Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage A: Wie der Magistrat bereits in seiner Stellungnahme ST 703 vom 05.05.2025 dargelegt hat, hat der Eigentümer glaubhaft belegt, dass an dem Standort kein Pächter für eine Gastronomie zu finden war. Gleichzeitig kann die angespannte Kinderbetreuungssituation in Eschersheim durch die Erweiterung der Kindertagesstätte auf den bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen erheblich verbessert werden. Der Magistrat hat deshalb einer Anpassung der Baulast zugestimmt. Die bisherige Baulast für den Wirtschaftsgarten wurde gelöscht und durch eine neue Baulast ersetzt. Diese sichert die Grünfläche künftig als Kinderspielplatz für die zugehörige Kindertagesseinrichtung und zugleich als stadtteilbezogenes Angebot für Familien mit Kindern. Weitere Baulasten bestehen nicht. Zu Frage B: Für die Anpassung des Bauvorhabens wegen des Entfalls der Schank- und Speisewirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie der Erweiterung der Kindertagesstätte hat der Magistrat am 29.07.2025 einen Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt. Die in der neuen Baulast festgelegte Umgestaltung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz wird planmäßig umgesetzt.