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Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt Höchst"

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt die Schaffung einer unabhängigen Aushangmöglichkeit ab, da dies den nichtkommerziellen Charakter der Aushänge gefährden könnte. Stattdessen wird vorgeschlagen, bestehende Institutionen zur Schaffung von Aushangmöglichkeiten zu nutzen, um die Kontrolle und den Charakter der Aushänge zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass wilde Plakatierungen und Zettel an Laternen o.ä. ein Ärgernis darstellen und das allgemeine Erscheinungsbild der Stadt beeinträchtigen. Die zu beobachtenden Aushänge sind zudem nicht immer nur privaten und nichtkommerziellen Charakters.

Der Magistrat hat für die Werbung im Öffentlichen Raum der Stadt einen Werbenutzungsrechtsvertrag vergeben, der allein dem Vertragspartner die Werbung im Öffentlichen Raum gestattet. Mit der Schaffung der vom Ortsbeirat angeregten Aushangmöglichkeit müsste der Magistrat sicherstellen, dass der nichtkommerzielle Charakter der Aushänge in jedem Fall gewährleistet würde. Andernfalls würde der Magistrat aktiv dem Verstoß gegen das alleinige Werbenutzungsrecht Vorschub leisten. Dies setzt voraus, dass eine regelmäßige Kontrolle der Aushänge und des Zustands der Aushangmöglichkeit erfolgt. Einen entsprechenden Kümmerer gibt es derzeit für eine frei im Stadtraum stehende Aushangmöglichkeit nicht.

Gleichzeitig geht der Magistrat davon aus, dass diese negativ wahrgenommene Praxis der privaten Informationsverteilung nicht durch ein einzelnes Angebot im Stadtteil eingedämmt werden kann. Häufig suchen die Aufhängenden eine räumlich breite Verteilung (bspw. Laternenmaste), um die Reichweite der Informationen zu erweitern.

Der Magistrat erachtet es für sinnvoller, in oder bei bestehenden Institutionen (Vereine, Läden, Bibliothek, BiKuz, ...) dafür zu werben, Aushangmöglichkeiten zu schaffen. Hier wäre die Rolle des Kümmerers auch klar geregelt.

Die Schaffung einer unabhängigen Aushangmöglichkeit lehnt der Magistrat ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2025OMOM 7107Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“Direktanregung
  2. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1677Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „Frankfurt Höchst“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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