Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst"
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, eine Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" aufzustellen, um Bürgerinnen und Bürgern eine legale Möglichkeit zur Veröffentlichung von Informationen zu bieten. Dies soll das Erscheinungsbild des Stadtteils verbessern und Wildplakatierungen reduzieren.
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Immer wieder ist zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Kleinanzeigen, Veranstaltungshinweise und sonstige Aushänge an Laternen, Stromkästen, Bushaltestellen und Schaufenstern anbringen. Dies zeigt den Bedarf nach niederschwelligen Möglichkeiten, Informationen im Stadtteil sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule oder eine ähnliche öffentliche Fläche würde Abhilfe schaffen. Sie bietet die Möglichkeit, private oder nachbarschaftliche Informationen legal und geordnet zu verbreiten. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern, da Wildplakatierungen zurückgehen könnten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt- Höchst" eine Litfaßsäule oder eine vergleichbare Fläche für kostenlose Bürgerplakatierung zu errichten.
Begründung
Ein Vorbild für eine solche Maßnahme ist Stockholm: Dort gibt es im öffentlichen Raum zahlreiche Flächen für nichtkommerzielle Aushänge, die rege genutzt werden und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Frankfurt-Höchst ein Gewinn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7107Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“Direktanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1677Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „Frankfurt Höchst“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats