Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025
Zusammenfassung
Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 sieht eine umfassende Finanzplanung und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Ziel ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und notwendige Investitionen zu ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Zustimmung gebeten, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet.
Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1832 beschlossen.
I. Antrag
1.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 zu Grunde.
§ 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
2.
Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2022 werden unter Ziffer 3.1 der ABV zur flexiblen Mittelbewirtschaftung aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.
3.
Es dient zur Kenntnis, dass im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Budgetverantwortlichen sämtliche investiven Ausgabeansätze gegenseitig deckungsfähig sind und unterjährig bspw. für Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden können, die dann im Rahmen des Gesamtinvestitionsprogramms vom Magistrat zu beordnen sind.
4.
Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a ,
b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b .
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .... beschlossene Stellenplan.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
5.
Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Anlagen 4 bis 8 fest.
6.
Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
7.
Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2022 - 2025 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
8.
Das vorgelegte Investitionsprogramm 2022 - 2025, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen.
Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass
Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann,
Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2025 nicht erfolgen,
Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
9.
Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,23 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,52 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rund 4,21 Mrd. € erforderlich wäre.
Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 720,00 Mio. € festgesetzt.
Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2022 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.
10.
Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis:
| Ergebnishaushalt 2022 | Fehlbetrag von | - |
| 219,29 Mio. €, Ergebnishaushalt 2023 | Fehlbetrag von | - |
| 127,05 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 | Fehlbetrag von und | - |
| 18,46 Mio. € Ergebnishaushalt 2025 | Überschuss von | + |
| 0,31 Mio. €. | ||
Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2022 - 2025 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von - 364,49 Mio. € planerisch abgebildet.
Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten.
11.
Es dient zur Kenntnis, dass
- sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2020 auf 372,67 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2021 auf 275,41 Mio. € beläuft,
- zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahrs 2022 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen,
- unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 Ende 2022 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 56,12 Mio. € erreicht wird,
- ab dem Planjahr 2023 der Rücklagenbestand nicht ausreicht, die planerischen Defizite zu decken und Ende 2025 ein Rücklagen fehl bestand in Höhe von -89,08 Mio. € ausgewiesen wird.
12.
Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2025 resultierenden Finanzmittel überschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis:
| Finanzmittelüberschuss | 2022 | + |
| 37,71 Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2023 | + |
| 163,89 Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2024 | + 276,49 |
| Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2025 | + |
| 302,98 Mio. €, | ||
(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2025 781,07 Mio. €).
Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Saldo aus Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2022 - 2023 nicht ausreicht, die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen und der Finanzhaushalt in den Planjahren 2022 bis 2023 damit nicht ausgeglichen ist.
Erst zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2024 kann der Ausgleich des Finanzhaushalts durch Deckung der ordentlichen Tilgung mit Überschüssen aus Verwaltungstätigkeit erreicht werden.
13.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2022 auf 700,00 Mio. € festgesetzt.
14.
Es dient zur Kenntnis, dass ein Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt (Rücklagenfehlbestand am Ende des Finanzplanungszeitraums; siehe Ziffer 10) noch im Finanzhaushalt (Zahlungsmittelfehlbeträge in den Jahre 2022 - 2023 bzw. Unterdeckung der ordentlichen Tilgung in den Planjahren 2022 und 2023; siehe Ziffer 11) erreicht werden kann.
Der Magistrat hat daher ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2022 und die Finanzplanung bis 2025 aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung als gesonderte Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen.
15.
Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2022 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2022; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2022 - 2025 gibt, dient zur Kenntnis.
16.
Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2022 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden.
II.
Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt.
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2020 beläuft sich 372,67 Mio. €, er reicht nicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2022 bis 2025 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2023 wird ein nicht aus Überschüssen der Ergebnisse der Vorjahre gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen, der sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2025 auf 89,08 Mio. € beläuft.
Zudem werden für die Planjahre 2022 und 2023 Zahlungsmittelfehlbeträge geplant, ferner ist für diese Jahre eine Unterdeckung der ordentlichen Tilgung ausgewiesen.
Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2022 damit nicht ausgeglichen und die Stadt Frankfurt am Main gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 zu beschließen und im Anschluss der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist (§ 92a Abs. 1 und 3 HGO). Das Haushaltssicherungskonzept muss verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen enthalten und den Zeitraum angeben, in dem der Haushaltsausgleich erreicht werden kann (§ 92a Abs. 2 HGO).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2022, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen.
Die vorliegende Änderung der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) betrifft die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). In begründeten Einzelfällen und im Einvernehmen zwischen den Dezernaten bzw. Budgetverantwortlichen sind künftig über die Grenzen der Budgetbereiche und der Budgetmerkmale hinweg Sollveränderungen zugelassen. Diese flexible Mittelbewirtschaftung ermöglicht eine aufgabenbezogene und zielgerichtete Umsetzung der vorgegebenen Konsolidierungsziele im Einklang mit einer unterjährigen politischen Schwerpunktsetzung.
Es dient zur Kenntnis, dass die aktuelle Finanzplanung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt die entsprechenden Veranschlagungen im vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 deutlich überschreitet. Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt werden aus diesem Grund nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Das Dezernat XI und der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Kita Frankfurt im Hinblick auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2022 zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2022Sie sind hierMM 29Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 2025Magistratsvortrag
- 28. Februar 2022OFOF 97/16Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen KreisverkehrOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Februar 2022OFOF 100/16Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. März 2022OFOF 99/16Haushaltsplan 2022 Produktbereich: 21 Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für Rasenplatz und Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, einstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 7. März 2022OFOF 98/16Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und SchülerticketsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2022OFOF 102/16Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-RingOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 22. März 2022EAEA 134Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-RingEtatanregung
- 22. März 2022EAEA 115Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenEtatanregung
- 22. März 2022EAEA 113Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und SchülerticketsEtatanregung
- 22. März 2022EAEA 114Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für den Rasenplatz und die Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim einstellenEtatanregung
- 22. März 2022EAEA 112Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen KreisverkehrEtatanregung
- 2. Mai 2023VV 660Ein niederschwelliges Skateangebot für die Fläche unter der Brücke des FritzSchubertRing einrichtenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, SPD und Die PARTEI (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei 1 Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., AfD und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen LINKE., 1 FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (Ablehnung des Ausschussberichtes, abgegebenes Votum = Enthaltung)