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Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Wiederherstellung der Rasenfläche auf dem Kurfürstenplatz wurde nach mehreren Verzögerungen abgeschlossen. Die Fläche steht nun wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung, nachdem die Bauzäune entfernt wurden.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Wiederherstellung der Rasenfläche auf dem Kurfürstenplatz, die zuvor als Auslagerungsstandort für eine Schule genutzt wurde, liegt in der Zuständigkeit des Amts für Bau und Immobilien (ABI). Zwischen 2023 und 2025 konnten die Rasenflächen durch die beauftragten Firmen nicht fachgerecht wiederhergestellt werden, sodass Regenwasser nur unzureichend versickern konnte und eine Übergabe an das Grünflächenamt und eine Freigabe für die Öffentlichkeit nicht möglich war.

Inzwischen - nach erneuter Überarbeitung der Fläche - wurden im August die Arbeiten beendet und die Bauzäune entfernt. Die Fläche steht der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2025OFOF 1126/2Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Mai 2025OMOM 7053Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigenDirektanregung
  3. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1672Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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