Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür?
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, Informationen über den Biergarten mit 120 Sitzplätzen am ehemaligen Drosselbart zu erhalten. Die Begründung verweist auf den Verlust der Gastronomie und die Zusagen des Magistrats zur Errichtung vergleichbarer Einrichtungen. Ein transparenter Bericht über den Fortschritt und die Auflagen der Baumaßnahme wird erwartet.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 29.08.2024 antworten müssen. Seit 791 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führte der Magistrat aus:
"Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich."
In der Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1566, ergänzte der Magistrat, dass die Einrichtung dieses Wirtschaftsgartens als Baulast öffentlich-rechtlich gesichert sei. Eine Überprüfung der Einhaltung erfolge nach der Fertigstellung der Baumaßnahme.
Da der Bau nun weitgehend fertiggestellt ist und die Vermarktung der Wohnungen bereits begonnen hat, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Überprüfung des Baus durch die Bauaufsicht bereits erfolgt ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.
Konkret wird der Magistrat dazu gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wo wird der Biergarten mit 120 Sitzplätzen umgesetzt?
- Wie ist es zu erklären, dass die Fläche des ehemaligen Biergartens nun nahezu völlig überbaut ist?
- Wurden die genannten Vorgaben der Baulast eingehalten?
- Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen ?
Begründung
Der Wegfall des Biergartens Drosselbart war ein herber Verlust für Eschersheim. Auch im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung wurde vonseiten des Bauherrn und des Magistrats die Zusage gemacht, eine neue, vergleichbare Außengastronomie zu errichten und anstelle der 100 Jahre alten Kastanien neue großkronige Bäume zu pflanzen. Angesichts der weitgehenden Überbauung des Grundstücks ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie diese Zusagen eingehalten werden sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachte der Ortsbeirat 9 diese Anfrage ein. Sie geht auf OF 844/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 21. Oktober 2024. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 11. Oktober 2024 mit der Stellungnahme ST 1770. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 18 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 844/9 — Gastronomie Drosselbart · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 877/9 — Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 760 — Außengastronomie im „Drosselbart“? · Stellungnahme
- STFolgeST 1566 — Außengastronomie im „Drosselbart“ II? · Stellungnahme
- STFolgeST 652 — a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart? · Stellungnahme
- STFolgeST 1901 — a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart · Stellungnahme
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0