Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Wie weit sind die Pläne der Einrichtung einer Kindertagestätte gediehen? Hat eine Vergabe an einen Träger bereits stattgefunden? Die Liegenschaft wurde 2023 über den Eigentümer verschiedenen Trägern zum Betrieb einer Kindertagesstätte angeboten. Die Trägerschaft übernimmt der Träger Haus der Volksarbeit. Die Grundrissplanung für eine 3-gruppige Kita zwischen Träger und Bauherrn mit dem Stadtschulamt ist abgestimmt. Aktuell wird die Bauphase Trockenbau-Arbeiten, Fenster- und Elektroarbeiten koordiniert. Der Träger hat die Unfallkasse Hessen frühzeitig in die Planung einbezogen, um konzeptionelle Ideen mit Sicherheitsanforderungen in Einklang zu bringen.
- Erfüllen die bisher für den Gastronomiebetrieb geplanten Räume die Kitaraumstandards der Stadt Frankfurt? Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats (ST 220/24) zur OM 6141 geschildert, entsprach die 2023 vom Eigentümer angebotene Kita-Nutzfläche bei der ersten Prüfung lediglich den Flächenanforderungen für den Betrieb von 1-1 1/2 Gruppen. Für Jugendhilfeträger ist der Betrieb solch kleiner Einrichtungen finanziell nicht tragbar. Vor diesem Hintergrund wäre ein Kita-Projekt am Standort nicht realisierbar gewesen. Nachdem kein Betreiber gefunden wurde, wurden Raumbereiche, die ursprünglich für den Gastronomiebetrieb vorgesehen waren, in die Gesamtplanung mit einbezogen. Erst durch die Hinzunahme dieser Räume werden die Mindestraumanforderungen zum Betrieb einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung nach den Raumstandards des Landesjugendamtes erfüllt.
- Wann ist mit der Eröffnung der Kita in etwa zu rechnen? Aktuell wird mit einer Inbetriebnahme im Herbst 2025 gerechnet. Eine Nutzung der Kita-Außenfläche durch die Stadtgesellschaft außerhalb der Öffnungszeiten kann nur in enger Abstimmung interessierter Gruppen mit dem Träger der Einrichtung erfolgen. Rollen und Zuständigkeiten für die Themen Aufsicht, Instandhaltung der Ausstattung, Sauberkeit und Sicherheit des Geländes müssen hier betrachtet werden.