Herausforderungen besonders großer Pkws für Frankfurt
Bericht
Nachstehend sind die angefragten Zahlen tabellarisch zusammengefasst. Die statistische Auswertung erfolgte auf Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für den Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (FFM 064120). Die Zahlen wurden pro Jahr jeweils zum 31.12. ausgewertet. Die Anzahl der Neuzulassungen in Frankfurt am Main stellt sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dar. Auswertungen zu diesen Kriterien liegen nicht vor. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht stellt hinsichtlich der in Rede stehenden Fahrzeuge ein möglicher Negativbeitrag zur Verkehrssicherheit im Raum, da sie über das nennenswert höhere Gewicht im Falle eines Unfalls mehr kinetische Energie zur Schadwirkung bringen. Demgegenüber sind Konflikte im Begegnungsverkehr oder mit Blick auf bestimmte verkehrsplanerische und -rechtliche Regelmaße als nachrangig zu betrachten, hier treten die Eigenarten dieser Fahrzeuge hinter situativem Vorsatz oder Unvermögen einzelner Verkehrsteilnehmer:innen klar zurück. Der Trend zu größeren und schweren Fahrzeugen wird aus verschiedenen Gründen kritisch gesehen: Bei begrenztem Parkraum führt die Zunahme der Fahrzeuglänge zur Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten und somit bei ohnehin regelhaft ausgelastetem Parkraum zur Verschärfung der Parkproblematik. Mögliche Folgen sind erhöhter Parksuchverkehr und Zunahme von Parkverstößen. Die größere Fahrzeugbreite führt an immer mehr Straßen in Frankfurt am Main entweder zur Reduzierung der Restgehwegbreite oder auf der Fahrbahn zu Engstellen im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Steigerung der Fahrzeughöhe wirkt sich negativ auf die Sichtbeziehung (Sichtachse) beim Parken im Bereich von Kreuzungen / Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aus. Auf Gehwegen darf nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t geparkt werden. Diese Grenze wird jedoch von immer mehr Fahrzeugen überschritten, so dass Regelmissachtungen zu Gehwegschäden beziehungsweise zu Schäden darunter verlaufenden Versorgungsleitungen führen können. Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht und erforderlichenfalls werden auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Der Magistrat kann hierzu keine qualifizierte Antwort geben, da er keinen Einfluss auf das Kaufverhalten hat. Die Parkhäuser sind generell sehr gut ausgelastet. Es werden keine Parkplätze nach Breite der Fahrzeuge vergeben. Sofern breitere Parkplätze vorhanden sind, werden diese auch mit kleinen Fahrzeugen genutzt. Es ist kein Hinweis vorhanden, dass diese Parkplätze nur von bestimmten Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Wie bereits bei Ziffer 2 zu 5. dargelegt, führt die größere Fahrzeugbreite vermehrt zu Engstellen. Dabei kommt ein weiterer Aspekt zum Tragen: verbotswidriges Gehweg-parken wird in Frankfurt am Main nicht geduldet und angezeigt, so dass in immer mehr Straßen am Fahrbahnrand geparkt wird. Die Zunahme der Fahrzeugbreite geht dann zu Lasten der Rest-Fahrbahnbreite und führt dazu, dass in einigen Straßen Frankfurts wo bisher auf beiden Seiten geparkt werden konnte heute nur noch auf einer Fahrbahnseite Kfz abgestellt werden dürfen. Um diesen Engstellen zu begegnen werden dazu in den betroffenen Straßenzügen absolute Haltverbote (Verkehrs-zeichen 283 StVO) angeordnet. Zur Auswertung der Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden folgende Tatbestände zu Grunde gelegt: Für 2023 sind aktuell noch 62 Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verbindung mit einer fehlenden Restbreite der Fahrbahn in Bearbeitung. Bereits aus dem Archiv gelöschte Verfahren können nicht mehr angezeigt werden. Eine Unterscheidung zu SUV's oder Geländewagen ist technisch nicht auswertbar. Da die Fahrzeuggattung (SUV, Geländewagen) im Rahmen der Ausstellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten beziehungsweise Abschleppungen nicht erfasst wird, kann mangels Datengrundlage keine Auskunft erteilt werden. Grundsätzlich erscheint eine Regelung im Sinne der Fragestellung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 9 CN 2.22 - Urteil vom 13. Juni 2023) möglich. Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sind in § 32 sowie Achslast und Gesamtgewicht in § 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch den Bund geregelt. Der Magistrat ist hier sachlich nicht zuständig. Die Einflussnahme auf PKW-Kaufentscheidungen individueller Kund:innen ist nicht Aufgabe des Magistrats und kann daher durch diesen nicht beurteilt werden. Der Trend zu mehr SUVs hat gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Klima in Städten. SUVs sind stärker motorisiert, haben ein höheres Gewicht und eine weniger aerodynamische Form als Fahrzeuge anderer Klassen wie Kleinwagen, Kompaktklasse oder Limousinen. Dadurch verbrauchen sie mehr Energie, und SUVs mit Verbrennungsmotor stoßen im Schnitt 20 Prozent mehr CO2 aus als andere Verbrenner-Fahrzeugklassen. Zusätzlich führt das erhöhte Gewicht von SUV zu mehr Reifenabrieb beim Fahren, was die größte Quelle der Zufuhr von Mikroplastik in die Umwelt ist und die Feinstaubbelastung erhöht. Neben den ökologischen Auswirkungen stellen SUVs aufgrund ihrer Bauweise mit erhöhter Motorhaube und hohem Gewicht ein erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer:innen dar. Das Risiko, schwer oder tödlich verletzt zu werden, ist bei einem Unfall mit einem SUV deutlich erhöht. Im Allgemeinen nimmt durch die Zunahme an SUVs die Verkehrssicherheit ab, da sie durch ihre Größe die Sicht der übrigen Verkehrsteilnehmer:innen einschränkt. Durch ihre Fahrzeuggröße beanspruchen SUVs mehr wertvollen Platz im öffentlichen Raum als kleinere Fahrzeuge. Der Trend zu mehr SUVs steht daher konträr zur Erfordernis, mehr Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelungen und Begrünung im öffentlichen Raum umzusetzen. Angesichts der zunehmenden Starkregenereignisse als Folge des Klimawandels wird es immer notwendiger, Flächen im öffentlichen Raum zu entsiegeln, um Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit kann das Risiko von Überflutungen reduziert und Pflanzen Regenwasser zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann dadurch ein Beitrag zum natürlichen Wasserhaushalt geleistet werden. Vor den Hintergrund des erhöhten Hitzestresses an Hitzetagen ist es aus gesundheitlichen Gründen notwendig, durch Begrünung für eine Absenkung von Temperaturen zu sorgen. Generell verhindern abgestellte Fahrzeuge eine Entsiegelung und Begrünung des öffentlichen Raums und heizen die Lufttemperaturen weiter auf, da sich Autos nicht nur innen, sondern auch außen und unterhalb der abgestellten Autos stark aufheizen. In der Nacht wird diese Wärme an die Umgebung abgegeben, wodurch sie weniger abkühlt. Die Emissionen des Verkehrssektors in Frankfurt am Main können in einer Zeitreihe von 1995 - 2021 angegeben werden. Daten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) liegen leider nur für das Jahr 2021 vor. Die nachfolgende Tabelle listet die verfügbaren Daten auf. THG-Emissionen in t CO2e Verkehr 1.504.449 1.428.692 1.374.734 1.676.406 1.633.913 1.445.446 1.507.709 Gesamt 8.395.866 8.551.592 8.013.534 8.247.806 7.346.713 6.615.246 7.435.909 MIV - - - - - - 995.100 MIV/Gesamt 13 %. Bei den Jahren 2020 und 2021 handelt es sich um "Corona-Jahre" mit reduzierten Verkehrsleistungen. Für 2022 wird ein Anstieg der Emissionen erwartet.
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