Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2024)
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, den Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding im Haushalt 2024/2025 finanziell auszugleichen. Dies ist erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtwerke sicherzustellen und durch entsprechende Beschlüsse die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- ) Es dient zur Kenntnis, das im Doppelhaushalt 2024/2025 für den Verlustausgleich der SWFH Beträge in Höhe von 94,40 Mio. € für 2024, 97,66 Mio. € für 2025 und 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH, sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
- ) Der Magistrat wird beauftragt für das Jahr 2024 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum 4. Quartal 2024 und höchstens im Rahmen des im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3 veranschlagten Mitteln in Höhe von 94.400.000,00 € zzgl. Budgetüberträgen i. H. v. 75.565.195,88 € (insgesamt 169.965.195,88 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2023 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2023 wird hierbei verrechnet.
- ) Es dient zur Kenntnis, dass die veranschlagten Mittel erst mit Rechtskraft des Doppelhaushalts 2024/2025 zur Verfügung stehen.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt.
Mit dem E 72 wurden Zahlungen in die Kapitaleinlage der SWFH für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen. Hier wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen insgesamt 284.387.168,04 € ausgezahlt:
Basierend auf dem aktuellen E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt.
Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet.
Der testierte Jahresabschluss 2023 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -100.349.521,62 € abgeschlossen (MB 782 vom 22.07.2024). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2023 i. H. v. 96.782.507,51 €, die sich aus der Hochrechnung des 4. Quartals 2023 (-100.557.865,60 €) und der Überzahlung aus 2022 (3.775.358,09 €) errechnet, ergibt sich somit eine Überzahlung für das Jahr 2023 i. H. v. 208.343,98 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2024 auf Basis des 4. Quartal 2024 berücksichtigt und ausgeglichen.
Für die Zahlung 2024 ist nun erneut für den Haushalt 2024 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022EE 143Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 9. September 2022BB 332a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
- 28. April 2023BB 175a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
- 28. Oktober 2024Sie sind hierMM 141Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2024)Magistratsvortrag
- 26. September 2025MM 148Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025Magistratsvortrag
- 25. September 2026MM 135Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)