Abschiebungen in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht erläutert die Verantwortung des Regierungspräsidiums in Darmstadt für Abschiebungen in Frankfurt. Es wird darauf hingewiesen, dass Abschiebungen nicht von den kommunalen Ausländerbehörden durchgeführt werden und die statistische Erfassung derzeit nicht erfolgt. Dies betrifft die Ankündigung von zukünftigen Abschiebungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Die Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AAZustV) ist seit 01.07.2018 in Kraft und findet seitdem vollumfänglich Anwendung.
Demnach sind für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen in Hessen nicht die kommunalen Ausländerbehörden, sondern ausschließlich die Bezirksordnungsbehörden zuständig. Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt durchgeführt werden.
Die durch das Regierungspräsidium durchgeführten Abschiebungen werden hier statistisch nicht erfasst.
Ein Rückgriff auf Erhebungen für die Jahre 2014 bis 30.06.2018 ist nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und dürfte ohne Vergleich mit heutigen Zahlen irrelevant sein.
Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass einer Abschiebung grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung vorausgeht. Dies bedeutet, es ergeht regelmäßig eine Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung zur Ausreise. Nur für den Fall, dass eine Ausreise nicht erfolgen sollte, wird die Abschiebung angedroht. Jeder Abschiebung geht mithin die Entscheidung der betroffenen Person voraus, der Ausreiseverpflichtung nicht zu folgen und sich stattdessen der Gefahr einer jederzeit möglichen Abschiebung auszusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juli 2025AA 358Abschiebungen in FrankfurtSTVV-Anfrage · Linke
- 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 374Abschiebungen in FrankfurtMagistratsbericht
- 26. August 2026NRNR 48Eigene Statistik zu Abschiebungen in Frankfurt führenSTVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)