Abschiebungen in Frankfurt
Bericht
Die Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AAZustV) ist seit 01.07.2018 in Kraft und findet seitdem vollumfänglich Anwendung. Demnach sind für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen in Hessen nicht die kommunalen Ausländerbehörden, sondern ausschließlich die Bezirksordnungsbehörden zuständig. Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt durchgeführt werden. Die durch das Regierungspräsidium durchgeführten Abschiebungen werden hier statistisch nicht erfasst. Ein Rückgriff auf Erhebungen für die Jahre 2014 bis 30.06.2018 ist nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und dürfte ohne Vergleich mit heutigen Zahlen irrelevant sein. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird zunächst verwiesen. Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass einer Abschiebung grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung vorausgeht. Dies bedeutet, es ergeht regelmäßig eine Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung zur Ausreise. Nur für den Fall, dass eine Ausreise nicht erfolgen sollte, wird die Abschiebung angedroht. Jeder Abschiebung geht mithin die Entscheidung der betroffenen Person voraus, der Ausreiseverpflichtung nicht zu folgen und sich stattdessen der Gefahr einer jederzeit möglichen Abschiebung auszusetzen. Den konkreten Tag der beabsichtigten Abschiebung und den Ort der Festnahme im Vorfeld erneut anzukündigen, würde das Verfahren ad absurdum führen. Auf die Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)