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Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei

Vorlagentyp: B

Bericht

Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Die Stadtpolizei verfolgt das Ziel dieses Einsatzmittel schnellstmöglich ihren Einsatzkräften bereitzustellen. Es wurde hierfür eine entsprechende Marktrecherche durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden von fünf führenden Marktteilnehmern die kameraspezifischen Eigenschaften, technischen Gegebenheiten und Anforderungen zur Einbindung in die städtische IT-Infrastruktur sowie Einführungs- und Unterhaltungskosten abgefragt und geprüft. Hiernach kristallisierte sich heraus, dass ein entsprechendes zunächst vorzuziehendes Geräteleasing einem Kauf Vorrang einzuräumen ist, insbesondere auch um entsprechende eigene Erfahrungswerte im Gebrauch mit den Kameras zu sammeln und diese im Bedarfsfall nach einem befristeten Einsatzzeitraum wieder abstoßen zu können. Es wird favorisiert mit einem Testbestand von 20 Kamerageräten zunächst die uniformierten Dienstgruppen teilauszustatten und diesen Bestand im Falle positiver Erfahrungen sukzessive zu erweitern und dann in einem Kauf zu übernehmen. Die voraussichtlichen Einführungskosten für den o. g. Anfangsbestand bewegen sich hierbei je nach Anbieter zwischen ca. 20.000 Euro und 35.000 Euro. Darüber hinaus wurden Erfahrungswerte anderer Institutionen gesammelt, um bereits bekannte Geräteschwächen (z. B. Kameraausfälle, Gehäusebrüche, fehlerhafte Befestigungen) im Vorfeld identifizieren zu können. Nachfolgend ist derzeit ein entsprechendes Vergabeverfahren anhängig und ein erforderliches Leistungsverzeichnis in Abstimmung zwischen der Fachabteilung, dem Vergabe- und IT-Bereich. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass die Ausschreibung im Zeitraum September/Oktober erfolgt, sodass eine Auftragsentscheidung nach entsprechender Prüfung noch in der Zeitspanne Oktober/November anvisiert werden kann. Die Einbeziehung des Datenschutzes ist überdies ebenfalls noch zu berücksichtigen. Der nachfolgende tatschliche Einsatzbeginn ist hiervon sowie vom jeweiligen ausgewählten Anbieter, der jeweiligen technischen Anbindung, der Gerätebereitstellung sowie der modellabhängig noch durchzuführenden Mitarbeiterfortbildung abhängig. Parallel werden bereits jetzt die durch die Anbieter genannten technischen Voraussetzungen zur Integration der Kameras in die städtische IT-Infrastruktur, eine Speicherlösung und eine adäquate Ladeinfrastruktur vorbereitet. Ein noch auf das Gerätemodell anzupassendes Ausbildungskonzept zur Weiterbildung der Kameraträger sowie der Entwurf einer Dienstanweisung zur Nutzung der Kameras wurden erstellt und befinden in interner Abstimmung.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

39
39. Sitzung Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung). Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis).

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt FRAKTION