Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür?
Antrag
In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führte der Magistrat aus: "Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich." In der Stellungnahme 1566 ergänzte der Magistrat, dass die Einrichtung dieses Wirtschaftsgartens als Baulast öffentlich-rechtlich gesichert sei. Eine Überprüfung der Einhaltung erfolge nach der Fertigstellung der Baumaßnahme. Da der Bau nun weitgehend fertig gestellt ist und die Vermarktung der Wohnungen bereits begonnen hat, fragen wir den Magistrat, ob die Überprüfung des Baus durch die Bauaufsicht bereits erfolgt ist, und falls ja, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist. Konkret wird der Magistrat dazu gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wo der Biergarten mit 120 Sitzplätzen umgesetzt wird? - Wie es zu erklären ist, dass die Fläche des ehemaligen Biergartens nun nahezu völlig überbaut ist? - Ob die genannten Vorgaben der Baulast eingehalten wurden? - Wenn nein, welche Maßnahmen der Magistrat zu ergreifen plant?
Begründung
Der Verlust des Biergartens "Drosselbart" war ein herber Verlust für Eschersheim. Auch im Rahmen einder Ortsbeiratssitzung wurde von Seiten des Bauherrn und des Magistrats die Zusage gemacht, eine neue, vergleichbare Außengastronomie zu errichten und anstelle der 100-Jahre alten Kastanien neue "großkronige" Bäume zu pflanzen. Angesichts der weitgehenden Überbauung des Grundstücks möchten wir gerne wissen, wie diese Zusagen eingehalten werden sollen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme