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Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Erneuerung der Bänke auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach geprüft und festgestellt, dass die vorhandenen 18 Bänke in gutem Zustand sind und ausreichend genutzt werden. Aufgrund des knappen Budgets wird keine Beschaffung weiterer Bänke empfohlen, jedoch besteht die Möglichkeit, eine Bank zu spenden.

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Stellungnahme des Magistrats

Auf dem Friedhof Nieder-Eschbach stehen insgesamt 18 Sitzbänke zur Verfügung. Sie sind über das gesamte Gelände verteilt mit Schwerpunkt an der Trauerhalle.

Die Bänke befinden sich in unterschiedlich gutem Zustand. Sie sind alle nutzbar, der Großteil befindet sich in einem sehr guten Zustand. Die Bänke werden sukzessive je nach Bedarf überarbeitet. Diese Arbeiten finden im Winter statt. Für die kommende Saison sind zwei Bänke zur Überarbeitung vorgesehen.

Nach Einschätzung der örtlichen Friedhofsverwaltung ist die Anzahl der Bänke vollkommen ausreichend, da sie eher selten genutzt werden. Im Hinblick auf das knappe Budget kann die Beschaffung weiterer Ruhebänke nicht befürwortet werden. Sollte im Einzelfall eine zusätzliche Bank gewünscht sein, besteht die Möglichkeit einer Bankspende.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2025OFOF 366/15Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Juni 2025OMOM 7200Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in NiederEschbachDirektanregung
  3. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1689Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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