Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei
Bericht
Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Die Stadtpolizei verfolgt das Ziel, dieses Einsatzmittel schnellstmöglich ihren Einsatzkräften bereitzustellen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Maßnahmen wie die Beschaffung der Geräte, entsprechende Schulungen und die Erstellung einer Dienstanweisung erforderlich. Derzeit wird durch die Stadtpolizei eine Marktrecherche durchgeführt, um zu evaluieren, welches System für die vorgesehene Nutzung am besten geeignet ist.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung), Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)