarbeitung der Fläche - wurden im August die Arbeiten beendet und die Bauzäune entfernt. Die Fläche steht der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7053
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flischstraße und am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigenSTOB 326.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1673 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flischstraße und am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Vorläufige Stellungnahme: Zur Herstellung des fehlenden Gehweges in der Gelastraße muss in erster Linie Planungsrecht geschaffen werden. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für einen Geh-weg erachtet der Magistrat als nicht zielführend. Derzeit prüft der Magistrat, ob der Straßenzug Gelastraße in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "B 558 - Gwinnerstraße" aufgenommen werden kann, um so Planungsrecht zu schaffen. Die notwendigen Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.01.2025, OA 521
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzierung der Gedenktafel für Joseph WertheimSTOB 426.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1674 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim Bei einem Vor-Ort-Termin besprachen Mitglieder des Ortsbeirats sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kulturamts und Instituts für Stadtgeschichte verschiedene Optionen, um vor Ort an Joseph Wertheim zu erinnern. Festgehalten wurde sowohl im Vorfeld als auch bei dem Termin, dass sämtliche Installationen im öffentlichen Raum einer Genehmigung bedürfen, deren Vergabe zum einen von der Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes und zum anderen von den ortsspezifischen Gegebenheiten und dem damit verbundenen Einverständnis weiterer Fachämter abhängig ist. Die Kosten für eine Gedenkform, deren Ausführung an die erteilten Genehmigungen gebunden ist, können daher zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. Sollten die Kosten das vorhandene Budget des Ortsbeirats überschreiten, wird der Magistrat prüfen, inwieweit er die Installation einer alternativen Gedenkform nach seinen Möglichkeiten finanziell unterstützen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 Antrag vom 08.02.2026, OF 593/4 Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1397
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Standorte für E-LadesäulenSTOB 1126.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1675 Betreff: Standorte für E-Ladesäulen Dem Magistrat ist bewusst, dass eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Frankfurt ist. Mehr Elektrofahrzeuge erhöhen die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur, während eine dichtere Ladeinfrastruktur die Attraktivität für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge steigert - beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig. Zugleich weist der Magistrat darauf hin, dass die Stadt Frankfurt am Main nach den geltenden Beschlüssen der städtischen Gremien selbst keine Ladeinfrastruktur betreibt. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Stadt eng mit der Mainova AG zusammen, die sich im Bereich der E-Ladeinfrastruktur als Partner und Lösungsanbieter der Stadt Frankfurt sieht. Auch im Bereich des Ortsbezirkes 4 ist die Mainova AG weiterhin am Ausbau der Ladeinfrastruktur interessiert. Dies gilt auch für die Standorte: Pestalozziplatz/Eberhardstraße; Vereinsstraße/An den Röthen; Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße) Dabei ist die Mainova AG grundsätzlich dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet und verfolgt bei dem Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur daher ein bedarfsorientiertes E-Ladekonzept. Das bedeutet, dass ein potenzieller Standort für Ladepunkte einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten und die nachfolgend genannten Kriterien erfüllen muss, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann: Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte, die eine Multi-User Nutzung für einen breiten Zielgruppenkreis ermöglichen Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm) Ausreichend Platz für die Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) sowie ggf. Platz für eine Trafo-Station. Ferner wird der Magistrat die Standortvorschläge des Ortsbeirates in die straßenrechtliche Prüfung der nächsten Phase der Standortfestlegung einbeziehen. Die Vorqualifikation und Festlegung der nächsten 220 Standorte übernimmt eine externe Fachfirma in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern. Diese Phase wird voraussichtlich im August 2025 beginnen. Die Prüfung wird circa drei bis vier Monate dauern. Der Magistrat wird die Ortsbeiräte über den weiteren Verlauf rechtzeitig informieren. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 400 Ladepunkte in 18 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet Mainova derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main- Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Mainova plant bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Mainova Freiflächen, Grundstücke oder andere passende Standorte für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu melden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/loesungen/elektroautos-im-unternehmen/standor te-gesucht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7134
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wassertank im Bereich der Friedberger Landstraße in Höhe der Hausnummer 350STOB 1226.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1676 Betreff: Wassertank im Bereich der Friedberger Landstraße in Höhe der Hausnummer 350 Der Magistrat hat sich an HESSENWASSER GMBH & CO. KG gewandt und hierzu folgende Auskunft erhalten: Seitens Hessenwasser wurde bestätigt, dass sich im Wasserpark an der Friedberger Landstraße ein Wasserbehälter zur öffentlichen Trinkwasserversorgung befindet. Die Bereitstellung des Wassers erfolgt über die vorhandenen Anschlüsse der Stadt Frankfurt am Main. Eine separate Bereitstellung von Trinkwasser zur Bewässerung öffentlicher Grünflächen ist nicht vorgesehen, da die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung - insbesondere in Zeiten geringer Wasserverfügbarkeit - uneingeschränkt Vorrang hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7197
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „Frankfurt Höchst“STOB 726.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1677 Betreff: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt Höchst" Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass wilde Plakatierungen und Zettel an Laternen o.ä. ein Ärgernis darstellen und das allgemeine Erscheinungsbild der Stadt beeinträchtigen. Die zu beobachtenden Aushänge sind zudem nicht immer nur privaten und nichtkommerziellen Charakters. Der Magistrat hat für die Werbung im Öffentlichen Raum der Stadt einen Werbenutzungsrechtsvertrag vergeben, der allein dem Vertragspartner die Werbung im Öffentlichen Raum gestattet. Mit der Schaffung der vom Ortsbeirat angeregten Aushangmöglichkeit müsste der Magistrat sicherstellen, dass der nichtkommerzielle Charakter der Aushänge in jedem Fall gewährleistet würde. Andernfalls würde der Magistrat aktiv dem Verstoß gegen das alleinige Werbenutzungsrecht Vorschub leisten. Dies setzt voraus, dass eine regelmäßige Kontrolle der Aushänge und des Zustands der Aushangmöglichkeit erfolgt. Einen entsprechenden Kümmerer gibt es derzeit für eine frei im Stadtraum stehende Aushangmöglichkeit nicht. Gleichzeitig geht der Magistrat davon aus, dass diese negativ wahrgenommene Praxis der privaten Informationsverteilung nicht durch ein einzelnes Angebot im Stadtteil eingedämmt werden kann. Häufig suchen die Aufhängenden eine räumlich breite Verteilung (bspw. Laternenmaste), um die Reichweite der Informationen zu erweitern. Der Magistrat erachtet es für sinnvoller, in oder bei bestehenden Institutionen (Vereine, Läden, Bibliothek, BiKuz, ...) dafür zu werben, Aushangmöglichkeiten zu schaffen. Hier wäre die Rolle des Kümmerers auch klar geregelt. Die Schaffung einer unabhängigen Aushangmöglichkeit lehnt der Magistrat ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7107
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen?STOB 1326.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1678 Betreff: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Die Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes Mainzer Landstraße/Alt Nied/ Nieder Kirchweg inklusive dem Wegfall der Wendeschleife auch als "Nieder Tor" bezeichnet, ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme Neugestaltung Mainzer Landstraße von Birminghamstraße bis Nieder Kirchweg und wurde im Rahmen des Projektes Sozialer Zusammenhalt Nied wieder aufgenommen. Um allen unterschiedlichen Nutzungsanforderungen gerecht zu werden und eine auch in Zukunft tragbare Ausführung zu erhalten, die sowohl eine Beschleunigung des ÖPNV sowie den dazu notwendigen Ausbau als auch die notwendigen Anforderungen einer qualitätsvollen Nahmobilität angemessen berücksichtigt, wurde eine Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet. Auf Grund der Rahmenbedingungen des Förderprogramms sollte die Ausschreibung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen erfolgen. Die Komplexität der Aufgabenbeschreibung zeigte, dass eine Umsetzung der Maßnahme nicht im Zeitrahmen des Förderprogramms möglich sein wird und auch vorgezogene Einzelbereiche nur im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme der Gleislage überplant und gebaut werden können. Gleichzeitig bestehen bei den Fachämtern in Planung und Bauvorbereitung durch Kapazitätsengpässe Grenzen in der Bearbeitung. Daher ist es aktuell schwierig einen aktuellen Zeithorizont zu nennen. Nach wie vor wird es als notwendig gesehen, dass der schienengebundene Verkehr auf der Mainzer Landstraße im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor eine zeitgemäße funktionale Umgestaltung erhält. Gleichwohl ist eine ebenso zeitgemäße, gestalterische und funktionale Aufwertung für alle Nutzergruppen im Verkehrsraum unterzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimSTOB 126.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1679 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit: Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Schmidt, hat am 07.03.2025 eine Begehung der Liegenschaft stattgefunden. Hier wurden verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten vom Beauftragten der Stadt Frankfurt vorgeschlagen und kommentiert. In Bezug auf die baulichen Gegebenheiten ist eine Erweiterung bzw. Vergrößerung der heutigen Behinderten-WC-Anlagen nicht umsetzbar. Die ABG wird dennoch versuchen, verschiedene Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus der Begehung ableiten ließen, in den nächsten Wochen zu verfolgen. Dies betrifft insbesondere, dass im Erdgeschoss die Hinweisschilder auf die Behindertentoilette - auf Grund Ausstattung, Abmessung sowie wegen der unzureichenden Ausstattung und Größe - entfernt werden und auf die besser ausgestattete Behindertentoilette im Kellergeschoss hingewiesen wird. Die ABG wird unabhängig von dieser Empfehlung die Behindertentoilette im EG mit einer erweiterten Notfallschnur und einer veränderten Waschtischlösung ausstatten, um hier eine Verbesserung der bestehenden Gebäudesituation zu erreichen. Weitere Maßnahmen sind auf Grund der bestehenden Gebäudestruktur nicht ohne Weiteres umsetzbar. Zum einen würden erhebliche Eingriffe in die Gebäudestruktur nötig werden und daher nicht in der gegebenen statischen Struktur, der Fluchtwegesituation, den Brandabschnitten und in den bestehenden Ausstattungen umsetzbar sein. Zum anderen wird die ABG die vorgeschlagene barrierefreie Errichtung einer neuen Toilettenanlage in der Außenanlage nicht weiterverfolgen, da sich das Neubaugebäude "Behindertentoilette" dann in der Außenanlage oder in der öffentlichen Fläche befinden würde und dadurch keine direkte Verbindung mit dem Saalbau Bürgerhaus Bornheim hätte. Die Erreichbarkeit und die Nutzung einer solchen neuen Toilettenanlage im Außenbereich ist für die ABG keine gangbare und annehmbare Lösung für die Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend dazu steht der Magistrat auch grundsätzlich im Austausch mit der ABG als Eigentümerin der Saalbauten, um das Ziel von Barrierefreiheit, insbesondere auch bei den Toiletten, zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6804
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gefällten Baum wieder ersetzenSTOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1680 Betreff: Gefällten Baum wieder ersetzen Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Aufgrund von unterirdisch verlaufenden Trassen und dem daraus resultierenden Konflikt mit dem Leitungsträger kann eine Ersatzpflanzung eines Baumes am benannten Standort nicht erfolgen. Stattdessen wird dort ein Großstrauch gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7232
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzenSTOB 126.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1681 Betreff: Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzen Die Bronzeskulptur "Springende Fische" wurde als Teil einer Reihe von Kunstwerken des Künstlers Hugo Uhl entworfen, die zwischen 1967 und 1969 von der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen im Frankfurter Stadtteil Nordweststadt aufgestellt wurde. Uhls Skulptur befand sich in der Ernst-Kahn-Straße 1-7. Sie ist dem Eigentum der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) zuzurechnen, die ihrerseits zur ABG Frankfurt Holding gehört. Über die mehr als vierzig Jahre ihrer Aufstellung wurde die Skulptur mehrfach restauriert. Bei einer erneuten Begutachtung im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass die Schweißnähte der Skulptur - die aus einer Kupfer-Messing-Legierung bestand - bereits durch fortschreitende Korrosion aufgerissen waren, durch die mit weiteren Verwitterungsschäden zu rechnen war. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 578. Laut Gutachten der Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH hätte eine Restaurierung des Werkes zu diesem Zeitpunkt bereits knapp 10.000 € gekostet. Es stand dem Magistrat - Kulturamt - zu diesem Zeitpunkt kein Etat für eine Überarbeitung des Kunstwerks bereit. Hinzu kommt, dass es sich formal um ein Werk in privatem Besitz und auf privatem Grund handelt, sodass eine Zuständigkeit und Finanzierung durch die Stadt Frankfurt ausgeschlossen ist. Dennoch wurde als Reaktion auf eine Anregung des Ortsbeirats 8 vom 24.01.2013 (OM 1889 / ST 578) eine erneute Einschätzung angefordert. Noch bevor diese vorgelegt werden konnte, wurde das Kulturamt über die gravierende Beschädigung der Skulptur "Springende Fische" in Kenntnis gesetzt. Die Bronzeskulptur war fast vollständig verschwunden, sodass sich aus Gründen der Verkehrssicherheit dafür entschieden wurde, den verbleibenden Fisch und die Halterung zu entfernen. Die Überreste der Skulptur "Springende Fische" wurden daraufhin am 10. Mai 2013 von der Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH abmontiert. Aufgrund der Gemengelage, dass das Kunstwerk bereits einmal beschädigt und Teile entwendet wurde und darüber hinaus auf einem privaten Grundstück platziert ist, für das die Stadt Frankfurt nicht zuständig ist, wird davon abgeraten einen Neuaufbau mit städtischen Geldern zu finanzieren. Es steht ebenfalls kein Etat seitens des Kulturamts für die Neugestaltung eines Kunstwerkes an derselben Stelle bereit. Sollte der Wunsch des Ortsbeirats fortbestehen, anstelle der Skulptur "Springende Fische" eine neue Skulptur für den Standort zu entwickeln, so müsste der städtische Finanzierungsanteil ausschließlich aus dem Ortsbeiratsbudget erfolgen und es müssten vermutlich weitere Finanzierungsquellen gefunden werden. Darüber hinaus müsste das Vorhaben seitens der ABG Frankfurt Holding befürwortet werden, die als Eigentümerin ja auch die dauerhaften Verkehrssicherungspflichten übernehmen müsste. Auf Basis von Erfahrungswerten ist zu vermuten, dass eine Neuanfertigung einer skulpturalen Arbeit mindestens 15.000 €, eher mehr, kosten würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7231
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10STOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1682 Betreff: Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10 In den Frankfurter Schulen und in den Kindertageseinrichtungen ist das Angebot eines warmen Mittagessens obligatorisch, nicht aber ein Frühstück. Grundlage für die Umsetzung von Mahlzeiten in Schulen sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz sowie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790 (M 218/2007) zum Mittagstisch an Schulen. Daher erfolgen auch keine Abfragen zur Qualität oder zur Teilnahmequote. Dem Magistrat ist bekannt, dass einige Frankfurter Schulen das Programm "Brotzeit" umsetzen. Der Verein BrotZeit e.V. ermöglicht ein für die Kinder kostenfreies Frühstück. Die Schulen stimmen sich eigenverantwortlich mit dem Verein ab. Beispielsweise sind die Schule und der Verein auch für die Einhaltung und Kontrolle der Hygieneauflagen im Rahmen des Frühstücks verantwortlich. Aktuell kooperieren 17 Frankfurter Grundschulen mit dem Verein BrotZeit e.V. Einzelne Schulen haben zurückgemeldet, dass das Frühstück gut angenommen wird. Bei der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen sind die Träger ebenfalls an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist an die Anforderung geknüpft, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in Krippe, Kindergarten und Hort zu unterstützen (§45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). In Kinderzentren von Kita Frankfurt wird sukzessive und in enger Abstimmung mit den Eltern und Leitungen vor Ort ab Herbst 2025 ein Frühstücksangebot eingeführt. Es wird sich um ein gesundes und frisches Frühstück handeln, das den Empfehlungen der Deutschen. Gesellschaft für Ernährung entspricht. Einige Frankfurter Träger bieten bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Insgesamt geht es bei den Mahlzeiten in den Einrichtungen um gesunde Ernährung und darüber hinaus um ein pädagogisches Angebot, in das sich die Kinder aktiv einbringen können (Erfahrung mit Lebensmitteln, gesundes Essen, Anrichten von Essen usw.). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1212
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“STOB 826.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1683 Betreff: Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" Dem Magistrat ist die Anforderung einer neuen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Preungesheim bekannt. Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022 (M 174) sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, der vorgenannte Standort ist nicht enthalten. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen vor Ort kann mitgeteilt werden, dass der genannte Standort aktuell nicht als vorrangig frequentiert einzuschätzen ist. Bei keiner der durchgeführten Begehungen konnte eine erhöhte oder dauerhafte Nutzung des Umfelds festgestellt werden. Zudem besteht in unmittelbarer Umgebung keine relevante Infrastruktur (z. B. stark frequentierte Spielplätze, Parks oder Veranstaltungsflächen), die den Bedarf nach einer öffentlichen Toilette an diesem Standort rechtfertigen würde - insbesondere auch im Vergleich zu anderen bereits vorgeschlagenen oder priorisierten Standorten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6639
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9STOB 626.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1684 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 In der Bildungsregion Mitte-Nord - mit den Stadtteilen Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch - gibt es bestehende Beispiele einer gelungenen Verbindung von Bildung, sozialpädagogischer Begleitung und Umweltpädagogik. An einzelnen Schulstandorten wurden in Kooperation mit Vereinen Lernräume für Schüler*innen geschaffen, bei denen beispielsweise bestehende Schulgärten weiterentwickelt wurden. Die Nutzung von Naturerfahrungsräumen ist an Schulstandorten des Ortsbezirks inzwischen häufig fester Bestandteil des pädagogischen Alltags. In Schulen mit Schulgärten findet Unterricht regelmäßig im Freien statt. Die Kinder übernehmen Verantwortung, arbeiten gemeinsam an konkreten Aufgaben und entwickeln dabei ein vertieftes Verständnis für Natur, Nachhaltigkeit und Selbstwirksamkeit. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Einrichtung von Naturerfahrungsräumen ein komplexes Vorhaben darstellt, das intensive interdisziplinäre Planungen sowie die Sicherstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen erfordert. Des Weiteren bedarf es eines speziellen pädagogisch betreuten Betreibermodells, das eine öffentliche Nutzung einer solchen Fläche ermöglicht (Beispiel: Abenteuerspielplatz Coloradopark). Zu 1. Mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger Im Ortsbezirk 9 gibt es zahlreiche Schulen, Kitas, und Vereine, die von einem Naturerfahrungsraum partizipieren könnten. Vor allem die ganztägig arbeitenden Grundschulen könnten solche Erfahrungsräume in ihre Konzepte mit einbinden. Zu 2. prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten Es gibt an einzelnen Schulstandorten Schulgärten. Beispiele hierfür wären die Anne-Frank-Schule, die Ludwig-Richter-Schule und die Heinrich-Seliger-Schule. Ob diese durch schulfremde Akteur*innen nutzbar sind, müsste mit den Schulen vor Ort geklärt werden. Zu 3. Geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten Die drei Stadtteile des Ortsbezirks 9 bieten eigene Naturerfahrungsräume für Schüler*innen, die durch verschiedene Vereine und Initiativen bereits genutzt werden. In Ginnheim findet regelmäßig die Klimawerkstatt für Kinder statt, bei der ein Fokus auf den Jahreszeiten liegt, ebenso finden regelmäßig Grün Gürtel Exkursionen in den Niddapark statt. Ein Bienenlehrpfad, der ökologische Kreisläufe sichtbar macht, ist mittlerweile fester Bestandteil des Stadtteils. Im Stadtteil Dornbusch liegt der Sinaipark, der mit "Sinai-Wildnis" Naturbeobachtungen bietet. In Eschersheim gibt es den "Tortuga Garten", ein Gemeinschaftsgartenprojekt im Stadtteil, bei dem Insektenweiden und Pflanzung im Vordergrund von Umweltbildung stehen. Eine Verbindung der beiden Stadtteile Dornbusch und Ginnheim zeigt sich im stadtgestalterischen Großprojekt "Grünes Ypsilon", benannt nach der Ypsilon Form des Gebietes. Hier finden regelmäßig zum Beispiel Blühwiesen Mitmachaktionen statt, bei der Kinder bzw. Schulklassen teilnehmen. Die Prüfung neuer geeigneter Flächen für einen Naturerfahrungsraum müssten eng mit dem Grünflächenamt abgestimmt werden. Zu 4. Ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung zu entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert Grundsätzlich ist die Struktur des Ganztages an Grundschulen/Grundstufen, basierend auf den Vorgaben und Rahmenkonzepten von Stadt und Land für eine Kooperation im Sinne der Anfrage geeignet. Beispielsweise könnten entsprechende Ganztagsangebote am Vormittag oder Nachmittag angeboten werden. Ebenfalls könnten solche Flächen auch im Rahmen der Ferienbetreuung genutzt werden. Die konkrete Umsetzung der Ganztagsbetreuung liegt in der Verantwortung der Schulstandorte mit ihren Ganztagsträger vor Ort und den umliegenden Horteinrichtungen. Informationen über die Konzepte aus Stuttgart und Berlin können den Trägern über die üblichen Informationskanäle zugänglich gemacht werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Kooperationsbudget der Stadt für Schulen und Ihre Ganztagsträger, mit denen sie sich auch zu diesem Thema beraten lassen könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7184
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am NordparkSTOB 926.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1685 Betreff: Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark Vorläufige Stellungnahme: In dieser Angelegenheit besteht noch ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6954
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnernSTOB 1026.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Seit der vergangenen Korrespondenz zwischen Kulturamt und Ortsbeirat im Jahr 2019 wurde der Wohngemeinschaft Bonameser Straße mehrfach in Publikationen wie auch Ausstellungen Aufmerksamkeit zuteil. Das Kulturamt sieht vor, unter Berücksichtigung dieser neuen, wichtigen Entwicklungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den weiteren Beteiligten angemessene Formen des Erinnerns zu eruieren und wird einen entsprechenden Termin vorbereiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?STOB 1026.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1687 Betreff: Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten? Zu Frage A: Wie der Magistrat bereits in seiner Stellungnahme ST 703 vom 05.05.2025 dargelegt hat, hat der Eigentümer glaubhaft belegt, dass an dem Standort kein Pächter für eine Gastronomie zu finden war. Gleichzeitig kann die angespannte Kinderbetreuungssituation in Eschersheim durch die Erweiterung der Kindertagesstätte auf den bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen erheblich verbessert werden. Der Magistrat hat deshalb einer Anpassung der Baulast zugestimmt. Die bisherige Baulast für den Wirtschaftsgarten wurde gelöscht und durch eine neue Baulast ersetzt. Diese sichert die Grünfläche künftig als Kinderspielplatz für die zugehörige Kindertagesseinrichtung und zugleich als stadtteilbezogenes Angebot für Familien mit Kindern. Weitere Baulasten bestehen nicht. Zu Frage B: Für die Anpassung des Bauvorhabens wegen des Entfalls der Schank- und Speisewirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie der Erweiterung der Kindertagesstätte hat der Magistrat am 29.07.2025 einen Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt. Die in der neuen Baulast festgelegte Umgestaltung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz wird planmäßig umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1221
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025STOB 226.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1688 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Magistrat hat in den vergangenen Monaten sämtliche notwendigen Maßnahmen für die Inbetriebnahme der Außenstelle der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Michael-Grzimek-Schule in den Räumen der Gemeinde St. Stephanus veranlasst. Bei gemeinsamen Vor-Ort-Terminen und in regelmäßiger Korrespondenz mit den Gemeindevertreter*innen und dem Träger wurden die umfangreichen Fragestellungen bearbeitet. Der Träger (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist auf die Personaleinstellung vorbereitet, die Einbindung der Eltern wird frühzeitig stattfinden. Auch die Möbel können kurzfristige zur Verfügung gestellt werden. Aktuell bedarf es noch einer Vertragsanpassung der angemieteten Flächen, die es dem vom Magistrat beauftragten Caterer rechtlich ermöglicht, in den Küchenräumen der Kirchengemeinde das notwendige Mittagessen zuzubereiten und auszugeben. Hierfür ist der Magistrat auf die Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde angewiesen und erwartet in Kürze den Abschluss der notwendigen Zusatzvereinbarung. Sobald diese von allen Vertragspartnern unterzeichnet ist, kann die Eröffnung der Außenstelle in die Wege geleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7201
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-EschbachSTOB 826.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1689 Betreff: Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach Auf dem Friedhof Nieder-Eschbach stehen insgesamt 18 Sitzbänke zur Verfügung. Sie sind über das gesamte Gelände verteilt mit Schwerpunkt an der Trauerhalle. Die Bänke befinden sich in unterschiedlich gutem Zustand. Sie sind alle nutzbar, der Großteil befindet sich in einem sehr guten Zustand. Die Bänke werden sukzessive je nach Bedarf überarbeitet. Diese Arbeiten finden im Winter statt. Für die kommende Saison sind zwei Bänke zur Überarbeitung vorgesehen. Nach Einschätzung der örtlichen Friedhofsverwaltung ist die Anzahl der Bänke vollkommen ausreichend, da sie eher selten genutzt werden. Im Hinblick auf das knappe Budget kann die Beschaffung weiterer Ruhebänke nicht befürwortet werden. Sollte im Einzelfall eine zusätzliche Bank gewünscht sein, besteht die Möglichkeit einer Bankspende. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7200
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-EschbachSTOB 526.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach Das Sportamt prüft prinzipiell im Zuge der Vorplanungen von Baumaßnahmen die Regenwassernutzung auf Sportanlagen und sieht diese als wichtigen Baustein und hat dies auch beim Bau der Tennis- und Skateranlage Nieder Eschbach geprüft. Für den Bereich der Tennisanlage bzw. der Skate- und Fitnessanlage lässt sich aus dem aktuellen Planungsprozess ableiten, dass sich beide Grundstücke stellenweise im Hochwasserbereich befinden und um eine Zisterne sicher und funktionsfähig zu halten, müssten enorme Vorkehrungen (z.B. Auftriebsicherung) getroffen werden, die zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Baukosten führen würden. Im oberen Bereich der Skate- und Fitnessanlage ergibt sich aufgrund der geringen Versiegelung der Flächen keine Möglichkeit, Niederschlagswasser zu sammeln. Bis auf einen kleinen Teil der Skatebahn ist aktuell geplant, dass Niederschlagswasser im Bereich der Skate- und Fitnessanlage über die Vegetationsflächen der Versickerung zuzuführen. Im unteren Bereich ergibt sich aufgrund der Hochwassersituation sowie der bestehenden Betonplatte der Rollschuhbahn, die für die neue Skateanlage als Tragschicht dient, keine Möglichkeit zur Positionierung einer Zisterne. Die aktuelle Planung der Tennisanlage sieht vor, das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückzuhalten und über verschiedene Rigolen zu versickern. Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) wird das Regenwasser nicht in den Eschbach oder den städtischen Kanal geleitet, sondern zur Neugewinnung von Grundwasser genutzt. Durch die Wahl neuer Belagsoberflächen für einen Doppelplatz und zwei Padelplätze, die im Gegensatz zur herkömmlichen Ziegelmehl-Oberfläche der Tennisplätze keine Bewässerung benötigen, wurden weitere Optimierungsmaßnahmen getroffen, um den Pflegeaufwand und den Wasserverbrauch zu reduzieren. Der Einbau einer Zisterne ist aus den oben genannten Gründen nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tourismusbeitrag: Mehr Transparenz und breitere Mitwirkung bei der MittelvergabeNR25.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, NR 1371 Betreff: Tourismusbeitrag: Mehr Transparenz und breitere Mitwirkung bei der Mittelvergabe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen an der Tourismusbeitragssatzung vorzunehmen: 1. der Tourismusbeitrag pro Person und Übernachtung wird von zwei Euro auf fünf Prozent der Übernachtungskosten pro Person geändert (§ 4), 2. im Tourismusbeirat werden zwei zusätzliche Plätze für Vertreter*innen der Kultur geschaffen. Folgende Änderungen in § 8 (2) 2.1 "Der Beirat besteht aus 14 Mitgliedern." 2.2 Ergänzung: "6. zwei Vertreter*innen des Kulturbereichs, z. B. aus der Koalition der Freien Szene." 2.3 Die geplanten Änderungen aus M 83/2024 werden zurückgenommen und es heißt wieder: "Den Vorsitz führt ein Mitglied nach § 8 (2) Nr. 4." 3. der Verteilungsschlüssel für die Mittelvergabe wird dahingehend geändert, dass der Kulturbereich 30 Prozent erhält, 4. die Empfehlungen des Tourismusbeirats zur Mittelvergabe der Gelder aus der Tourismusabgabe werden halbjährlich unaufgefordert veröffentlicht (§ 8). 5. Änderung in § 8 (4): "Der Beirat für Tourismus tagt öffentlich." Begründung: Bei der Mittelvergabe der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag ist weiterhin ein großes Defizit hinsichtlich Transparenz, demokratischer Mitbestimmung und gerechter Repräsentation zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den Tourismusbeiträgen sind durch die Erhebung des Beitrags von Geschäftsreisenden deutlich gestiegen. Es ist längst überfällig, dass diese Mittelvergabe transparent gemacht wird, sodass Vertreter*innen der Opposition sowie die Zivilgesellschaft Einsicht erhalten. Der Beirat für Tourismus, der Empfehlungen zur Mittelvergabe ausspricht und aus je zwei Mitgliedern der IHK Frankfurt, der Tourismus+Congress GmbH (TCF) und Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sowie drei Stadtverordneten und drei Stadträt*innen besteht, tagt nicht öffentlich. Außerdem fehlen bei seiner Zusammensetzung Vertreter*innen der Kulturszene, die maßgeblich und essentiell für den Tourismus in Frankfurt am Main ist. Die Kulturveranstaltungen der freien Szene locken jährlich mehrere Hunderttausend Besucher*innen in die Stadt. Diese mangelnde Repräsentation im Tourismusbeirat muss dringend behoben werden. Zudem ist die Forderung der Koalition der Freien Szene Frankfurt, den Anteil für die Kulturszene bei der Mittelvergabe auf 30 Prozent anzuheben, mehr als gerechtfertigt angesichts der chronischen Unterfinanzierung des Kultursektors, den bisherigen und andauernden Kürzungen im Kulturbereich und der prekären Lebenssituation vieler Kulturschaffender. Die Einnahmen der Tourismusabgabe müssen zur Unterstützung und Sicherung der künstlerischen Produktion in der Stadt verwendet werden. Die dezidierte Funktion des Tourismusbeirats zur Beratung bei der "Verwendung des Aufkommens des Tourismusbeitrages"[1] trägt zur Entscheidung der Mittelvergabe bei. Um sicherzustellen, dass diese Gelder für nachhaltige Maßnahmen zur Stadtentwicklung ausgegeben werden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, bedarf es der Transparenz bei dieser Entscheidung und einer Veröffentlichung der Beratung hierzu. Aus diesem Grund fordern wir die halbjährliche Berichterstattung über die Empfehlung sowie die Umsetzung der bereits beschlossenen Berichterstattung der Vergabe (vgl. Beschlussausfertigung 31.3.2022 § 1469 zu NR 315 2022). Das Koalitionsversprechen der Regierung zur Verbesserung der Transparenz bei der Verwendung von städtischen Geldern ist bisher nicht zufriedenstellend umgesetzt worden. Die Bemessung des Tourismusbeitrags sollte nicht als pauschaler Beitrag festgelegt sein, sondern vielmehr prozentual, wie es u.a. in der Stadt München gemacht wird, um den Betrag damit sozial verträglicher zu gestalten und den finanziellen Möglichkeiten der Tourist*innen anzupassen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, NR 315 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1371 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1371 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1371 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1371 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6797, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aufbau von WassersportstättenNR25.09.2025 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, NR 1372 Betreff: Aufbau von Wassersportstätten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Prüfung der Machbarkeit eines Wildwasser- und Surfparks in Frankfurt, an den vorhandenen Staustufen und Strömungsläufen des Mains und der Nidda in Kooperation mit dem für die Bundeswasserstraße Main zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes in Aschaffenburg. Mögliche Einschränkungen für die Schifffahrt sind hierbei auszuschließen. 2. Sich gemeinsam mit den Kanuverbänden, der DLRG und dem Landessportbund um die Durchführung einer Machbarkeits- und Naturverträglichkeitsstudie beim Land Hessen zu bewerben. 3. Bei positiver Prüfung sollen die mögliche Nutzung der Surf Wellen möglichst kostenneutral für die Vereine realisiert und kommerzielle Angebote (wie bspw. in Gateway Gardens) ausgeschlossen werden. Begründung: Die Initiative Rhein-Main-Welle ist Netzwerk und Sprachrohr für Sportler*innen aus über 50 Vereinen und Verbänden der Region, mit dem Ziel, die Interessen des Kajak-, Ruder,- und Surf-Sports mit ökologischen Aspekten zu verknüpfen. Eine Vereinbarkeit der sportlichen, naturnahen und ökologischen Nutzung steht hierbei im Vordergrund. Die Kanuvereine FRVS 1898 e.V., ESV Blau Gold Frankfurt und der Frankfurter Kanu Verein 1913 gehören zu der Initiative und setzen sich hier stark für die regionale Entwicklung ihres Sportes in Kooperation mit den anderen Vereinen und Verbänden ein. Aktuell sind die Anfahrtswege für bestimmte Trainingsmodule sehr lange und gerade für Kinder und Jugendliche schwer zu leisten, insbesondere für Inklusionskanusport, der in Hessen aktuell nur in Gießen angeboten wird. Der Steindamm in Trebur und der Ginsheimer Altrhein sind als Trainingsstelle für den Kanu- und Rudersport überregional das Herz für Kinder-, Jugend-, und Leistungstraining. Die Trainingsstelle ist in einem Umkreis von mehr als dreihundert Kilometer einzigartig und die emotionale Verbundenheit und Relevanz der Wassersportler*innen ist dadurch enorm. Die nächsten Kanu-Freestyle-Trainingsstellen befinden sich erst wieder in Basel, Augsburg und Leipzig. Bei der Initiative Rhein-Main-Welle ist daher die Idee entstanden, einen neuen "Wildwasser- und Surfpark" im Rhein-Main-Gebiet, zu Teilen auf Frankfurter Gebiet, mit Wildwasser-Kajakfahren und Wellen-Surfen zu planen und hierfür das natürliche Gefälle des Mains zu nutzen. Diese Sportart gilt als "Natursport" und setzt eine ökologische Verträglichkeit und der Vereinbarkeit von Naturschutz, Natursport und ökologischer Vielfalt voraus, bzw. plant sie ein. Die internationalen Erfolge des Kajaksports bestärken die Vereine und Verbände, gerade in Frankfurt mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen, hier noch mehr anzubieten und den Sport vor Ort noch attraktiver zu machen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 188 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Der Vorlage NR 1372 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Dr. Langner, Friedrich und Kauder dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6779, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 52-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Illegale Taxistände, Teil 2OFOB 625.09.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1228/2 Betreff: Illegale Taxistände, Teil 2 Vorgang: OM 6911/25 OBR 2; ST 1365/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. gemeinsam mit der Eigentümerschaft der Liegenschaft Senckenberganlage 13 (Melia Hotel) die Möglichkeit zu eruieren, ob ein legaler Taxistand im Bereich der Hotelvorfahrt realisiert werden kann. Falls dies nicht möglich sein sollte: 2. ob im Bereich der Robert-Mayer-Straße, etwa vor Hausnummer 19 ein legaler Taxistand eingerichtet werden kann. Der Magistrat möge für die Organisation eines Ortstermins mit den verantwortlichen Ämtern, der Taxizentrale, dem Hotel, Polizei und betroffenen Anwohnern Sorge tragen. Begründung: Die Situation hat sich gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der oben erwähnten Anregung nichts verändert. In sehr regelmäßigen Abständen werden der Fuß- und der Radweg illegal von Taxis zugestellt. Ein legaler Taxistand im näheren Umfeld oder direkt vor dem Hotel würde wenigstes dieses Problem lösen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7662 2025 Die Vorlage OF 1228/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-PlatzOFOB 625.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1236/2 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Graffiti-Künstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz, an der Ecke Liebigstraße, durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Bilder). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). (Quelle: Der Urheber ist dem Antragsteller namentlich und mit Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7654 2025 Die Vorlage OF 1236/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montierenOFOB 625.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1240/2 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt Senckenberganlage 21 bis zur Ecke Senckenberganlage/Robert-Meyer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden kann. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. Anlage (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7657 2025 Die Vorlage OF 1240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, 1 Linke und BFF gegen CDU und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichenOFOB 225.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1262/2 Betreff: Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der rückwärtige Zugang zur Liegenschaft Hansaallee 86 an der Stralsunder Straße mit geeigneten Mitteln (z.B. Poller) dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freigehalten wird. Begründung: In der Stralsunder Straße herrscht, bedingt durch die nahegelegene Universität, ein erhöhter Parkdruck. Da der rückwärtige Zugang der Liegenschaft Hansaallee 86 zur Stralsunder Straße, nicht an einem Gehweg endet, sondern direkt an der Straße, ist er nicht mehr nutzbar, sobald davor geparkt wird. Besonders Hausbewohner, die einen Rollator nutzen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, können den Zugang dann überhaupt nicht mehr nutzen. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7670 2025 Die Vorlage OF 1262/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Platz für Rettungswagen bzw. KatastrophenschutzfahrzeugeOFOB 625.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1297/6 Betreff: Platz für Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge der Magistrat wird gebeten, das DRK bei der Suche nach Abstellmöglichkeiten für ihre Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge zu unterstützen und zu prüfen und berichten, wo in Höchst, Unterliederbach oder Umgebung die Möglichkeit besteht, Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge, die nicht für den täglichen Einsatz bestimmt sind, abzustellen, z. B. im Industriepark oder im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach. Begründung: Bei einem Besuch des DRK in der Adelonstraße kam die begrenzte Raumsituation und der akute Platzmangel zum Abstellen der Katastrophenschutzfahrzeuge zur Sprache. Eine Suche des DRK führte noch nicht zu einem positiven Ergebnis. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7501 2025 Die Vorlage OF 1297/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleistenOFOB 525.09.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachfrage zu StraßenkünstlernOFOB 325.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 952/3 Betreff: Nachfrage zu Straßenkünstlern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen von verkehrsreichen Ausfallstraßen (z.B. Adickesallee / Eschersheimer Landstr.) in Frankfurt sichergestellt werden kann, auf deren Verkehrsflächen Straßenkünstler ihre Kunststücke vollführen und dann oftmals zwischen den Autos im bereits anfahrenden Verkehr Autofahrer um Geld bitten. Begründung: In der Stadt Frankfurt dürfen Straßenkünstler ihre Darbietungen an Werktagen von 7:00 - 20:00 Uhr, im Sommer von 7:00 - 21:00 Uhr vollführen. Für die Darbietungen wird keine Genehmigung benötigt, solange keine elektrischen Verstärker benutzt werden, die beanspruchte Nutzfläche max. 4 qm. beträgt und der Standort nach einer Stunde gewechselt wird. Eine explizite Nutzung von Straßenkreuzungen für künstlerische Darbietungen ist nicht geregelt. Vorschriften zur Verkehrssicherheit zum Schutz der Vorführenden selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straßenkreuzung liegen für diese Art der Nutzung nicht vor. Die Vorführenden bewegen sich oftmals im anfahrenden Verkehr zwischen den Autos, wenn sie nach ihrer Darbietung um Geld bitten. Wie wird ein Wechsel des Standortes eines Künstlers nach einer Stunde überprüft? Ist ein Gewerbeschein auch in Frankfurt, wie in anderen Städten nötig, je nachdem, wie regelmäßig und in welchem Umfang Vorführungen stattfinden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bundesgartenschau nach Frankfurt holenNR24.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, NR 1375 Betreff: Bundesgartenschau nach Frankfurt holen Die Stadtverordnetenversammlung wollen beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bewerbung der Stadt Frankfurt für die nächste noch nicht vergebene Bundesgartenschau zu initiieren. Schwerpunkt der Bewerbung sollen moderne und innovative Konzepte von Grün in Städten sein. Begründung: Letztmalig und zum bisher einzigen Mal fand im Jahr 1989 eine Bundesgartenschau in Frankfurt statt. Der Niddapark als sichtbares und gern genutztes "Erbe" der "BUGA" ist heute noch Anziehungspunkt für Jung und Alt. Die Bundesgartenschau hat den Anspruch, Biodiversität, gärtnerische Vielfalt, Kreativität und Innovationen zu verbinden. Wohin könnte dies besser passen als nach Frankfurt? Mit einem innovativen Konzept könnte Frankfurt Vorreiter für Grünanlagen und Gärten in urbanen Räumen werden. Hierzu sollten Dachgärten, Fassadenbegrünungen und die Neugestaltung bestehender Parkanlagen genauso zählen, wie mehr Grünflächen und Bepflanzungen auf städtischen Plätzen sowie die Sicherung und Ausweitung von Naherholungsflächen im innerstädtischen Raum. Eine Bewerbung für die Bundesgartenschau sollte daher ganz bewusst auf das gesamte Stadtgebiet abzielen und Grünflächen, Parkanlagen sowie Plätze miteinander verbinden. Ein neues grünes Band durch Frankfurt könnte aus dieser Bewerbung hervorgehen und einen nachhaltigen Effekt aus der Bundesgartenschau darstellen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1375 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1375 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6800, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 67-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Ohne Juridicum zu einem kompakten Campus für die HfMDKNR24.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, NR 1376 Betreff: Ohne Juridicum zu einem kompakten Campus für die HfMDK Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. gemeinsam mit dem Land Hessen als Eigentümer des "Juridicums" unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit das Gebäude abgerissen und auf diesem Grundstück des Kulturcampus ein zukunftsfähiger Neubau realisiert werden kann. Dessen Ziel ist die Schaffung eines möglichst kompakten Standorts für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK). Soweit sich der bevorzugte Ein-Standort-Campus für die HfMDK in Abstimmung mit dem Land dort nicht realisieren lässt, soll alternativ ein Hochschul-Neubau entwickelt werden, der auch einen angemessenen Anteil studentischen Wohnens auf dem Grundstück vorsieht. 2. der Stadtverordnetenversammlung die hierzu notwendigen Unterlagen vorzulegen (Gutachten, Kosten- und CO₂-Bilanzen, Flächenpotenziale). Begründung: Die im Frühjahr 2025 vorgestellte 3-Standorte-Lösung für die HfMDK beruhte darauf, dass der Magistrat dem Land Hessen das Gutachten zur Umnutzbarkeit des Juridicums vorenthalten hat. Demnach ist eine umfassende Umnutzung des Juridicums wirtschaftlich und ökologisch nicht überzeugend darstellbar: Das Gebäude ist aufgrund erheblicher Bauschäden, ökologisch unhaltbarer Grundwassereinbrüche, einer nur stark eingeschränkt nutzbaren Bruttogrundfläche sowie einer nicht instandsetzbaren Tiefgarage vielmehr als "Ruine mit Fassade" zu klassifizieren. Die Lebenszyklusanalyse weist für einen Neubau über die Nutzungsdauer eine günstigere CO₂-Bilanz aus. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Robert Lange Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.10.2025, NR 1408 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1376 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1408 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadt. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1376 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1408 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6801, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-10-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Förderung von politischer Bildung und JugendbeteiligungNR24.09.2025 · BFF-BIG
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, NR 1377 Betreff: Förderung von politischer Bildung und Jugendbeteiligung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einmal jährlich das Planspiel Pimp Your Town! im Frankfurter Römer durchzuführen. Ziel ist die praxisorientierte politische Bildung, bei der Jugendliche eigene politische Ideen entwickeln, in Anträgen formulieren und in einer fiktiven Stadtverordnetenversammlung diskutieren und abstimmen. Das Projekt ermöglicht Jugendlichen einen praxisnahen Zugang zur Kommunalpolitik, um sie langfristig für ein Engagement im StadtschülerInnenrat, Jugendparlament oder der Kommunalpolitik insgesamt zu begeistern. 1. Dazu organisiert der Magistrat in Zusammenarbeit mit dem Anbieter "Politik zum Anfassen e. V." und interessierten Frankfurter Schulen die Durchführung von Pimp Your Town! und identifiziert einen geeigneten Zeitraum (z. B. schulische Projektwochen), in dem das Planspiel jährlich angeboten werden kann. 2. Zusätzlich bietet der Magistrat begleitende Informationsveranstaltungen und Workshops an, um den Jugendlichen während des Planspiels einen Einblick in die ehrenamtliche Arbeit der Stadtverordneten zu geben und sie über weitere Möglichkeiten politischer Beteiligung zu informieren. 3. Sollte das Projekt erfolgreich sein und auf positive Resonanz stoßen, bewirbt der Magistrat das Projekt an weiteren Schulen, damit diese das Planspiel in ihr Portfolio aufnehmen, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme zu ermöglichen. Über den Umsetzungsstand und erste Ergebnisse ist der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten zu berichten. Begründung: Das Planspiel Pimp Your Town! ist ein bewährtes Format zur politischen Bildung, das Jugendlichen in ganz Deutschland seit 2009 auf spielerische und praxisnahe Weise kommunalpolitische Abläufe näherbringt. Es stärkt das Demokratieverständnis, fördert die Kommunikations- und Argumentationsfähigkeiten und steigert das Interesse an politischem Engagement. Insbesondere für eine Großstadt wie Frankfurt, in der Kinder und Jugendliche häufig noch weniger mit kommunalpolitischen Belangen und Entscheidungsträgern in Kontakt kommen als in kleineren Kommunen, bietet das Format die Chance, Jugendliche frühzeitig für eine aktive Beteiligung im Stadtschüler/-innenrat, Jugendparlament oder der Kommunalpolitik zu gewinnen. Die niedrigschwellige und praxisnahe Herangehensweise sowie der vergleichsweise geringe Zeitaufwand von drei Tagen sind ideal für eine Integration in schulische Angebote, wie eine Projektwoche. Da das geplante Kinder- und Jugendparlament auf langfristiges Engagement der Teilnehmer/-innen ausgerichtet ist, kann ein solches Planspiel die Sichtbarkeit und Akzeptanz kommunalpolitischer Beteiligungsformen bei jungen Menschen stärken und zu einem Einstieg in kommunalpolitisches Engagement einladen. Zahlreiche deutsche Städte bieten das Planspiel bereits einmal jährlich an. Auch Frankfurt sollte diese Chance nutzen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1377 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1377 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6802, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr auf der Schweizer StraßeOFOB 524.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 1543/5 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr auf der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Schweizer Straße Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr zu ergreifen, insbesondere: den früher vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich Schweizer Straße / Schwanthalerstraße wiederherzustellen Begründung: Die Schweizer Straße mit zahlreichen Geschäften, Arztpraxen, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Cafés und Apfelweinkneipen, ist ein lebendiges Zentrum im Frankfurter Süden und hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Hier sind viele Menschen zu Fuß unterwegs. In unmittelbarer Umgebung befinden sich fünf Schulen und eine Seniorenwohnanlage. Die Straße ist als Schulweg ausgewiesen. Wegen der direkten Verbindung zur Innenstadt ist allerdings das Verkehrsaufkommen von PKW und LKW besonders hoch. Gleichzeitig ist hier die Verkehrsinfrastruktur für den Fußverkehr unzureichend: Die Gehwege sind teilweise schmal und vielfach nicht barrierefrei. Sichere Querungsmöglichkeiten entsprechen nicht der Situation vor Ort. Bis vor einigen Jahren bestand an der Kreuzung Schweizer Straße / Schwanthalerstraße ein Zebrastreifen, der intensiv genutzt wurde. Trotz des unverändert hohen Querungsbedarfs wurde er zurückgebaut. Der nächstgelegene sichere Überweg mit Ampelanlage am Schweizer Platz bedeutet für viele einen erheblichen Umweg und lange Wartezeiten. Daher wird die Schweizer Straße weiterhin häufig an der gewohnten Stelle überquert - oftmals unter Gefährdung der eigenen Sicherheit. Auch zahlreiche Schulkinder queren die dort die Straße, besonders, wenn sie es eilig haben - eine gefährliche Situation: Von der Schwanthalerstraße kommend liegt die Schule in unmittelbarer Sichtweite. Immer wieder kommt es zu Unfällen. Im September dieses Jahres wurde eine Frau angefahren, im letzten Jahr wurde an der Kreuzung ein Schulkind verletzt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit - insbesondere für den Fußverkehr - sowie zur Unterstützung einer fußgängerfreundlichen Stadtgestaltung sind die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens und die Prüfung eines der Situation angemessenen Tempolimits erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7602 2025 Die Vorlage OF 1543/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz der Begründung folgender Wortlaut gestrichen wird: ". .und die Prüfung eines der Situation angemessenen Tempolimits erforderlich." Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinderecke im Frankfurter BahnhofsviertelOFOB 124.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 1745/1 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer "Kinderecke" beim Verein PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei ist das Ziel Empowerment und die Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: Aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese ins Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1745/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 434 2025 Die Vorlage OF 1745/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Verein" im gesamten Antragstext gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planenOFOB 1124.09.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 556/7 Betreff: Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planen Vorgang: V 533/22 OBR 7; ST 1624/23 Bezug: V 533 vom 1.11.22, hervorgegangen aus OF 216/7 vom 18.10.2022, ST 1624 vom 7.8.2023 rp-darmstadt.hessen.de/files/2025-04/16-2_anlage_02-01 -02_lageplan_profilaufweitung_treutengraben.pdf, Anl_02.01.02 www.stadtentwässerung-frankfurt.de/gewaessernaturnaher -nidda-umbau.html Der Magistrat wird gebeten, - in der Planung des Amtes der Stadtentwässerung (SEF) für den Rückbau des Hausener Wehrs das Interesse des Ortsbeirats zu vertreten, dass eine Zugänglichkeit zur Nidda an dem abgeflachten Teil auf der Höhe der Straße "Im Treutengraben" ermöglicht wird, - sich deshalb für eine größere Zurückverlegung des von der SEF geplanten Wegs in dem abgeflachten Teil der renaturierten Nidda einzusetzen, - die Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes zu planen, der über spielerische Elemente das Leben in und um die Nidda erfahrbar macht. Begründung: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) bereitet seit einigen Jahren die naturnahe Umgestaltung des Hausener Wehrs in Frankfurt vor. Die Planungen wurden der Öffentlichkeit 2018 in mehreren Veranstaltungen vorgestellt. Den entsprechenden Antrag eines Planfeststellungsverfahrens hat die SEF beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestellt. Das RP Darmstadt hat das dafür erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und die entsprechenden Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit vom 29. April bis 30. Mai 2025 zur Einsichtnahme ausgelegt. Sowohl die Bürger:innen in Praunheim als auch in Hausen haben in diversen Formaten (z.B. in der Planungswerkstatt Praunheim) eine Möglichkeit gewünscht, Zugang zur Nidda zu bekommen. Dies ist durch die beiden Wehre in Hausen und Praunheim allerdings mit gravierenden Gefahren verbunden, so dass sich dieser Wunsch als bislang nicht realisierbar herauskristallisiert hat. Der geplante Umbau des Hausener Wehres hat den Planungsunterlagen gemäß zur Folge, dass im Bereich des Treutengrabens, oberhalb des Willy-Petri-Stegs, die Verschiebung des Niddauferwegs in östlicher Richtung vorgesehen ist Damit kann die kanalisierte Nidda in diesem Bereich verbreitert, abgeflacht und naturnäher werden. "Es werden Flachwasserzonen und Bereiche mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten entstehen, die zu einer größeren Strukturvielfalt führen und somit Lebensräume für verschiedene Tiere bieten, ohne dass der Hochwasserschutz gefährdet wird." (zitiert nach ST 2279 vom 17.12.22) Genau deshalb könnte nun eine Zugänglichkeit durch eine Gestaltung als Wasserlehrpfad oder Wasserspielplatz geplant und realisiert werden. Dazu müsste man der Nidda - anders als bei der vorliegenden Planung des Rückbaus des Hausener Wehrs - in der abgeflachten Zone etwas mehr Platz lassen. Die Fläche wäre vorhanden. Der Vorteil wäre, dass dieser Bereich durch eine wirkliche Gestaltung nicht in gleicher Weise wie in Nied unsachgemäß und den ökologischen Zielen entgegenstehend genutzt wird. Der Magistrat hat eine Prüfung zugesagt und betont: "Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht der Anlage eines Wasserlehrpfades in der Niddaaue grundsätzlich positiv gegenüber". (ST 1624 vom 7.8.2023) Dazu müsste sich der Magistrat nun aktiv in die Planung des SEF einbringen, um die Möglichkeit einer Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes offen zu halten. Quelle: Bürgerbeteiligung Naturnaher Umbau des Hausener Nidda-Wehrs Forum 1 Wasserwirtschaft am 18.04.2018 Vorstellung der Vorplanung, gemeint ist die grün gekennzeichnete Fläche auf der Höhe des Treutengrabens Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 533 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1624 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7530 2025 Die Vorlage OF 556/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt zwei des Tenors nach den Worten "sich deshalb" die Abkürzung "z. B." eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer HangOFOB 1124.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 783/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, endlich eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in ST 1269 (Juni 2024) eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt, Anfragen des Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen. Der Ortsbeirat bittet erneut um Antwort auf die Frage der V 997 vom 02.09.2024: Existiert die vom Magistrat im Jahr 2017 genannte "städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald oder nicht? Falls nein, erwartet der Ortsbeirat eine klare Aussage, ob der Magistrat eine solche Verfügung erlassen wird. In ST 2298 (2017) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass aufgrund städtischer Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den Riederwald einzusetzen. Begründung: Der FSV gewinnt erfreulicherweise zunehmend Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere der westliche Teil der Siedlung von illegal parkenden Fahrzeugen überflutet. Trotz wiederholter Initiativen des Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, hier zu verbindlichen Lösungen mit dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben folgenlos. Hinzu kommt: Der Verweis des Magistrats in ST 1269 auf die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift ins Leere. Die Richtlinie verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung der Versammlungsstätte selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden Stadtteils. Genau hier besteht jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf, den der Magistrat nicht länger unbeantwortet lassen darf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7495 2025 Die Vorlage OF 783/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.