Außengastronomie im "Drosselbart" II?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat einen Antrag zur Außengastronomie im "Drosselbart" II beschlossen, um sicherzustellen, dass die in der Baugenehmigung festgelegten Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden. Ziel ist es, die Nutzung des Außenbereichs mit 120 Sitzplätzen zu klären und die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus,
"Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich."
Der Ortsbeirat möge beschließen,
Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil des durch den ehemaligen Drosselbart genutzte Außenbereich bereits überbaut ist, fragen wir den Magistrat:
- Handelt es sich bei der im Freiflächenplan vorgesehenen Außengastronomie mit 120 Sitzplätzen um eine Auflage, die eine Pflicht zum Betrieb der Außengastronomie vorsieht oder um eine kann-Regelung, die lediglich das Recht auf den Betrieb einer Außengastronomie enthält?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass die in der Baugenehmigung vom 3.11.2020 enthaltenen Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden?
- Welche Konsequenzen hätte es, würden diese nicht eingehalten?
- Welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen, um die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Freiflächenplanung und damit zur Außengastronomie durchzusetzen?
Begründung
"Drosselbart" II? Vorgang: V 546/22 OBR 9; ST 760/23 In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, "Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich." Der Ortsbeirat möge beschließen, Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil des durch den ehemaligen Drosselbart genutzte Außenbereich bereits überbaut ist, fragen wir den Magistrat: - Handelt es sich bei der im Freiflächenplan vorgesehenen Außengastronomie mit 120 Sitzplätzen um eine Auflage, die eine Pflicht zum Betrieb der Außengastronomie vorsieht oder um eine kann-Regelung, die lediglich das Recht auf den Betrieb einer Außengastronomie enthält? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass die in der Baugenehmigung vom 3.11.2020 enthaltenen Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden? - Welche Konsequenzen hätte es, würden diese nicht eingehalten? - Welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen, um die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Freiflächenplanung und damit zur Außengastronomie durchzusetzen? Begründung: Fotos privat
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Oktober 2022OFOF 358/9Außengastronomie im Drosselbart?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2022VV 546Außengastronomie im „Drosselbart“?Anfrage
- 24. März 2023STST 760Außengastronomie im „Drosselbart“?Stellungnahme
- 7. April 2023Sie sind hierOFOF 522/9Außengastronomie im „Drosselbart“ II?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 7. April 2023OFOF 523/9Eschersheim: Außengastronomie im „Drosselbart“ II?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Juli 2023STST 1566Außengastronomie im „Drosselbart“ II?Stellungnahme
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1770- Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
- 21. Oktober 2024OFOF 844/9Gastronomie DrosselbartOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme