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- Radbügel an der Europa-Allee 92 und 94OFOB 130.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1756/1 Betreff: Radbügel an der Europa-Allee 92 und 94 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Supermarkts an der Europa-Allee 92-94 an geeigneter Stelle Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Die bestehenden Abstellmöglichkeiten sind bei Weitem nicht ausreichend. Viele Kundinnen und Kunden kommen mit dem Fahrrad und benötigen sichere Abstellplätze. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1756/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radbügel am Standort „Pax & People“OFOB 130.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1757/1 Betreff: Radbügel am Standort "Pax & People" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der kirchlichen Einrichtung "Pax & People", Pariser Straße 6-8, an geeigneter Stelle zusätzliche Radbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern reichen nicht aus. Gerade Besucherinnen und Besucher der Einrichtung benötigen sichere Abstellmöglichkeiten, um ihre Fahrräder nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7576 2025 Die Vorlage OF 1757/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Gegebenenfalls können Poller durch Radbügel ersetzt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-PlatzOFOB 130.09.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1764/1 Betreff: Ein Weihnachtsbaum für den Tel-Aviv-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Eurpoaviertel auf dem Tel-Aviv-Platz, eventuell vor dem REWE - Markt, ein Weihnachtsbaum aufgestellt wird. Begründung: Ein Weihnachtsbaum in der Adventszeit würde dem Platz eine stimmungsvolle Atmosphäre verleihen, wodurch die ansonsten recht kargen Fläche eine positive Aufwertung erfahren würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1764/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Stromanschluss auf dem Tel-Aviv-Platz angekündigt, aber dann geschah nichtsOFOB 130.09.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1765/1 Betreff: Den Stromanschluss auf dem Tel-Aviv-Platz angekündigt, aber dann geschah nichts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die im Jahr 2019 dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorgestellte Umgestaltung des Tel-Aviv-Platzes mit dem angekündigten Stromanschlusses umgehend umgesetzt wird oder zumindest den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zu informieren. Begründung: Bereits vor 6 Jahren wurde die Umgestaltungsmaßnahme mit dem geforderten Stromanschluss im Ortsbeirat vorgestellt. Bis heute wurde nichts davon umgesetzt. Der Ortsbeirat wurde auch nicht über eventuelle Verzögerungen oder sonstige Hindernisse, warum sich der Beginn dieser Maßnahme so lange hinzieht, nicht informiert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 1765/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichenOFOB 130.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1766/1 Betreff: Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Wohnungsbau-gesellschaften sicherzustellen, dass - in Wohnsiedlungen ausreichend Behälter für eine funktionierende Mülltrennung (Bio-Tonne, Gelbe Tonne, Altpapier) vorhanden sind, - bei Neuaufstellung, Aufstockung oder Austausch von Tonnen die Bewohnerinnen und Bewohner klar und ansprechend über das Mülltrennungsverfahren zu informieren, - neben Informationskampagnen insbesondere die praktischen Voraussetzungen für Mülltrennung zu schaffen. Begründung: Frankfurt hat das Ziel, Zero Waste City zu werden. Mülltrennung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. In vielen Siedlungen fehlen jedoch die notwendigen Tonnen, sodass selbst motivierte Anwohnende keine Chance haben, richtig zu trennen. Wo Bio-Tonnen aufgestellt werden, landen diese oft wieder beim Restmüll, weil die Bewohnerinnen und Bewohner nicht informiert wurden. Information und Ausstattung müssen Hand in Hand gehen. Nur so entsteht Akzeptanz und die Chance, Mülltrennung dauerhaft erfolgreich umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7578 2025 Die Vorlage OF 1766/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinder vor Giftködern schützenOFOB 130.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1767/1 Betreff: Kinder vor Giftködern schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Wir fragen den Magistrat: Was tut die Stadt Frankfurt dagegen, dass im direkten Umfeld von Schulwegen und Kinderspielplätzen immer häufiger Giftköder ausgelegt werden, obwohl diese Giftköder von Kindern fernzuhalten sind? Begründung: Auf dem Gehweg in der Kleyerstraße lagen Ende September nicht fachmännisch dokumentierte Giftköderboxen. Das kommt im Ortsbezirk 1 immer häufiger vor, vor allem auch im Umfeld von Spielplätzen und auf Schulwegen. Gebäudeeigentümer dichten ihre Gebäude nicht ab und gefährden ihr Umfeld auf sinnlose Weise mit Giften. Das ist auch eine Gefahr für den Artenschutz, gerade in Bezug auf Greifvögel. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1293 2025 Die Vorlage OF 1767/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026OFOB 130.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1768/1 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1294 2025 Die Vorlage OF 1768/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Automatisiertes, fahrerloses Fahren der StadtbahnNR29.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, NR 1373 Betreff: Automatisiertes, fahrerloses Fahren der Stadtbahn Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das automatisierte, fahrerlose Fahren der Stadtbahn voranzutreiben. Das langfristige Ziel ist, auf geeigneten Linien oder Teilabschnitten (zB. Tunnelstrecken) des schienengebundenen Nahverkehrs der VGF autonomes, fahrerloses Fahren umzusetzen. Hierzu ist zunächst eine Prüfung zur Feststellung der Machbarkeit auf der Stadtbahn vorzunehmen. Neben den grundsätzlich geeigneten (Teil-) Strecken soll auch die technische und betriebliche Machbarkeit unter Berücksichtigung am Markt erhältlicher digitaler Systeme und Benchmarks anderer Nahverkehrsbetriebe, sowie der daraus abzuleitende und zu erwartende bauliche Aufwand und der finanzielle Rahmen geprüft werden. Zur betrieblichen Machbarkeit gehört auch ein schlüssiges Konzept zum Zustieg des Fahrpersonals an den jeweiligen Wechselstationen von automatischem zu manuellem Fahren. Dabei sollen auch Pausenregelungen und mögliche Betriebsstörungen im manuell gefahrenen Bereich berücksichtigt werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen soll die Ermittlung des Entlastungspotenzials für das Fahrpersonal erfolgen und somit eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden. Begründung: Die Personalsituation bei der VGF, insbesondere beim Fahrpersonal, wird aufgrund des demografischen Wandels langfristig angespannt bleiben. Das fahrerlose Fahren, auch auf einzelnen Linien und Teilabschnitten, kann hier eine deutliche Entspannung bewirken. Der aktuell laufende, sukzessive Einbau des Digital Train Control System Frankfurt (DTCF), der zunächst auf den Stadtbahnstrecken erfolgt, schafft die technischen Grundlagen für das fahrerlose Fahren. In Umsetzung befindliche, wie geplante Netz- und Angebotsausweitungen, die die Verkehrswende unterstützen und voranbringen sollen, benötigen diese flankierenden Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1373 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 1373 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6798, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Keine Neuplanungen für AutobahnausbauNR29.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, NR 1374 Betreff: Keine Neuplanungen für Autobahnausbau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Vor dem Hintergrund der Klimakrise und der Verkehrswende lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt am Main ab. Wir lehnen den 10-spurigen Ausbau der A5 zwischen Autobahnkreuz (AK) Frankfurt West und Autobahnkreuz (AK) Frankfurter Kreuz ab. Der Ausbau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit "vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E9)" eingestuft (https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A5-G20-HE-T10-HE/A5-G20-HE-T10-HE.html). Hierzu hat die Autobahn GmbH den Bedarf im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Wir lehnen den 10-spurigen Ausbau der A3 zwischen Autobahnkreuz (AK) Offenbach und Autobahnkreuz (AK) Frankfurter Kreuz ab. Der Ausbau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit "weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" eingestuft (https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A3-G30-HE-T06-HE/A3-G30-HE-T06-HE.html). Der Magistrat wird beauftragt, · Kontakt mit der Bundesregierung aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass der 10-spurige Ausbau der A5 zwischen AK Frankfurt West und AK Frankfurter Kreuz und der 10-spurige Ausbau der A3 zwischen AK Offenbach und AK Frankfurter Kreuz aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. · die Stadtverordnetenversammlung zu benachrichtigen, wenn es neue Informationen zum Entwicklungsstand des 10-spurigen Ausbaus der A5 zwischen AK Frankfurt West und AK Frankfurter Kreuz sowie des 10-spurigen Ausbaus der A3 zwischen AK Offenbach und AK Frankfurter Kreuz gibt. Begründung: Wir lehnen grundsätzlich den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab. Wir wollen die mit einem Ausbau einhergehenden weiteren Versiegelungen und Beeinträchtigungen von Kaltluftströmen vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Verkehrswende überprüft wissen. Der Bund als Bauherr muss sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen die Auswirkungen auf das Stadtklima minimiert werden. Wir wollen bei allen Ausbauprojekten prüfen, welche Alternativen es mit nachhaltigen Verkehrsmitteln gibt und ziehen diese vor. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 5, 6, 7 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 1374 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage NR 1374 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1374 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage NR 1374 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Dem Geschäftsordnungsantrag der Linke-Fraktion auf Beendigung der Debatte wird mit den Stimmen von GRÜNEN, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen die Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1374 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1374 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1374 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1374 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6799, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzenOFOB 629.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 1308/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beleuchteten Hauptwege in der Grünanlage "Am Gemeindegarten" instand zu setzen. Begründung: Die Hauptwege befinden sich aufgrund Nutzung und Alterung in einem schlechten Zustand. Scharfkantige Steine, ausgeprägte Furchen und andere Unebenheiten beeinträchtigen die sichere und gute Nutzung für Fußgänger deutlich. Daher ist eine Instandsetzung geboten. Die Wege haben in der schon sehr lange existierenden Grünanlage auch eine verkehrliche Bedeutung. Dies zeigt auch, dass die Wege durch Beleuchtung Tag und Nacht nutzbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7510 2025 Die Vorlage OF 1308/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Taktile Markierungen für Blinde im Urseler WegOFOB 1529.09.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 383/15 Betreff: Taktile Markierungen für Blinde im Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich für eine Lösung im Urseler-Weg einzusetzen, der Art, dass blinde Anwohner den Stichweg zwischen den Hausnummern "Urseler Weg 36 und 38" mit dem Blindenstock ertasten können. Begründung: Im Umfeld dieses Weges wohnen blinde Bürger, die den Weg nur schwer finden, weil links und rechts beidseitig Hofeinfahrten und Hauseingänge liegen. Blinde orientieren sich mit dem Stock an Zäunen und Mauern, was in diesem Fall nicht möglich ist. Ein " T " aus taktilen Platten, eingelassen im Gehweg, würde diesen Stichweg ertastbar machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7579 2025 Die Vorlage OF 383/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellenOFOB 1529.09.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 384/15 Betreff: Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich der Vermüllung, illegalem Abstellen von z.T. abgemeldeten Kfz/Anhängern und abgestellten Mülltonnen anzunehmen. Die betroffenen Flächen befinden sich in der "Albert-Schweitzer-Straße" neben den Haus-Nr. 10 und 58. Begründung: Dort stehen seit Jahren abgemeldete oder TÜV-abgelaufene Schrottanhänger. Dahinter liegen Sperrmüll und Einkaufswagen vor den Türen des Technikgebäudes. Anwohner sichteten dort nicht nur Ratten, sondern stören sich auch an dem verwahrlosten Anblick. Dort stehen private Mülltonnen, liegen Sperrmüll und andere Gegenstände herum. Außerdem werden immer wieder dort Pkws abgestellt, die die Zugänge zu den Technikgebäuden und Schaltschränken blockieren. Um der Vermüllung und missbräuchlichen Nutzung Einhalt zu gebieten bitten wir die Verursacher zu ermitteln und eine weitere Nutzung zu untersagen. Unbekannte Ablagerungen sind zu entfernen. Um solche "Dreckecken" in Zukunft zu erschweren sollten Einhausungen oder Absperrpfosten geprüft werden. Fotos: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7580 2025 Die Vorlage OF 384/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassenOFOB 1129.09.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 557/7 Betreff: Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Grünfläche in der Straße "Alt Hausen" gegenüber der Häuser 19-31 und direkt vor dem dortigen Speiserestaurant, nicht mehr als "öffentliche Toilette" von Menschen und Tieren zweckentfremdet wird. Begründung: Leider ist zu beobachten und zu riechen, gerade in der warmen Jahreszeit, dass in dieser kleinen Grünfläche Hundebesitzer ihr Lieblinge Gassi-führen, aber deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Auch wird der Ort immer mehr von Zweibeinern als Toilette benutzt. Diese Unart hat zur Folge, dass man als Spaziergänger Gefahr läuft in diese Verschmutzungen zu treten. Auch für das angrenzende Restaurant ist es gerade im Sommer kaum noch möglich die Fenster zur Grünfläche hin zu öffnen, ohne dass penetranter, unappetitlicher Geruch in den Gastraum dringt. Bis spätestens zum Frühling sollte eine Lösung gefunden werden, diese Machenschaften zu unterbinden, damit die Fläche wieder für alle Passenten positiv und geruchsfrei genutzt werden kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 557/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-StraßeOFOB 329.09.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 771/11 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren. Begründung: Diese Straße liegt zwar im Gewerbegebiet, wird aber von Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und von ehrenamtlichen Gassi-Gehern des Tierheims Frankfurt e.V. fußläufig stark genutzt. In der Straße wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können Autofahrer wiederum, die Fußgänger erst sehr spät sehen. Die dort verkehrenden Lastkraftwagen und FES Fahrzeuge fahren zudem oft mit überhöhtem Tempo. Selbst bei Einhaltung von Tempo 50 wäre eine gefahrlose Notbremsung dieser tonnenschweren Fahrzeuge schwer möglich. Zur Sicherheit der dortigen Fußgänger ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7485 2025 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler StraßeOFOB 329.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 772/11 Betreff: Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen um die Bürgeler Straße in Fechenheim-Süd verkehrssicherer zu machen, wie zum Beispiel: Hinweisschilder auf spielende Kinder, Schwellen, Poller, Fahrbahnverengung oder einer Aufpflasterung im Bereich der Kreuzung Dietesheimer-/Bürgeler Straße und der Hausnummern 12 der Bürgeler Straße. Begründung: Diese Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und verläuft parallel zu einem Spielplatz (in der Dietesheimer). Zahlreiche Kinder spielen hier täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Verkehrslage Tempo 30 gefahren werden soll, fahren Fahrzeuge hier leider häufig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan in diesem Bereich auf die Straße laufen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7486 2025 Die Vorlage OF 772/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine für die Straße geeignete Lösung vorzuschlagen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Sicherheit für RadfahrendeOFOB 1129.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 776/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglichen. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autos und Lkws fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autos auch den haltenden Bus (an der Haltestelle Gelastraße), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7490 2025 Die Vorlage OF 776/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nordmainische S-Bahn (NMS) - AuskunftsersuchenOFOB 329.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 780/11 Betreff: Nordmainische S-Bahn (NMS) - Auskunftsersuchen Die Veranstaltungen der Deutschen Bahn am 08.09.2025 hat nur einige Fragen beantworten können, dafür aber andere Fragen neu entstehen lassen. Auch Verweise auf die Planfeststellungsunterlagen helfen bei der Beantwortung der Fragen nicht weiter Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, - In welchem Umfang wird der Baustellenverkehr über die Harkort- und Lahmeyerstraße geführt und in welchem Umfang wird der Anwohnerverkehr und das Anwohnerparken dadurch beeinträchtigt? - In der Infoveranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen 24 Stunden am Tag und 7 Tage der Woche stattfinden. Mit welchem Lärm ist durch die Baumaßnahmen im Riederwald zu rechnen? Welcher Baulärm entsteht in der Nacht? Wird es eine Lärmschutzwand während der Baumaßnahmen geben? Wird es eigene Lärmschutzmessungen durch die Stadt Frankfurt geben? - Während der Veranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass Stellen zur Messung des Grundwassers eingerichtet werden. Welche Grundwassermesstellen werden in der Gemarkung Riederwald und Fechenheim eingerichtet und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? - Während der Baumaßnahme werden die meisten Bäume in dem Bereich zwischen der Ratswegbrücke und der Lahmeyerbrücke vernichtet. Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es im Bereich der Stadtteile Riederwald und Fechenheim? Begründung: Nach dem groß angelegten Spatenstich und der ebenfalls groß inszenierten Infoveranstaltung der Deutschen Bahn sind leider noch viele konkrete Fragen unbeantwortet geblieben. Das Auskunftsersuchen bekräftigt außerdem, dass der Verantwortliche Ansprechpartner für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und ihren Schutz, die gewählten kommunalen Gremien sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1283 2025 Die Vorlage OF 780/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen 2 SPD (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im RiederwaldOFOB 329.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 782/11 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als 2 Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Versorgung mit Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Der Ortsbeirat beschließt deshalb: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Ortsbeirat ist über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald gefragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit zu entscheiden und zu handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7494 2025 Die Vorlage OF 782/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz des Stadtteils Riederwald bei GroßveranstaltungenOFOB 1129.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 784/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtteil Riederwald bei Großveranstaltungen vor dem Parkansturm zu schützen und dabei die Veranstalter in die Pflicht zu nehmen. Für jede Großveranstaltung auf dem Festplatz vor der Eissporthalle, in der Eissporthalle, auf dem Gelände des FSV und der Eintracht Frankfurt muss ein Parkkonzept vorliegen, dass zusätzlich durch Personen an den Einfahrtstellen in die Siedlung Riederwald, abgesichert wird. Dies beinhaltet auch Veranstaltungen, die durch Vermietungen (wie z.B. auf dem Gelände des FSV am 02.08.2025) stattfinden. Begründung: Bei jeder Großveranstaltung entlang des Erlenbruchs gibt es immer wieder das gleiche Bild, der Riederwald wird gnadenlos zugeparkt. Während der Bornheimer Hang, zum Beispiel während der Dippemess, effektiv durch Kontrollen geschützt wird, werden die Anwohner im Riederwald bisher allein gelassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7496 2025 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark?OFOB 228.09.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2025, OF 1251/2 Betreff: Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wer den Schaukasten im Grüneburgpark am Eingang Siesmayerstraße bestückt bzw. über die Aushänge dort entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung des Schaukastens ggfs. wenden können. Begründung: Im Schaukasten hängen neben Lageplänen, Informationen zur zuständigen Schutzfrau vor Ort, Zeitungsartikel und Material der Bürgerinitiative Grüneburgpark zum Thema des Baus der U4. Es besteht Informationsbedarf, nach welchen Kriterien diese Materialien in diesen Schaukasten gelangen und wer/wie ggfs. ebenfalls dieses Medium nutzen dürfte. Dem Ortsbeirat ist unklar, wie es zu der Nutzerauswahl gekommen ist. Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der UmgestaltungOFOB 528.09.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2025, OF 1550/5 Betreff: Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung Vorgang: M 90/22; OM 6460/25 OBR 5; ST 1007/25 Der Ortsbeirat 5 bekräftigt seine Ablehnung zu den geänderten Planungen der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes im Entwurf des Grünflächenamtes vom 18.02.2025. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, an den in der Vorlage M 90 beschlossenen Planungen festzuhalten. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: - Einrichtung einer Fläche für Stadtteilfeste und die mögliche Verlagerung des Wochenmarkts auf den Platz, - Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen öffentlichen Toilettenanlage, - Realisierung der Boule-Bahn sowie der vorgesehenen Spielplatzgestaltung, - Erhalt der offenen Gestaltung hin zur katholischen Kirche. - Einrichtung eines öffentlichen Wasserspenders - Der Platz soll nach der Umgestaltung ein Ort für alle Generationen sein - Der Betreiber des gewünschten Café soll vertraglich dazu verpflichtet werden, ein möglichst breites gastronomisches Angebot zu gewährleisten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat nachdrücklich auf, die Wünsche der Bürgerschaft zu respektieren und die Umsetzung der im Jahr 2022 beschlossenen Planungen sicherzustellen. Begründung: Der Bruchfeldplatz ist seit mehr als einem Jahrzehnt Gegenstand von Diskussionen und Planungen. Mit der Vorlage M 90 vom 24.06.2022 wurden Planungen vorgelegt, die auf einem intensiven Bürgerbeteiligungsprozess basieren und vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt wurden. Die nunmehr dem Ortsbeirat vorgestellten Änderungen weichen in wesentlichen Punkten von diesen Plänen ab. Die vorgesehene Fläche für den Wochenmarkt und Stadtteilfeste entfällt, die Boule-Bahn ist nicht mehr vorgesehen, und anstelle einer unabhängigen, dauerhaft zugänglichen Toilettenanlage ist lediglich eine eingeschränkt nutzbare Lösung über ein Café geplant. Die Begründung der Ämter, diese Änderungen seien in "Planergesprächen" mit dem Ortsbeirat abgestimmt und befürwortet worden, ist irreführend. Planergespräche sind weder ein beschlussfähiges Gremium noch ersetzen sie die formale Beschlusslage des Ortsbeirats. Im Gegenteil: Der Ortsbeirat hat mit seiner Anregung OM 6460 vom 24.01.2025 deutlich gemacht, dass er die letzten Planungsänderungen ablehnt und am ursprünglichen Entwurf festhalten will. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6460 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7605 2025 Die Vorlage OF 1550/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und GustavBehringStraßeOFOB 1128.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2025, OF 775/11 Betreff: Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und Gustav-Behring-Straße Vorgang: OM 3285/18 OBR 16; ST 1899/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Gehweg entlang des Riedgrabens zwischen der Straße "Im Trieb" und der "Gustav-Behring-Straße" für die Öffentlichkeit freizugeben und den Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ermöglichen. (siehe auch: 21.09.2018, ST 1899) Begründung: Im Rahmen des Projekts "Fließverbindung zwischen Bergen-Enkheim bis zum Ostparkweiher" wurde der Abschnitt des Riedgrabens zwischen der Straße "Im Trieb" und der "Gustav-Behring-Straße" umfassend saniert. In diesem Zuge wurde ein neuer Gehweg entlang des Riedgrabens angelegt, der das Potenzial hat, die fußläufige Verbindung und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil Seckbach erheblich zu verbessern. Trotz dieser baulichen Maßnahmen ist der Zugang zu diesem Gehweg derzeit durch Zäune und verschlossene Tore für die Öffentlichkeit versperrt. Aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, der einer öffentlichen Nutzung dieses Weges entgegensteht. Vielmehr würde eine Öffnung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, indem sie neue Möglichkeiten für Spaziergänge, Naherholung und eine bessere Vernetzung innerhalb des Stadtteils schafft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7489 2025 Die Vorlage OF 775/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Gustav-Behring-Straße ersetzt wird durch die Wörter "dem Parkplatz mit Zugang zur Zeuläckerstraße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/BodenseestraßeOFOB 1127.09.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2025, OF 769/11 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohnerinnen sowie von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße - die Sperrfläche auf der Bodenseestraße, um das Parken unmittelbar an der Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und besitzt keine Vorfahrt gegenüber der Bodenseestraße. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7483 2025 Die Vorlage OF 769/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich OmegabrückeOFOB 327.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2025, OF 773/11 Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben zu prüfen und umzusetzen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen Fahrbahnschäden im Bereich der Omegabrücke. Dabei wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Pflegezuständigkeit für diesen Abschnitt zu klären und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem WSA Main (Aschaffenburg Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) des Bundes. Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhängig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter Gemarkung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegführung ist Teil eines überörtlichen Radverkehrsnetzes und erfüllt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7487 2025 Die Vorlage OF 773/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungOFOB 327.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2025, OF 777/11 Betreff: Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung Vorgang: OM 6947/25 OBR 11; ST 1587/25 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Bezugnehmend auf die Anregung OM 6947 vom 19.05.2025, die Stellungnahme des Magistrats ST 1587 vom 12.09.2025 sowie die Pressemitteilung der Polizei Frankfurt vom 30.07.2025 (PM 2025-07-30-Fechenheim) wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat eine Übersicht über die im Zeitraum der letzten 24 Monate im Ortsbezirk 11 durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen vorzulegen. Diese Übersicht soll enthalten: - Datum, Uhrzeit und Dauer der jeweiligen Kontrollmaßnahmen - Kontrollstandorte mit genauer Lagebeschreibung - Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (insbesondere Spitzengeschwindigkeiten und deren Häufigkeit) - Einschätzung der zuständigen Behörden zur Verkehrssituation an den jeweiligen Standorten - Hinweise zur rechtlichen Bewertung der Kontrollstandorte gemäß Erlass des Hessischen Innenministeriums 2. den Ortsbeirat künftig frühzeitig über geplante Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk zu informieren, um dessen Ortskenntnis und Beobachtungen konstruktiv in die Planung einbeziehen zu können. 3. sofern dem Magistrat Verkehrsmengenzahlen zu den im Polizeibericht PM 2025-07-30-Fechenheim genannten Kontrollpunkten sowie zu den in OM 6947 vom 19.05.2025 aufgeführten Straßen vorliegen, diese dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 29.07.2025 wurden durch Kräfte des 18. Polizeireviers Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße durchgeführt - unter anderem auf Höhe Mainkur und Höhe Hausnummer 477. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme nicht vorab und auch nicht über deren Ergebnisse informiert. Erst durch Nachfragen konnten einzelne Ergebnisse in Erfahrung gebracht werden. Eine schriftliche Auswertung liegt bislang nicht vor. Laut Polizei-Pressemitteilung wurden insgesamt 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, darunter eine Spitzengeschwindigkeit von 103 km/h bei erlaubten 50 km/h. Für den Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 443 und 585 liegen dem Ortsbeirat keine offiziellen Verkehrszählungen vor; Schätzungen gehen von etwa 50.000 bis 55.000 Fahrzeugen täglich aus. Der Ortsbeirat versteht sich als beratendes Gremium mit lokaler Expertise und als erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Eine transparente Information über bereits durchgeführte Kontrollen ist Voraussetzung für fundierte Beratung, die Entwicklung weiterer Anregungen und die Information der Bürger zur Verkehrssicherheit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7491 2025 Die Vorlage OF 777/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. der erste Halbsatz wie folgt geändert wird: "über mögliche Standorte mit dem Ortsbeirat im Austausch zu sein, (. .)" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf dem Fechenheimer Leinpfad/HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und LappengasseOFOB 1127.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2025, OF 781/11 Betreff: Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf dem Fechenheimer Leinpfad/Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und Lappengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob entlang der Helmut Sittler Promenade zwischen Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg Steg und Lappengasse eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert werden kann, um die Nutzbarkeit und Sicherheit des Weges in der dunklen Jahreszeit zu verbessern. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verwendung von LED-Leuchten mit reduzierter Farbtemperatur (≤ 2700 K) und geringem UV-/Blauanteil zur Minimierung der Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten. 2. Niedrige Montagehöhe und gerichtete Lichtführung ausschließlich auf die Wegfläche, um Streulicht in angrenzende sensible Uferbereiche zu vermeiden. 3. Einsatz von Bewegungsmeldern oder zeitlich gesteuerter Beleuchtung, um unnötige Lichtemissionen zu reduzieren. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und eine Umsetzung im Sinne der ökologischen und verkehrlichen Anforderungen zu veranlassen. Begründung: Der Weg dient als wichtige Verbindung für Fußgänger:innen, insbesondere als Zubringer zur Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg Steg. In der dunklen Jahreszeit ist die Nutzung durch die unbeleuchtete, wassergebundene Oberfläche erschwert und mit erhöhtem Unfallrisiko verbunden. Gleichzeitig liegt der Weg in unmittelbarer Nähe zum Mainufer, einem ökologisch sensiblen Bereich, in dem Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden sollten. Insektenfreundliche Beleuchtungskonzepte, wie sie bereits in Naturschutzgebieten und Grünanlagen erfolgreich eingesetzt werden, bieten hier eine geeignete Lösung, um Sicherheit und Naturschutz miteinander zu verbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7493 2025 Die Vorlage OF 781/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bismarck-Denkmal erhalten - Kontroversen aushalten!B26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 359 Betreff: Bismarck-Denkmal erhalten - Kontroversen aushalten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6331 - NR 1098/25 CDU - Der Magistrat hat die Kommission für Erinnerungskultur nach der Sicherung des Bismarck-Standbilds um eine Stellungnahme gebeten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten, die das Wiederaufstellen der Statue als eine mögliche Variante benennt. Die Kommission schlägt ferner vor, die Zukunft des Denkmals zunächst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Frankfurt Höchst zu diskutieren. Die Veranstaltung soll einen Einblick in die aktuelle geschichtswissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Debatte geben, die in vielen deutschen Städten mit entsprechenden Kunstwerken geführt wird. Der Magistrat ist dieser Empfehlung gefolgt und begrüßt es, dass sich das mit der Organisation partizipativer Formate sehr erfahrene Historische Museum Frankfurt bereit erklärt hat, eine bzw. mehrere entsprechende Veranstaltungen in Frankfurt-Höchst zu organisieren. Es ist geplant, auch stadtexterne Expertinnen bzw. Experten einzuladen, um den Blick zu weiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1098 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 89 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 359 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 359 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6896, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Calisthenics-Anlage für den Schwarzen PlatzB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 360 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2025, § 6277 - OI 69/24 OBR 8, B 177/25 - Es gibt keinen neuen Sachstand. Der Magistrat begrüßt weiterhin die Initiative des Ortsbeirats. Nach Prüfung der Örtlichkeit kann sich das Fachamt die Errichtung eine Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des Platzes vorstellen. Mit der Planung kann aufgrund fehlender personeller Kapazitäten frühestens im nächsten Jahr begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2024, OI 69 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 177 Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 54 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6644, 41. Sitzung des OBR 8 vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 52-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mehr Gemeinschaftsgärten in FrankfurtB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 361 Betreff: Mehr Gemeinschaftsgärten in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6279 - NR 1262/25 Linke - Der Magistrat begrüßt und fördert Ideen des gemeinschaftlichen Gärtnerns ausdrücklich. Positiv nimmt er das vom Berliner Senat beschlossene Gemeinschaftsgarten-Programm zur Kenntnis, das in enger Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten und Anwohnenden entwickelt wurde. Es umfasst unter anderem Maßnahmen zur Flächensicherung sowie die Bereitstellung von Ressourcen und finanzieller Unterstützung. In Frankfurt am Main gibt es bereits Förderprogramme für Urban-Gardening-Projekte und Patenschaftsmodelle. Um die Arbeit bestehender Initiativen weiter zu unterstützen, arbeitet der Magistrat derzeit an einem städtischen Konzept "Urban Gardening", das auf die individuelle Situation der Projekte zugeschnitten ist. Darüber hinaus können Einzelpersonen und Gruppen über das Programm "StadtGrün sucht dich" aktiv werden, zum Beispiel durch Baum- oder Beetpatenschaften. Der Magistrat würdigt ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Bürger:innen für Urban Gardening und Stadtbegrünung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1262 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6695, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in SchwanheimB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6309 - OA 559/25 OBR 6 - Zwischenbericht: Der Grillplatz in Schwanheim liegt am Rand des Frankfurter Stadtwaldes im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Er ist ein wichtiger Ort für Freizeit und Begegnung - insbesondere für Menschen ohne eigenen Garten. Der Magistrat ist sich bewusst, dass der Grillplatz in Schwanheim in den vergangenen Jahren wiederholt zu Belastungen für Anwohnende und Besucher:innen geführt hat. Der Magistrat bedauert sehr, dass die bisherigen Anstrengungen noch nicht zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung geführt haben. Unser Ziel bleibt es, den Menschen im Stadtteil einen Grillplatz zur Verfügung zu stellen, der Freude bereitet, gut nutzbar ist und bei dessen Nutzung zugleich Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen wird und der sensiblen Umgebung gerecht wird. Daher haben wir zuletzt im Mai und Juni 4 zusätzliche Sonderreinigungen nachmittags über Clean Ffm express veranlasst. Außerdem waren unsere Sauberkeitsbotschafter:innen mit passendem Material vor Ort, um Besucher:innen direkt anzusprechen, zu informieren und bei Fragen der Abfallentsorgung zu unterstützen. Der Magistrat wird weiterhin intensiv daran arbeiten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Anwohnenden eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Der Ortsbeirat 6 wird vor Umsetzung weiterer Maßnahmen selbstverständlich einbezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lage im Landschaftsschutzgebiet II klare Grenzen setzt. So ist beispielsweise eine Einzäunung des Grillplatzes aufgrund dieser Lage nicht umsetzbar. Die weitere Vorgehensweise wird ämter- und dezernatsübergreifend abgestimmt. Das Grünflächenamt lässt den Grillplatz regelmäßig reinigen sowie instand setzen. Die Müllentsorgungsmöglichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf erweitert. Der Grillplatz ist ausgeschildert. Bauliche Maßnahmen sind im Wald nicht gestattet. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung obliegt der Ordnungsbehörde. Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit seit Jahresbeginn insgesamt 13mal kontrolliert und soweit möglich entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die meisten Feststellungen entfielen auf ordnungswidrig grillende Personen. Aufgrund der Aufgabenvielfalt und der Größe des Stadtgebietes ist es der Stadtpolizei nicht möglich, bestimmte Bereiche durchgängig zu überwachen. In akuten Beschwerdesituationen können sich die Bürger:innen jedoch stets an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon der Stadtpolizei wenden (Tel: 069/212-44044). Der ruhende Verkehr wird seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife überwacht, darunter auch die entlang der Schwanheimer Bahnstraße gelegenen Parkplätze, bei denen eine Höchstparkdauer festgelegt wurde. Der Magistrat wird die Erfahrungen aus diesem Jahr, von anderen Grillplätzen im Stadtgebiet sowie aus anderen Kommunen nutzen, um ein Konzept für den Grillplatz in Schwanheim zu erarbeiten und dieses gemeinsam mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Der Erhalt des Grillplatzes ist wichtig - als sozialer Raum für alle. Gleichzeitig hat der Schutz von Umwelt und Anwohner:interessen Priorität. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 362 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6897, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Saubere und funktionsfähige GrillplätzeB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 363 Betreff: Saubere und funktionsfähige Grillplätze Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6281 - NR 1271/25 CDU - Zwischenbericht: Der Magistrat wird die Erfahrungen aus diesem Jahr, von den Grillplätzen im Stadtgebiet sowie aus anderen Kommunen nutzen, um ein Konzept zu erarbeiten und abzustimmen. Der Erhalt der Grillplätze ist wichtig - als sozialer Raum für alle. Gleichzeitig ist der Schutz von Umwelt und der Interessen der Anwohnenden ein ebenso zentrales Anliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1271 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 11 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 363 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6898, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-CupB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 364 Betreff: Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup Vorgang: A 362/25 BFF-BIG Der Frankfurter Polo-Club e.V. nutzt einen Poloplatz in Frankfurt-Nied, der sich innerhalb der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Der Poloplatz mit der umlaufenden Sandbahn wurde 1992 gebaut. Für diesen Platz und die umlaufende Sandbahn liegt keine bau-, natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. In § 17 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen." Der Poloplatz gehört also zu einer Vielzahl von eigentlich illegalen Eingriffen in Frankfurt, deren Nutzung nicht untersagt bzw. eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bislang aus Kapazitätsgründen nicht angeordnet werden konnte. Als im Jahr 2024 die Untere Naturschutzbehörde, erstmals den Umfang des Polo-Turniers, z.B. mit der Nutzung von empfindlichen Wiesen außerhalb des Poloplatzes für das Parken von Fahrzeugen, erfahren hat, wurde kurzfristig ein Gespräch mit dem Verein geführt. In dem Gespräch wurde die rechtliche Situation des Platzes und dessen generelle ungenehmigte Nutzung erläutert. Es fand kurz vor dem damaligen Polo-Turnier im Jahr 2024 statt, sodass es der Unteren Naturschutzbehörde nicht verhältnismäßig erschien, das Turnier aufgrund des illegalen Charakters des Platzes kurzfristig zu untersagen. Das Turnier wurde 2024 daher geduldet. Die Naturschutzbehörde ist nach dem Gespräch davon ausgegangen, dass keine Turniere nach 2024 auf dem Platz mehr ausgetragen werden. Als wider Erwarten im Jahr 2025 kurzfristig ein Antrag für die Durchführung von drei Turnieren eingegangen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die beantragten Turniere nicht genehmigt. Die Naturschutzbehörde ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Veranstaltung wie ein Polo-Turnier auf einem eigentlich illegal eingerichteten Sportplatz, der auf früheren Feucht- und Nasswiesen der Nidda-Aue ohne Genehmigung gebaut worden ist und sich zudem innerhalb der hochwertigen Landschaftsschutzzone II befindet, nicht genehmigt werden kann. Dies läuft grundsätzlich der rechtlichen Intention des § 17 Abs. 8 BNatSchG (Nutzungsuntersagung und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes = Feuchtwiese) zuwider. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Tag vor dem Turnier im Rahmen einer Eilentscheidung die Naturschutzbehörde verpflichtet, die Genehmigung für diese eine Veranstaltung zu erteilen. So sei nach "summarischer Prüfung" ein Anspruch auf eine Genehmigung gegeben. Unter anderem sei die Illegalität des Platzes unbeachtlich, weil sich der Antrag nur auf eine Veranstaltung auf diesem Platz bezieht und somit alleiniger Verfahrensgegenstand sei. Das Verwaltungsgericht ist dem von der Unteren Naturschutzbehörde auch als Begründung vorgetragenem Schutzbedürfnis der Zone II vor Lärmemissionen (hier: Musik und spielkommentierende Moderation) und Aufbauten (hier: Zelte etc.) zur Qualitätssicherung der hochwertigen Schutzzone II für die Allgemeinheit zum Zwecke der stillen Erholung nicht gefolgt. Bisher betragen die Verfahrenskosten 241,50 Euro und voraussichtlich werden Kosten in Höhe von mindestens 1.270,98 Euro dazukommen. Die Naturschutzbehörde hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verzichtet, weil sich der Beschluss lediglich auf die zweitägige Veranstaltung der unmittelbar anschließenden beiden Tage bezog und es unverhältnismäßig für alle Beteiligten erschien, das Verfahren weiterzuführen. Die Veranstaltung wurde dann wie geplant durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Veranstaltung im Hinblick auf zukünftige Gespräche und Entscheidungen besucht und dokumentiert. Zwischen dem Polo-Club und der Unteren Naturschutzbehörde sind Gespräche für zukünftige Nutzungen des Geländes terminiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 16.07.2025, A 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6921, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 30-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ben-Gurion-Ring 158-164 endlich für schulische Zwecke nutzenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 365 Betreff: Ben-Gurion-Ring 158-164 endlich für schulische Zwecke nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6522 - NR 1106/25 CDU - 1. Der Ben-Gurion-Ring 158-164 ist mit der ersten Staffel der Schulbauoffensive (SBO) priorisiert worden. Seit dem Stadtverordnetenbeschluss am 19.09.2024, § 5161, sind das Stadtschulamt, das Amt für Bau und Immobilien und die Stabsstelle Schulbau mit der beschleunigten Durchführung dieses Projektes beauftragt. Wie im Beschluss zur SBO festgelegt, wird der Ben-Gurion-Ring als dauerhafter Auslagerungsstandort für weiterführende Schulen umgenutzt. Weiterführende Schulen, die saniert bzw. erweitert werden müssen, werden für 3 - 5 Jahre im Ben-Gurion-Ring ausgelagert und beschleunigt saniert. 2. Die grundsätzliche Eignung des Gebäudes für eine Schulnutzung wurde über mehrere Voruntersuchungen nachgewiesen. Die Planungsausschreibung läuft momentan und in 2026 beginnen die Bauarbeiten. Eine Inbetriebnahme des Standortes ist für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Eine Bauzeit von zwei Jahren ist notwendig, da die auszubauenden Flächen mit über 13.000 m² sehr groß sind. Durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wurden notwendige Zusatzmittel für SBO-Projekte angemeldet, sowohl bei den Gesprächen zum Nachtragshaushalt 2025 als auch für den Haushalt 2026 ff. Im SBO-Beschluss (M 95 aus 2024) waren zusätzlich notwendige investive Mittel für 2025 von 70 Mio. € und für 2026 zusätzliche Mittel von 75 Mio. € benannt. Diese Mittel sind sowohl für den Nachtrag 2025 als auch für den jetzigen Stand der Haushaltsgespräche 2026 abgestimmt bzw. gesichert und diese zusätzlichen Mittel werden auf die besonders dringlichen und bisher noch nicht ausreichend finanzierten SBO-Projekte verwandt, darunter der Ben-Gurion-Ring 158-164. Die SBO-Projekte dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiterbearbeitet werden, wie im M95 aus 2024 festgelegt. Dadurch sind die Mittel für einen Baubeginn ausreichend und gesichert. Das Projekt wird mit dem Ziel, so schnell wie möglich in den Schulbetrieb kommen zu können, bearbeitet. Dies wird zu verminderten Kosten gegenüber einem herkömmlichen Sanierungsprojekt führen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt, werden beispielsweise an der Fassade nur die allernotwendigsten Arbeiten vorgenommen, wie ein außenliegender Sonnenschutz, und ein Austausch der Verglasung in den beiden obersten Geschossen. Diese befinden sich oberhalb des geschützten Bereichs der Lärmschutzwand und hier muss in Absprache mit dem Eigentümer nachgebessert werden. Für die Verbesserung der energetischen Werte wird der Dachaufbau mit Begrünung und Fotovoltaik verstärkt. Im Innenbereich werden sämtliche Innenwände, der Oberboden und die Unterdecken entfernt und nach den erhöhten Schulschutzanforderungen und mit hoher Flexibilität der Wandstellung eingebaut. Die flexible und multifunktionale Aufteilung der Räume ist wichtig für die modernen pädagogischen Konzepte und vereinfacht potenzielle Umbauten für weitere Schulen. Der dauerhafte Auslagerungsort wird im Idealfall jeweils maximal 5 Jahre von einer weiterführenden Schule genutzt, währenddessen diese saniert und erweitert wird. Die technischen Anschlüsse sind ausreichend und können weiterverwandt werden. Die Mensa wird ausgebaut und auf die hohe Schüler*innenzahl und einen Ganztagsbetrieb angepasst. Da die Baumaßnahme sich hauptsächlich auf einen reinen Innenausbau und Maßnahmen im Außengelände reduziert, ist eine Fertigstellung zum Schuljahr 2028/29 gesichert erreichbar. Die Stabsstelle Schulbau, das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt arbeiten bei diesem Projekt sehr eng mit der Stadtplanung und dem Dezernat für Planen und Wohnen zusammen, die die Federführung beim Förderprogramm Ben-Gurion-Ring innehaben. Auch das Grünflächenamt und die verkehrlichen Ämter sind vertreten und alle übergeordneten Themen, die für den Erfolg des Bildungscampus Ben-Gurion-Ring wichtig sind, werden intensiv abgestimmt und vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6899, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Herausforderungen besonders großer Pkws für FrankfurtB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 366 Betreff: Herausforderungen besonders großer Pkws für Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6323 - A 312/24 Linke - Zu 1.: Nachstehend sind die angefragten Zahlen tabellarisch zusammengefasst. Die statistische Auswertung erfolgte auf Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für den Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (FFM 064120). Die Zahlen wurden pro Jahr jeweils zum 31.12. ausgewertet. Zu 2.: Die Anzahl der Neuzulassungen in Frankfurt am Main stellt sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dar. Zu 3.: Auswertungen zu diesen Kriterien liegen nicht vor. Zu 4.: Auswertungen zu diesen Kriterien liegen nicht vor. Zu 5.: Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht stellt hinsichtlich der in Rede stehenden Fahrzeuge ein möglicher Negativbeitrag zur Verkehrssicherheit im Raum, da sie über das nennenswert höhere Gewicht im Falle eines Unfalls mehr kinetische Energie zur Schadwirkung bringen. Demgegenüber sind Konflikte im Begegnungsverkehr oder mit Blick auf bestimmte verkehrsplanerische und -rechtliche Regelmaße als nachrangig zu betrachten, hier treten die Eigenarten dieser Fahrzeuge hinter situativem Vorsatz oder Unvermögen einzelner Verkehrsteilnehmer:innen klar zurück. Der Trend zu größeren und schweren Fahrzeugen wird aus verschiedenen Gründen kritisch gesehen: 1. Bei begrenztem Parkraum führt die Zunahme der Fahrzeuglänge zur Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten und somit bei ohnehin regelhaft ausgelastetem Parkraum zur Verschärfung der Parkproblematik. Mögliche Folgen sind erhöhter Parksuchverkehr und Zunahme von Parkverstößen. 2. Die größere Fahrzeugbreite führt an immer mehr Straßen in Frankfurt am Main entweder zur Reduzierung der Restgehwegbreite oder auf der Fahrbahn zu Engstellen im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). 3. Die Steigerung der Fahrzeughöhe wirkt sich negativ auf die Sichtbeziehung (Sichtachse) beim Parken im Bereich von Kreuzungen / Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aus. 4. Auf Gehwegen darf nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t geparkt werden. Diese Grenze wird jedoch von immer mehr Fahrzeugen überschritten, so dass Regelmissachtungen zu Gehwegschäden beziehungsweise zu Schäden darunter verlaufenden Versorgungsleitungen führen können. Zu 6.: Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht und erforderlichenfalls werden auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Zu 7.: Der Magistrat kann hierzu keine qualifizierte Antwort geben, da er keinen Einfluss auf das Kaufverhalten hat. Zu 8.: Die Parkhäuser sind generell sehr gut ausgelastet. Es werden keine Parkplätze nach Breite der Fahrzeuge vergeben. Sofern breitere Parkplätze vorhanden sind, werden diese auch mit kleinen Fahrzeugen genutzt. Es ist kein Hinweis vorhanden, dass diese Parkplätze nur von bestimmten Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Zu 9.: Wie bereits bei Ziffer 2 zu 5. dargelegt, führt die größere Fahrzeugbreite vermehrt zu Engstellen. Dabei kommt ein weiterer Aspekt zum Tragen: verbotswidriges Gehweg-parken wird in Frankfurt am Main nicht geduldet und angezeigt, so dass in immer mehr Straßen am Fahrbahnrand geparkt wird. Die Zunahme der Fahrzeugbreite geht dann zu Lasten der Rest-Fahrbahnbreite und führt dazu, dass in einigen Straßen Frankfurts wo bisher auf beiden Seiten geparkt werden konnte heute nur noch auf einer Fahrbahnseite Kfz abgestellt werden dürfen. Um diesen Engstellen zu begegnen werden dazu in den betroffenen Straßenzügen absolute Haltverbote (Verkehrs-zeichen 283 StVO) angeordnet. Zu 10.: Zur Auswertung der Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden folgende Tatbestände zu Grunde gelegt: Für 2023 sind aktuell noch 62 Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verbindung mit einer fehlenden Restbreite der Fahrbahn in Bearbeitung. Bereits aus dem Archiv gelöschte Verfahren können nicht mehr angezeigt werden. Eine Unterscheidung zu SUV's oder Geländewagen ist technisch nicht auswertbar. Zu 11. bis 13.: Da die Fahrzeuggattung (SUV, Geländewagen) im Rahmen der Ausstellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten beziehungsweise Abschleppungen nicht erfasst wird, kann mangels Datengrundlage keine Auskunft erteilt werden. Zu 14.: Grundsätzlich erscheint eine Regelung im Sinne der Fragestellung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 9 CN 2.22 - Urteil vom 13. Juni 2023) möglich. Zu 15.: Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sind in § 32 sowie Achslast und Gesamtgewicht in § 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch den Bund geregelt. Der Magistrat ist hier sachlich nicht zuständig. Zu 16.: Die Einflussnahme auf PKW-Kaufentscheidungen individueller Kund:innen ist nicht Aufgabe des Magistrats und kann daher durch diesen nicht beurteilt werden. Nachfolgend die Stellungnahme des Klimareferats: "Der Trend zu mehr SUVs hat gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Klima in Städten. SUVs sind stärker motorisiert, haben ein höheres Gewicht und eine weniger aerodynamische Form als Fahrzeuge anderer Klassen wie Kleinwagen, Kompaktklasse oder Limousinen. Dadurch verbrauchen sie mehr Energie, und SUVs mit Verbrennungsmotor stoßen im Schnitt 20 Prozent mehr CO2 aus als andere Verbrenner-Fahrzeugklassen. Zusätzlich führt das erhöhte Gewicht von SUV zu mehr Reifenabrieb beim Fahren, was die größte Quelle der Zufuhr von Mikroplastik in die Umwelt ist und die Feinstaubbelastung erhöht. Neben den ökologischen Auswirkungen stellen SUVs aufgrund ihrer Bauweise mit erhöhter Motorhaube und hohem Gewicht ein erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer:innen dar. Das Risiko, schwer oder tödlich verletzt zu werden, ist bei einem Unfall mit einem SUV deutlich erhöht. Im Allgemeinen nimmt durch die Zunahme an SUVs die Verkehrssicherheit ab, da sie durch ihre Größe die Sicht der übrigen Verkehrsteilnehmer:innen einschränkt. Durch ihre Fahrzeuggröße beanspruchen SUVs mehr wertvollen Platz im öffentlichen Raum als kleinere Fahrzeuge. Der Trend zu mehr SUVs steht daher konträr zur Erfordernis, mehr Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelungen und Begrünung im öffentlichen Raum umzusetzen. Angesichts der zunehmenden Starkregenereignisse als Folge des Klimawandels wird es immer notwendiger, Flächen im öffentlichen Raum zu entsiegeln, um Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit kann das Risiko von Überflutungen reduziert und Pflanzen Regenwasser zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann dadurch ein Beitrag zum natürlichen Wasserhaushalt geleistet werden. Vor den Hintergrund des erhöhten Hitzestresses an Hitzetagen ist es aus gesundheitlichen Gründen notwendig, durch Begrünung für eine Absenkung von Temperaturen zu sorgen. Generell verhindern abgestellte Fahrzeuge eine Entsiegelung und Begrünung des öffentlichen Raums und heizen die Lufttemperaturen weiter auf, da sich Autos nicht nur innen, sondern auch außen und unterhalb der abgestellten Autos stark aufheizen. In der Nacht wird diese Wärme an die Umgebung abgegeben, wodurch sie weniger abkühlt. Die Emissionen des Verkehrssektors in Frankfurt am Main können in einer Zeitreihe von 1995 - 2021 angegeben werden. Daten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) liegen leider nur für das Jahr 2021 vor. Die nachfolgende Tabelle listet die verfügbaren Daten auf. THG-Emissionen in t CO2e 1995 2005 2010 2015 2019 2020 2021 Verkehr 1.504.449 1.428.692 1.374.734 1.676.406 1.633.913 1.445.446 1.507.709 Gesamt 8.395.866 8.551.592 8.013.534 8.247.806 7.346.713 6.615.246 7.435.909 MIV - - - - - - 995.100 MIV/Gesamt 13 % Bei den Jahren 2020 und 2021 handelt es sich um "Corona-Jahre" mit reduzierten Verkehrsleistungen. Für 2022 wird ein Anstieg der Emissionen erwartet." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.10.2024, A 312 Antrag vom 06.11.2025, NR 1423 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 88 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 366 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6696, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 32-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärkenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 367 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6282 - NR 1273/25 CDU - Das Anliegen, die Personalsituation bei der Städtischen Verkehrspolizei zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs weiter zu verbessern, wird generell begrüßt. Der Magistrat setzt sich bereits intensiv für eine leistungsfähige und gut aufgestellte Städtische Verkehrspolizei ein. Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass eine nachhaltige und flächendeckende Überwachung ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung der Parkvorschriften ist. Um dies zu erreichen bedarf es geeignetes und fachlich geschultes Personal in einem ausreichenden Maße. Dieses Personal zu gewinnen und auch längerfristig zu binden ist daher eine Kernaufgabe, welche mit Engagement und Ideenreichtum angegangen wird. Die Städtische Verkehrspolizei steht bei der Personalgewinnung in einem harten Wettbewerb mit den umliegenden Kommunen, welche - bedingt durch einen anderen Aufgabenzuschnitt - mit Entgeltgruppe 8 beziehungsweise 9a TVöD ein deutlich höheres Anfangsgehalt bieten können als die Städtische Verkehrspolizei mit aktuell EGr. 6 TVöD. Vordringlichste Aufgabe ist es, diesen Wettbewerbsnachteil zu minimieren. Hier ist es bereits für einen Teil der Stellen der Verkehrsüberwachung gelungen, durch eine sinnvolle Aufgabenanreicherung die Entgeltgruppe auf TVöD 8 anzuheben. Aktuelle Planungen sehen vor, diese Anhebung für alle Stellen erfolgen zu lassen. Abstimmende Vorgespräche haben bereits stattgefunden, sodass wir optimistisch sind, dass die Vorstellungen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Es wird erwartet, dass eine Stellenausschreibung entsprechend der EGr. 8 TVöD zu einer größeren Zahl von Bewerber:innen und in der Folge auch zu Einstellungen führt. Aber es gilt nicht nur zusätzliches Personal zu akquirieren, sondern in der Folge auch zu binden. Auch hier werden durch eine Aufgabenanreicherung positive Effekte erwartet, da das Aufgabenfeld noch interessanter, abwechslungsreicher und eigenverantwortlicher ausgestaltet werden kann. Es ist noch zu erwähnen, dass gegenwärtig mit externer Unterstützung eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt wird. Alle eingeleiteten und durchgeführten Schritte dienen dem Ziel, die Städtische Verkehrspolizei in die Lage zu versetzen, die Aufgabe der Verkehrsüberwachung rechts- und zukunftssicher auszuüben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1273 Antrag vom 11.11.2025, OF 564/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 367 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6697, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 11-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Rebstockpark weiterentwickelnB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 368 Betreff: Rebstockpark weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6376 - NR 1263/25 Linke - Derzeit befindet sich eine Lichtsignalanlage in Planung, um einen Übergang zwischen Altem und Neuen Rebstockpark für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Diese Planung wird derzeit stadtintern abgestimmt. Eine Vorstellung beim Ortsbeirat 2 ist am 27.10.2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1263 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 368 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6900, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 67-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Parkraum für stationslose Carsharing-Angebote (Free Floating)B26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 369 Betreff: Parkraum für stationslose Carsharing-Angebote (Free Floating) Vorgang: A 356/24 CDU Zu 1.: Vorausgesetzt die Klärung der bisher noch offenen Fragestellungen ist erfolgreich, ist die Einführung der Parkpauschalenregelung für stationslose Carsharing-Angebote für Anfang 2026 geplant. Zu 2. Die Grundbestandteile und Rahmenbedingungen der geplanten Regelungen wurden den interessierten Unternehmen erläutert und mit diesen diskutiert. Ein Vertragsentwurf kann erst zur Verfügung gestellt werden, wenn die noch offenen Fragen geklärt und die Vertragspassagen hierzu magistratsintern abgestimmt sind. Zu 3. Die Parkraumpauschale soll die Abrechnung für die Parkvorgänge deutlich erleichtern und die Kosten für die Anbieter reduzieren. Damit geht der Wunsch einher, dass die verringerten Kosten und Aufwände bei den Anbietern zu einer Vergrößerung der Geschäftsgebiete in Frankfurt am Main führen. Deshalb sieht das Tarifmodell vor, dass die fahrzeugbezogene Pauschale in Stufen umso geringer ausfällt, je größer das Geschäftsgebiet (im Stadtgebiet) durch den Anbieter festgelegt wird. Damit entsteht ein aktiver Anreiz, möglichst große Teile des Stadtgebiets zu bedienen. Zu 4. Ein Vertragsentwurf liegt vor. Für die Erstellung fand ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten statt. Die noch offenen Fragen betreffen überwiegend die Technik. Da der Betrieb stationsloser Carsharing-Fahrzeuge andernorts bereits durch Unregelmäßigkeiten aufgefallen ist, hat der Aspekt der wirksamen und praktikablen Parkraumüberwachung sowie der sonstigen Regeleinhaltung einen hohen Stellenwert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.06.2024, A 356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6698, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 66-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Hortsterben beenden und der „Roten Eule“ eine Zukunft gebenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 371 Betreff: Hortsterben beenden und der "Roten Eule" eine Zukunft geben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6382 - NR 1272/25 CDU - Zu 1.: Der Magistrat prüft bereits Standorte für eine Interimslösung und wird zu gegebener Zeit berichten. Zu 2. a): Die Kita Rote Eule liegt im Heinrich-Seliger-Schulbezirk. Durch den Wegfall der 20 Kindergartenplätze in der Einrichtung fällt dort die Kindergartenversorgung aktuell auf 72% in Bezug auf die im Schulbezirk lebenden Kinder (369 Plätze für 514 Kinder). In den benachbarten Schulbezirken der Holzhausenschule sowie der Schwarzburgschule können derzeit die fehlenden Kindergartenplätze aufgefangen werden. Hier liegen die Versorgungsquoten mit 132% und 101% bereits über dem Versorgungsziel von 100%. Ein Fortbestand der Einrichtung Rote Eule oder ein Ersatz der wegfallenden Plätze an andere Stelle wird dennoch angestrebt. i: Unabhängig von der Schließung der Kita Roten Eule sind bereits vier Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher 111 Kindergarten- und 12 Hortplätze in Planung und Prüfung. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Heinrich-Seliger-Schulbezirk eine Kindergartenversorgung von 93% erreicht. ii: Im Heinrich-Seliger-Schulbezirk erfüllt die aktuelle Versorgung der unter 3-Jährigen mit 40% genau das städtische Versorgungsziel für den Stadtteil. Daher können hier keine U3-Plätze zugunsten von Kindergartenplätzen umgewandelt werden. b): Die ESB der Heinrich-Seliger-Schule kann im laufenden Schuljahr 2025/2026 12 Kinder zusätzlich aufnehmen. Dies ist mit dem ESB-Träger und Schulleitung kommuniziert. Im Rahmen der o.g. benannten Prüfung von Erweiterungsmaßnahmen von Kitas ist zudem die Schaffung von 12 neuen Hortplätzen in Planung. c): Eine multifunktionale Nutzung der Räume für pädagogische Angebote ist in Frankfurter Schulen obligatorisch. Bei Bedarf erfolgt eine entsprechende multifunktionale Ausstattung von Räumen. Für die Umsetzung der Erweiterten Schulischen Betreuung können grundsätzlich alle pädagogischen Räume der Schule genutzt werden. d): Die pädagogischen Konzepte für Ganztagsangebote (Erweiterte Schulische Betreuung und Profil 1) sehen für die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern unterschiedliche Angebote vor, so z. B. Angebote für größere und kleinere Gruppen. Mit ergänzender Ausstattung können Räume in verschiedene Funktionsbereiche für unterschiedliche Bedarfe unterteilt werden, sodass beispielsweise Differenzierungsmöglichkeiten für Gruppen und Rückzugsmöglichkeiten abgebildet werden können. Es ist grundsätzlich Ziel, dass alle Kinder adäquate und qualitativ gute Angebote wahrnehmen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 9 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6901, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts StadtpolizeiB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 372 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6318 - NR 1073/24 CDU, B 169/25 - Zwischenbericht: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Die Stadtpolizei verfolgt das Ziel dieses Einsatzmittel schnellstmöglich ihren Einsatzkräften bereitzustellen. Es wurde hierfür eine entsprechende Marktrecherche durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden von fünf führenden Marktteilnehmern die kameraspezifischen Eigenschaften, technischen Gegebenheiten und Anforderungen zur Einbindung in die städtische IT-Infrastruktur sowie Einführungs- und Unterhaltungskosten abgefragt und geprüft. Hiernach kristallisierte sich heraus, dass ein entsprechendes zunächst vorzuziehendes Geräteleasing einem Kauf Vorrang einzuräumen ist, insbesondere auch um entsprechende eigene Erfahrungswerte im Gebrauch mit den Kameras zu sammeln und diese im Bedarfsfall nach einem befristeten Einsatzzeitraum wieder abstoßen zu können. Es wird favorisiert mit einem Testbestand von 20 Kamerageräten zunächst die uniformierten Dienstgruppen teilauszustatten und diesen Bestand im Falle positiver Erfahrungen sukzessive zu erweitern und dann in einem Kauf zu übernehmen. Die voraussichtlichen Einführungskosten für den o. g. Anfangsbestand bewegen sich hierbei je nach Anbieter zwischen ca. 20.000 Euro und 35.000 Euro. Darüber hinaus wurden Erfahrungswerte anderer Institutionen gesammelt, um bereits bekannte Geräteschwächen (z. B. Kameraausfälle, Gehäusebrüche, fehlerhafte Befestigungen) im Vorfeld identifizieren zu können. Nachfolgend ist derzeit ein entsprechendes Vergabeverfahren anhängig und ein erforderliches Leistungsverzeichnis in Abstimmung zwischen der Fachabteilung, dem Vergabe- und IT-Bereich. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass die Ausschreibung im Zeitraum September/Oktober erfolgt, sodass eine Auftragsentscheidung nach entsprechender Prüfung noch in der Zeitspanne Oktober/November anvisiert werden kann. Die Einbeziehung des Datenschutzes ist überdies ebenfalls noch zu berücksichtigen. Der nachfolgende tatschliche Einsatzbeginn ist hiervon sowie vom jeweiligen ausgewählten Anbieter, der jeweiligen technischen Anbindung, der Gerätebereitstellung sowie der modellabhängig noch durchzuführenden Mitarbeiterfortbildung abhängig. Parallel werden bereits jetzt die durch die Anbieter genannten technischen Voraussetzungen zur Integration der Kameras in die städtische IT-Infrastruktur, eine Speicherlösung und eine adäquate Ladeinfrastruktur vorbereitet. Ein noch auf das Gerätemodell anzupassendes Ausbildungskonzept zur Weiterbildung der Kameraträger sowie der Entwurf einer Dienstanweisung zur Nutzung der Kameras wurden erstellt und befinden in interner Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 169 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 13 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6718, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - IT-Support-Konzept für SchulenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 373 Betreff: IT-Support-Konzept für Schulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6320 - NR 403/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 180/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.01.2026 Zwischenbericht: Zum 29. November 2024 wurde der Doppelhaushalt 2024/2025 rechtskräftig, wodurch die Umsetzung der Module 1 und 3 nun möglich ist. Hierfür wurden über die ekom21 bereits Angebote angefragt. Bezüglich Modul 3 (Erweiterung der Servicezeiten) kann der ausgewählte Rahmenvertragspartner die entsprechend im Leistungsverzeichnis definierten Leistungen frühestens ab Oktober 2025 umsetzen. Hierzu laufen derzeit Planungsgespräche. Modul 1 (Hotline) befindet sich weiterhin in Prüfung und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Für die Module 2, 4 und 5 bleibt weiterhin abzuwarten, ob Finanzierungsmöglichkeiten über Landesmittel zur Verfügung stehen werden. Bezüglich des DigitalPakt 2.0 wurde, gemäß verschiedener Pressemeldungen, eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. Die genauen Details zum Fördervolumen und den Regelungen zur Mittelverwendung sind jedoch noch nicht bekannt. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Höhe Gelder für die Stadt Frankfurt bereitgestellt und welche Vorgaben zur Mittelverwendung erteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.05.2022, NR 403 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 180 Bericht des Magistrats vom 09.03.2026, B 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 373 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 373 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 373 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6699, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 § 7289, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Abschiebungen in FrankfurtB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 374 Betreff: Abschiebungen in Frankfurt Vorgang: A 358/25 Linke 1. Die Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AAZustV) ist seit 01.07.2018 in Kraft und findet seitdem vollumfänglich Anwendung. Demnach sind für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen in Hessen nicht die kommunalen Ausländerbehörden, sondern ausschließlich die Bezirksordnungsbehörden zuständig. Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt durchgeführt werden. Die durch das Regierungspräsidium durchgeführten Abschiebungen werden hier statistisch nicht erfasst. Ein Rückgriff auf Erhebungen für die Jahre 2014 bis 30.06.2018 ist nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und dürfte ohne Vergleich mit heutigen Zahlen irrelevant sein. 2. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird zunächst verwiesen. Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass einer Abschiebung grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung vorausgeht. Dies bedeutet, es ergeht regelmäßig eine Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung zur Ausreise. Nur für den Fall, dass eine Ausreise nicht erfolgen sollte, wird die Abschiebung angedroht. Jeder Abschiebung geht mithin die Entscheidung der betroffenen Person voraus, der Ausreiseverpflichtung nicht zu folgen und sich stattdessen der Gefahr einer jederzeit möglichen Abschiebung auszusetzen. Den konkreten Tag der beabsichtigten Abschiebung und den Ort der Festnahme im Vorfeld erneut anzukündigen, würde das Verfahren ad absurdum führen. 4. Auf die Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Auf die Ausführungen zu Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 12. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 13. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 14. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 15. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 16. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.07.2025, A 358 Antrag vom 26.08.2026, NR 48 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 374 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 374 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 374 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6719, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025 Aktenzeichen: 32-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kitastandort in Rödelheim nicht leichtfertig aufgebenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 375 Betreff: Kitastandort in Rödelheim nicht leichtfertig aufgeben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6370 - NR 1253/25 Linke - Zu 1.) Der Magistrat hat Kontakt zum Vermieter aufgenommen. Dieser zeigt wenig Bereitschaft, eine für den Kita-Betrieb notwendige Sanierung vorzunehmen. Er ist vielmehr daran interessiert, die Gebäude als Gewerbe oder Büroräume zu vermieten. zu 2.) Der Träger Sozialpädagogischer Verein konnte allen Familien der Kita Parklöwen Platzangebote in eigenen Einrichtungen in der Nähe machen. Für alle unter 3-Jährigen und Kindergartenkinder in der neu errichteten Kita im Schönhofviertel, für alle Hortkinder in der Rödelheimer Kinder- und Schülerbande. Bereits vor Bekanntwerden der Schließung der Kita Parklöwen wurden Planungen für die künftige Belegung der Kinder- und Schülerbande den tatsächlichen Bedarfen im Stadtteil angepasst. Räumlichkeiten für ehemals 10 U-3-Kinder wurden für eine Belegung mit 12 Hortkindern umgebaut und stehen seit dem Schuljahr 2025/26 zur Verfügung. Die Erweiterung einer weiteren Einrichtung im Michael-Ende-Schulbezirk ist in Prüfung. Zusätzlich wird Rödelheim-Ost durch die benachbarten Schulbezirke der Brentanoschule und Kerschensteiner Schule mitversorgt. In beiden Schulbezirken liegt die Versorgung mit U3- und Kindergartenplätzen über den Versorgungszielen. Die in der Anfrage angeführte Schließung der Kita Niddazwerge kann als positives Beispiel für die Erhaltung von Liegenschaften zur Kinderbetreuung genannt werden. Nach umfangreicher Sanierung durch den Eigentümer konnte die Liegenschaft zum 01.04.2025 wieder mit 10 Plätzen für unter 3-Jährige und 20 Kindergartenplätzen in neuer Trägerschaft eröffnen. zu 3.) Im Kontext der Kita-Bedarfsplanung identifiziert das zuständige Stadtschulamt fortlaufend die Versorgung aller Stadtteile und ist in regelmäßigem Austausch und Kooperation mit den Kita-Trägern zu Ausbau- und Entwicklungsthemen. Stadtschulamt und Träger sichten potenzielle Liegenschaften, die zum Betrieb als Kindertageseinrichtung angeboten werden. Ein Platz-Ausbau kann dann umgesetzt werden, wenn die angebotenen Räumlichkeiten den Mindestanforderungen zum Betrieb einer Kita genügen. Hinweise zu geeigneten Liegenschaften für eine Kinderbetreuungseinrichtung können dem Stadtschulamt zur Eignungsprüfung an folgende Email-Adresse mitgeteilt werden: kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de Dabei sind folgende Angaben notwendig: konkrete Adresse, Größe der Innen- sowie Außenfläche, und Kontaktdaten einer Ansprechperson (Eigentümer/Hausverwaltung). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.05.2025, NR 1253 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 375 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 375 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6902, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/OhlengartenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 376 Betreff: Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6301 - EA 58/23 OBR 7, B 161/25 - Der Magistrat hat bereits mehrfach dargelegt (u. a. B 386 v. 20.10.2023), dass für eine umfassende Neugestaltung des Kreuzungsbereiches keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Situation hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert, es stehen weiterhin keine Kapazitäten zur Verfügung. Parallel hatte der Ortsbeirat eine Übergangslösung mit Veränderung der Verkehrsführung und Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand angeregt, um so temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft zu ermöglichen. Diese Maßnahme wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und befindet sich in der Testphase. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 58 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 161 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6903, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärkenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 377 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6310 - OA 560/25 OBR 6 - Frankfurt ist ein bedeutender Industriestandort mit starker Innovationskraft. Zahlreiche Unternehmen aus Technologie, Logistik, Maschinenbau und Chemie sichern Arbeitsplätze und tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Stärke der Region bei. Mit dem Masterplan Industrie verfolgt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ein Bündel an Projekten und Maßnahmen, um die Aktivität des Industriestandortes für Unternehmen, für deren Beschäftigte und zukunftsgerichtete Investitionen entsprechend den Standortanforderungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und damit die Industrie in Frankfurt am Main langfristig zu stärken. Darüber hinaus steht der Magistrat mit Infraserv Höchst und mit ansässigen Standortgesellschaften regelmäßig im Austausch, um die gesetzten Ziele des Masterplans zu erreichen. Die ankündigte Standortschließung des Industrieunternehmens Bayer unterstreicht erneut die Bedeutung einer raschen und dezernatsübergreifenden Umsetzung des Masterplans Industrie durch den Magistrat und eines kontinuierlichen Dialogs mit den Industrieunternehmen. Am 12.05.2025 kündigte Bayer an, die Aktivitäten der Division Corporate Science im Bereich Produktion sowie Forschung und Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland neu zu strukturieren und diese in Frankfurt am Main nach Ende 2028 nicht fortzuführen, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der Division zu sichern. In Frankfurt am Main beschäftigt Bayer rund 500 Mitarbeitende in zwei Produktionsbetrieben, einem Lagerbetrieb sowie in der chemischen und biologischen Herbizidforschung. Die Standortentscheidung wurde für Leverkusen getroffen. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt im Auftrag des Magistrats führt Gespräche mit der Bayer-Standortleitung im Industriepark Höchst, mit dem Management am Konzernsitz Leverkusen sowie mit dem Betriebsrat und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), um die Auswirkungen für den Industriepark Höchst abzumildern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 560 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6904, 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 25.11.2025 Aktenzeichen: 92-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sanierung und Umbau der KleinmarkthalleB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 378 Betreff: Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6302 - NR 1139/08 GRÜNE, B 162/25 - Zwischenbericht: Im Rahmen der Ausführungsplanung für die Sanierung der Kleinmarkthalle ergaben sich neue Erkenntnisse, die eine Anpassung bisheriger Planungsbestandteile erforderlich machten. Ursprünglich war vorgesehen, die zentrale Kälteanlage zur Rückkühlung der Mieter-Kältesysteme auf dem Flachdach des Kopfbau-Ost zu installieren. Im weiteren Verlauf der Fachplanung stellte sich jedoch heraus, dass das fünfgeschossige Gebäude die Last der Anlage einschließlich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen ohne eine Verstärkung des Tragwerks nicht halten kann. Eine solche Verstärkung wäre technisch sehr aufwendig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Daher entwickelte das Planungsteam eine alternative Lösung, die technisch besser umsetzbar und im Vergleich wirtschaftlicher ist. Für diese neue Planung ist die Änderung des bestehenden Bauantrags erforderlich. Aktuell werden die technischen Details erarbeitet und mit den zuständigen Genehmigungsbehörden vorabgestimmt. Im Anschluss erfolgt die Anpassung des Bauantrags. Ein konkreter neuer Zeitplan für den Baubeginn kann erst festgelegt werden, wenn alle fachlichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Fragen geklärt sind. Nach aktuellem Stand ist der Baubeginn für Januar 2026 vorgesehen. Es wird weiter berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.10.2008, NR 1139 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 162 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage B 378 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 378 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6905, 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 25.11.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Leerstand stoppen - Leer stehende städtische Wohnungen zügig sanieren und vermietenB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 379 Betreff: Leerstand stoppen - Leer stehende städtische Wohnungen zügig sanieren und vermieten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6338 - NR 442/22 Linke, l. B 8/25 - Der Magistrat hat in der ersten Phase mit der Sanierung von 15 von aktuell 91 leerstehenden städtischen Wohnungen begonnen. Die erste Phase wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen sein. Danach werden die Wohnungen zur Vermietung auf den Markt gebracht. Weitere Wohnungssanierungen folgen, nach Freigabe des Jahresbudgets, im Frühjahr 2026. Darüber hinaus erarbeitet der Magistrat derzeit einen Rahmenvertrag mit der ABG Frankfurt Holding GmbH zur Sanierung der Wohnungen im städtischen Bestand. Grundlage hierfür ist eine Bestandserfassung sowie eine Prioritätenliste, die derzeit erarbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.07.2022, NR 442 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6705, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie ermittelnB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 380 Betreff: Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie ermitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6339 - NR 156/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 17/25 - Der Magistrat begrüßt das Ziel der Stadtverordnetenversammlung, Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie auf städtischen Gebäuden zu fördern. Gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2025 (Kapitel 3.2.1) gilt für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, dass Dachflächen zumindest extensiv begrünt werden sollen und gleichzeitig die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung installiert werden soll. Außerdem sollen Fassadenflächen bis zu einer Höhe von 3 m abzüglich der Fenster- oder Türöffnungen zu mindestens 50 % flächig begrünt werden. Eine flächendeckende Prüfung aller städtischen Gebäude, ob sich diese für Dach- und Fassadenbegrünungen und/oder Photovoltaikanlagen/Solarthermische Anlagen eignen, ist nicht sinnvoll. Um den Aufwand und die Kosten im Verhältnis zum möglichen Ertrag auszuweisen, sind aufwändige Untersuchungen an der Gebäudesubstanz, insbesondere an der Statik, dem Brandschutz, den elektrischen Anlagen und der Beschaffenheit der Dachhaut bzw. der Fassade erforderlich. Dafür stehen dem Magistrat - Amt für Bau und Immobilien (ABI) - weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Außerdem sind diese Untersuchungen sowie die Aufstellung einer Prioritätenliste nicht zielführend, wenn nicht gleichzeitig die personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen bereitstehen. Konzepte und Ideen zur Verbesserung des kommunalen Gebäudebestandes gibt es in reicher Zahl, es fehlt aber an den Voraussetzungen für deren Umsetzung. Stattdessen hat das ABI den M 53/25 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" herbeigeführt, der von der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, § 6093, beschlossen wurde. Damit liegt ein strukturierter Plan zum Ausbau von Dachbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik auf städtischen Dächern vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.11.2021, NR 156 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 17 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6706, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 79-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Recycling von Baumaterialien für den HochbauB26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 381 Betreff: Recycling von Baumaterialien für den Hochbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6314 - NR 538/22 CDU, l. B 195/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.01.2026 Zwischenbericht: Nach wie vor gibt es momentan kein geeignetes Abrissprojekt. Sobald sich ein entsprechendes Projekt in Planung befindet, wird der Magistrat dieses als Pilotprojekt benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 538 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 195 Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 381 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 381 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6707, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 § 7290, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“B26.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 382 Betreff: Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6330 - NR 1096/25 CDU - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.02.2026 Zu 3. Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie von Anfang an für alle Kinder der jeweiligen Schule, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und ggf. die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Trägern verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Feste Angebots- und Abholzeiten sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Sie bewirken bei den Angeboten pädagogische Kontinuität und Qualität, geben Struktur und ermöglichen eine solide Personalplanung. Es soll auch vermieden werden, dass Kinder willkürlich abgeholt werden und ihre Angebote abrupt beenden müssen. Es ist unter Berücksichtigung der hohen Teilnahmequote umso wichtiger, dass es Strukturen und Planbarkeit bezüglich der Teilnahme an den Ganztagsangeboten gibt, und zwar zugunsten der pädagogischen Qualität. Der Pakt für den Ganztag wird in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr beinhalten. Die Abholzeiten zwischen 14.30 Uhr und 17:00 Uhr werden in Abstimmung zwischen Schule und Träger festgelegt. In diesem Zusammenhang kann auch Platz-Sharing als Option thematisiert werden. Eine verbindliche Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ist Voraussetzung, damit die Landesmittel für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag vollumfänglich abgerufen werden können. Die Eltern melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztags- und Betreuungsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Zu 4. Innerhalb der Quartiere werden die Schulen und ggf. die Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Dabei werden die Schulen und Horte vom Stadtschulamt unterstützt. Strukturierte Kooperationen mit Vereinen oder anderen Anbietern werden Bestandteil des Angebotsspektrums im Quartier sein. Das ist in der Umsetzung des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag explizit vorgesehen. Zu 5. Die Finanzierungs- und Elternentgeltlogiken von Horten und Ganztagsangeboten des Paktes für den Ganztag werden zurzeit überarbeitet. Es liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.01.2025, NR 1096 Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 382 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Linke (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung); FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 382 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6906, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - 1. Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. GrünGürtel-Verfassung Frankfurt am Main hier: Herausnahme von GrundstückenM26.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 141 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. GrünGürtel-Verfassung Frankfurt am Main hier: Herausnahme von Grundstücken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2023, § 3245 (M 47) Aus Rechtsgründen werden der Text und die Anlage 4 dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 1a_BPlan (ca. 4,8 MB) Anlage 1b_BPlanl (ca. 248 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 4,6 MB) Anlage 3_Karte_GruenGuertel (ca. 648 KB) Anlage 4_Zoologisches_Gutachten (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Anlage _Satzung_S01-S04 (nicht öffentlich - ca. 532 KB) Anlage _Satzung_S05-S74 (nicht öffentlich - ca. 6,4 MB) Anlage _Satzung_S75 (nicht öffentlich - ca. 8 KB) Anlage _Satzung_S76-S85 (nicht öffentlich - ca. 1,1 MB) Anlage _Satzung_S86-S87 (nicht öffentlich - ca. 70 KB) Anlage _Schreiben_Hauptamt (ca. 415 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1387 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2023, M 47 Antrag vom 25.10.2025, NR 1411 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1387 = Ablehnung) Gartenpartei (M 141 = Ablehnung, NR 1387 = Annahme) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 141 = Annahme, NR 1387 = Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und AfD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 141 = Annahme, NR 1387 = Ablehnung) Gartenpartei (M 141 = Ablehnung, NR 1387 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 141 und NR 1387 = Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6785, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen.