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Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern, Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbH

Vorlagentyp: B
65 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die finanzielle Situation der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, die im Jahr 2022 und 2023 erhebliche Fehlbeträge aufweist. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern, wird ein nachhaltiger Abbau der Defizite und eine Reduzierung der Verlustabdeckungen aus dem Kernhaushalt angestrebt.

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Bericht

Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.12.2022

Zwischenbericht: Der Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) weist für das Jahr 2022 einen Fehlbetrag in Höhe von -134,28 Mio. € und für das Folgejahr einen Fehlbetrag von -131,16 Mio. € aus. Die aktualisierte Prognose lässt für das Wirtschaftsjahr 2022 ein noch höheres Defizit von -170,86 Mio. € erwarten.

Ein fortwährender vollständiger Verlustausgleich der von der SWFH in ihren Wirtschaftsplänen ausgewiesenen bzw. der im Geschäftsjahr tatsächlich anfallenden Verluste würde die Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt am Main erheblich einschränken und dauerhaft die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kernhaushaltes übersteigen.

Mit der Zielsetzung, einen regelmäßigen kommunalen Haushaltsausgleich ab 2025 zu erreichen, ist - auf Basis des beschlossenen Haushaltes 2022 - der finanzielle Rahmen der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsplanung 2023 und den Finanzplanungszeitraum bis 2026 eng gesetzt.

Die im Haushalt 2022 für den Verlustausgleich der SWFH veranschlagten Beträge (92,92 Mio. € 2022 / 84,02 Mio. €

2023) basieren auf dem Wirtschaftsplan 2021 der Holding und decken die im Wirtschaftsplan 2022 der SWFH ausgewiesenen Fehlbeträge (-134,28 Mio. € 2022 / -131,16 Mio. € 2023) nicht vollständig.

Insofern ist es die vordringliche - und der Intention der Etatanträge E 72 zum Haushalt 2019 und E 143 zum Haushalt 2022 entsprechende - Aufgabe, die Defizite nachhaltig abzubauen und die erforderlichen Verlustabdeckungen aus dem Kernhaushalt zu reduzieren. Die Holding und die einzelnen Beteiligungsgesellschaften sind daher gefordert, unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge Vorschläge für Kostensenkungsprogramme vorzulegen.

Der Magistrat ist entschlossen, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding nachhaltig zu sichern. Die konkrete Umsetzung ist Bestandteil der Beratungen zum Haushalt 2023 im Magistrat. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, insofern dient dieser Bericht als Zwischenbericht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. Januar 2022NRNR 276Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHSTVV-Antrag · CDU
  2. 4. Mai 2022EE 143Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 9. September 2022Sie sind hier
    BB 332a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbH
    Magistratsbericht
  4. 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 175a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
  5. 28. Oktober 2024MM 141Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2024)Magistratsvortrag
  6. 26. September 2025MM 148Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025Magistratsvortrag
  7. 25. September 2026MM 135Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 18.10.2022
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 332 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.02.2023
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 332 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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