Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet den Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, um deren finanzielle Handlungsfähigkeit für das Jahr 2026 sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine geplante Auszahlung von 100 Millionen Euro, welche auf einer vorherigen Prüfung basiert. Das erwartete Ergebnis ist die Stabilisierung der Stadtwerke und die Gewährleistung notwendiger Dienstleistungen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
I. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2026 für den Verlustausgleich der SWFH 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143/2022, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. II. Der Magistrat wird beauftragt - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026 -, für das Jahr 2026 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum IV. Quartal 2026 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 100.000.000,00 € zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2025 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2025 wird hierbei verrechnet.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt.
Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2025 Zuzahlungen von insgesamt 426.286.734,46 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet.
Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt.
Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet.
Der testierte Jahresabschluss 2025 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 72.565.029,57 € abgeschlossen (Magistratsbeschluss Nr. 679 vom 19.06.2026). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2025 i. H. v. 92.655.456,63 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2025 (- 72.319.513,94 €) und der Unterzahlung aus 2024 (- 20.335.942,69 €.) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2025 i. H. v. - 245.515,63 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2026 auf Basis des IV. Quartals 2026 berücksichtigt und ausgeglichen.
Für die Zahlung 2026 ist nun erneut für den Haushalt 2026 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitaleinlage auszahlen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. September 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.