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Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten

Details im PARLIS OF_1039-10_2025
22.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten

Details im PARLIS OM_6793_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten

Details im PARLIS ST_1474_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025

Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474

Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme