Außengastronomie im "Drosselbart" II?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Nutzung der im Freiflächenplan für Außengastronomie vorgesehenen Grünfläche ist durch eine Baulast als "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank-und Speisewirtschaft" öffentlich-rechtlich gesichert, die auch zukünftige Eigentumsberechtigte bindet. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehene Fläche nicht für Außengastronomie genutzt werden soll. Sollte dennoch die Baulast nicht eingehalten werden, wird der Magistrat ein Verwaltungsverfahren einleiten.