Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen
Zusammenfassung
Um den Fernmeldeturm für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird eine Finanzierung durch den Bund über 25 Millionen Euro angestrebt. Der Magistrat soll zu verschiedenen Fragen bezüglich der Wiedereröffnung Stellung nehmen, da die Frist für eine klare Planung bis zum Jahresende besteht.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
- Sind Presseberichte richtig, wonach eine solche Wiedereröffnung mit einem Aufwand von 50 Millionen Euro möglich wäre, deren Hälfte durch den Bundeszuschuß abgedeckt werden könnte?
- Wie konkret sind bestehende Planüberlegungen zur Thematik Brandschutzmodernisierung, Aufzugerneuerung und Garantie notwendiger Fluchtwege gediehen?
- Können diese Pläne bis Jahresende soweit konkretisiert werden, sodass die Zuschusszusage des Bundes bewahrt werden kann?
- Falls eine hinreichende Konkretisierung bis Jahresende nicht möglich wäre, gäbe es eine Verhandlungsbasis, um den Bund zu bewegen, seine Zusage um ein Jahr zu verlängern?
- Gibt es angesichts der Tatsache, dass nach Information eines Ortsbeiratsmitglieds fast drei Viertel des im Haushalt vorgesehenen Investitionsvolumens noch nicht verplant sind, irgendein Argument, das gegen ein zügiges Engagement spräche?
Begründung
Es ist insbesondere für die Attraktivität der Europastadt Frankfurt ein international hervorstechender Mangel, dass ausgerechnet der Europaturm nicht öffentlich zugänglich ist. Eine vorherige entsprechende Ertüchtigung des Bauwerks ist unumgänglich, deren Kosten aber zum Teil vom Bund getragen würden, wenn die Stadt fristgerecht ein Konzept vorlegte. Sowohl für die Attraktivität der Stadt, als auch für die berechtigten Ansprüche der Frankfurter Bürger, und nicht zuletzt aus finanzpolitischer Vernunft wäre es unverantwortlich, eine Zusage von 25 Millionen Euro in den Wind zu schreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2023STST 1566Außengastronomie im „Drosselbart“ II?Stellungnahme
- 11. Oktober 2024STST 1770- Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
- 8. Januar 2025OFOF 889/9Außengastronomie Drosselbart - BaulastOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2025VV 1110Außengastronomie Drosselbart - BaulastAnfrage
- 5. Mai 2025STST 703Außengastronomie Drosselbart - BaulastStellungnahme
- 9. Juni 2025OFOF 1046/9Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2025Sie sind hierVV 1221Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?Anfrage
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1687Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen