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Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025

Vorlagentyp: M
5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Verlustausgleich für die Stadtwerke Holding im Haushaltsjahr 2025 zu genehmigen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden können und die finanzielle Stabilität der Stadtwerke gewährleistet bleibt.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2025 für den Verlustausgleich der SWFH 97,66 Mio. € für 2025 und 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, für das Jahr 2025 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum

IV. Quartal 2025 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2025 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 97.660.000,00 € zzgl. aus Budgetüberträgen bis zu 90.000.000 € (insgesamt 187.660.000 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2024 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2024 wird hierbei verrechnet.

Begründung

Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt.

Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2024 Zuzahlungen von insgesamt 333.631.277,83 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet.

Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt.

Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet.

Der testierte Jahresabschluss 2024 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 69.788.396,46 € abgeschlossen (MB Nr. 766 vom 07.07.2025). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 49.244.109,79 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2024 (- 49.452.453,77 €) und der Überzahlung aus 2023 (208.343,98 €) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2024 i. H. v. - 20.335.942,69 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2025 auf Basis des IV. Quartals 2025 berücksichtigt und ausgeglichen.

Für die Zahlung 2025 ist nun erneut für den Haushalt 2025 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022EE 143Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 9. September 2022BB 332a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
  3. 28. April 2023BB 175a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
  4. 28. Oktober 2024MM 141Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2024)Magistratsvortrag
  5. 26. September 2025Sie sind hier
    MM 148Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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