Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding auch nach 2023 zu sichern. Dies soll durch die Bereitstellung ausreichender Mittel im Finanz- und Investitionshaushalt geschehen, um die notwendigen Einlagen nachhaltig zu vermindern. Die Maßnahme ist wichtig, um die Daseinsvorsorge in Frankfurt am Main zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass im Bedarfsfall die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding auch nach 2023 gesichert bleibt.
Für die nach dem aktuellen Wirtschafts- und Erfolgsplan der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) bis 2026 zu erwartenden Jahresfehlbeträge werden ausreichende Mittel in den Finanz- und den Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der stadteigenen Holding als wichtiges finanzpolitisches Instrument der Kommune garantiert.
Bei Jahresfehlbeträgen werden die Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, beauftragt. Ziel ist es, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Begründung
Unter dem Dach der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding sind städtische Tochtergesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungen zusammengefasst, die - jede für sich - unverzichtbare Beiträge zur Daseinsvorsorge in Frankfurt am Main leisten. In der SWFH finden sich u.a. die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und In-der-City-Bus (ICB), der städtische Energieversorger Mainova, die Bäderbetriebe Frankfurt (BBF) und die Abfallverbrennungsanlage Nordwest (AVA), ebenso wie die werthaltige städtische Beteiligung an Fraport. Da die finanzielle Rentabilität dieser Gesellschaften und Beteiligungen sehr unterschiedlich ist, eröffnet ihre Bündelung in einer städtischen Holding wichtige finanzielle Ausgleichs- und damit kommunale Gestaltungsmöglichkeiten. Der rechtliche Bestandsschutz, den die 1992 gegründete Holding genießt, garantiert den Fortbestand des internen Defizitausgleichs bei sich ändernden, gesetzlichen Rahmenbedingungen. Damit ist die SWFH zu einem wichtigen finanzpolitischen Instrument für Frankfurt geworden. Für den Erhalt der Werthaltigkeit der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Holding sind diverse Investitionen erforderlich geworden. So wurden z. B. teure Projekte wie der Neubau des Panoramabades durch die BBF erforderlich und die Zuschüsse für den ÖPNV stiegen kontinuierlich beim Versuch, die Klimakrise zu bekämpfen. Die erforderliche finanzielle Handlungsfähigkeit der Holding ist jedoch nur so lange gegeben, wie ihr Eigenkapital nicht aufgezehrt ist - bei einer Überschuldung würden Vorteile wie günstiger Erhalt von Fremdkapital oder kostensparende Übernahme bestimmter Aufgaben durch die Holding verloren gehen. Daher kann das Stadtparlament nicht einfach abwarten, während die - im Rahmen verbesserter Daseinsvorsorge politisch gewollten - Maßnahmen Fehlbeträge in einer Höhe verursachen, die nicht mehr von den gewinnbringenden Teilen der Holding ausgeglichen werden können. Ansonsten wäre das verbliebene Eigenkapital der SWFH schnell verzehrt und deren Fortbestand gefährdet. Daher muss die Stadt als Besitzerin der Gesellschaften bzw. der Beteiligungen entsprechende Schritte einleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. Mai 2022Sie sind hierEE 143Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 9. September 2022BB 332a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 175a) Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern b) Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbHMagistratsbericht
- 28. Oktober 2024MM 141Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2024)Magistratsvortrag
- 26. September 2025MM 148Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025Magistratsvortrag
- 25. September 2026MM 135Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Haushaltsjahr 2026Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ausgaben 2025: 11 Mio € · im Antragsjahr 2022 8 Mio € — preisbereinigt +17 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 276) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Enthaltung)