Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zum Grünanlagenschutz an der Homburger Landstraße festgestellt, dass noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ämtern besteht. Dies deutet darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung noch aussteht und weitere Klärungen erforderlich sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
In dieser Angelegenheit besteht noch ämterübergreifend Abstimmungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2025OFOF 1044/10Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am NordparkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Mai 2025OMOM 6954Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am NordparkDirektanregung
- 26. September 2025Sie sind hierSTST 1685Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am NordparkStellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 590Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am NordparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab