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Außengastronomie im "Drosselbart"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, Klarheit über die Regelungen zur Außengastronomie im Drosselbart zu schaffen. Insbesondere wird um Informationen zur rechtlichen Verbindlichkeit der Sitzplatzanzahl und zur Durchsetzung der Baugenehmigung gebeten. Ziel ist es, die Einhaltung der festgelegten Freiflächenplanung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führt der Magistrat aus:

"Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich."

Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil des durch den ehemaligen Drosselbart genutzte Außenbereich bereits überbaut ist, wird der Magistrat um Beantwortung von folgenden Fragen gebeten:

  1. Handelt es sich bei der im Freiflächenplan vorgesehenen Außengastronomie mit 120 Sitzplätzen um eine Auflage, die eine Pflicht zum Betrieb der Außengastronomie vorsieht, oder um eine Kannregelung, die lediglich das Recht auf den Betrieb einer Außengastronomie enthält?
  2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die in der Baugenehmigung vom 03.11.2020 enthaltenen Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden?
  3. Welche Konsequenzen hätte es, würden diese nicht eingehalten?
  4. Welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen, um die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Freiflächenplanung und damit zur Außengastronomie durchzusetzen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. April 2023 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 755/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 19. Mai 2024. Der Magistrat antwortete am 31. Juli 2023 mit der Stellungnahme ST 1566. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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