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Außengastronomie Drosselbart - Baulast

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: In der Baulast ist festgelegt, dass sich die jeweiligen Eigentumsberechtigten der belasteten Buchgrundstücke verpflichten, die im Freiflächenplan für Außengastronomie dargestellte Grünfläche ausschließlich als Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft zu nutzen. Zu 2. und 3.: Der Eigentümer hat glaubhaft belegt, dass an diesem Standort kein Pächter für eine Gastronomie zu finden war. Gleichzeitig kann die angespannte Kinderbetreuungssituation in Eschersheim durch die Erweiterung der Kindertagesstätte auf den bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen erheblich verbessert werden. Der Magistrat ist grundsätzlich bereit, einer Anpassung der Baulast zuzustimmen, um die Erweiterung der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Voraussetzung für die Zustimmung ist jedoch, dass die Freifläche des Drosselbarts nicht ausschließlich der Kindertagesstätte zur Verfügung steht, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers geöffnet wird. Darüber hinaus soll das Projekt um ein stadtteilbezogenes Angebot erweitert werden. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem Eigentümer geführt.