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Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main legt die finanzielle Situation der Stadt übersichtlich dar. Dieser Abschluss wird zur Prüfung an das Revisionsamt weitergeleitet und anschließend zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung gebracht. Ziel ist es, einen transparenten Überblick über die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt zu schaffen.

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Beschlussvorschlag

Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2024 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse.

Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2024 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main.

Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert.

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

B. Alternativen

Fehlanzeige

C. Lösung

Fehlanzeige

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 38 · 20.10.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONAfD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) sowie CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

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