Außengastronomie im "Drosselbart"
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 9
Anregungstext
Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil des durch den ehemaligen Drosselbart genutzte Außenbereich bereits überbaut ist, wird der Magistrat um Beantwortung von folgenden Fragen gebeten:
- Handelt es sich bei der im Freiflächenplan vorgesehenen Außengastronomie mit 120 Sitzplätzen um eine Auflage, die eine Pflicht zum Betrieb der Außengastronomie vorsieht, oder um eine Kannregelung, die lediglich das Recht auf den Betrieb einer Außengastronomie enthält?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass die in der Baugenehmigung vom 03.11.2020 enthaltenen Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden?
- Welche Konsequenzen hätte es, würden diese nicht eingehalten?
- Welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen, um die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Freiflächenplanung und damit zur Außengastronomie durchzusetzen?