Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025

Vorlagentyp: M
12 Stationen im Verfahren30 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 sieht eine umfassende Finanzplanung und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Ziel ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und notwendige Investitionen zu ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Zustimmung gebeten, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet.

Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1832 beschlossen.

I. Antrag

1.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.

Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 zu Grunde.

§ 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.

2.

Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2022 werden unter Ziffer 3.1 der ABV zur flexiblen Mittelbewirtschaftung aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.

3.

Es dient zur Kenntnis, dass im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Budgetverantwortlichen sämtliche investiven Ausgabeansätze gegenseitig deckungsfähig sind und unterjährig bspw. für Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden können, die dann im Rahmen des Gesamtinvestitionsprogramms vom Magistrat zu beordnen sind.

4.

Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a ,

b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b .

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .... beschlossene Stellenplan.

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.

5.

Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Anlagen 4 bis 8 fest.

6.

Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.

7.

Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2022 - 2025 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.

8.

Das vorgelegte Investitionsprogramm 2022 - 2025, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen.

Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass

Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann,

Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2025 nicht erfolgen,

Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.

9.

Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,23 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,52 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rund 4,21 Mrd. € erforderlich wäre.

Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 720,00 Mio. € festgesetzt.

Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2022 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.

10.

Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis:

Ergebnishaushalt 2022Fehlbetrag von-
219,29 Mio. €, Ergebnishaushalt 2023Fehlbetrag von-
127,05 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024Fehlbetrag von und-
18,46 Mio. € Ergebnishaushalt 2025Überschuss von+
0,31 Mio. €.

Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2022 - 2025 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von - 364,49 Mio. € planerisch abgebildet.

Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten.

11.

Es dient zur Kenntnis, dass

  • sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2020 auf 372,67 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2021 auf 275,41 Mio. € beläuft,
  • zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahrs 2022 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen,
  • unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 Ende 2022 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 56,12 Mio. € erreicht wird,
  • ab dem Planjahr 2023 der Rücklagenbestand nicht ausreicht, die planerischen Defizite zu decken und Ende 2025 ein Rücklagen fehl bestand in Höhe von -89,08 Mio. € ausgewiesen wird.

12.

Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2025 resultierenden Finanzmittel überschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis:

Finanzmittelüberschuss2022+
37,71 Mio. €, Finanzmittelüberschuss2023+
163,89 Mio. €, Finanzmittelüberschuss2024+ 276,49
Mio. €, Finanzmittelüberschuss2025+
302,98 Mio. €,

(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2025 781,07 Mio. €).

Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Saldo aus Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2022 - 2023 nicht ausreicht, die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen und der Finanzhaushalt in den Planjahren 2022 bis 2023 damit nicht ausgeglichen ist.

Erst zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2024 kann der Ausgleich des Finanzhaushalts durch Deckung der ordentlichen Tilgung mit Überschüssen aus Verwaltungstätigkeit erreicht werden.

13.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2022 auf 700,00 Mio. € festgesetzt.

14.

Es dient zur Kenntnis, dass ein Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt (Rücklagenfehlbestand am Ende des Finanzplanungszeitraums; siehe Ziffer 10) noch im Finanzhaushalt (Zahlungsmittelfehlbeträge in den Jahre 2022 - 2023 bzw. Unterdeckung der ordentlichen Tilgung in den Planjahren 2022 und 2023; siehe Ziffer 11) erreicht werden kann.

Der Magistrat hat daher ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2022 und die Finanzplanung bis 2025 aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung als gesonderte Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen.

15.

Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2022 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2022; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2022 - 2025 gibt, dient zur Kenntnis.

16.

Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2022 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden.

II.

Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen.

Begründung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt.

Der Rücklagenbestand zum 31.12.2020 beläuft sich 372,67 Mio. €, er reicht nicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2022 bis 2025 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2023 wird ein nicht aus Überschüssen der Ergebnisse der Vorjahre gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen, der sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2025 auf 89,08 Mio. € beläuft.

Zudem werden für die Planjahre 2022 und 2023 Zahlungsmittelfehlbeträge geplant, ferner ist für diese Jahre eine Unterdeckung der ordentlichen Tilgung ausgewiesen.

Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2022 damit nicht ausgeglichen und die Stadt Frankfurt am Main gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 zu beschließen und im Anschluss der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist (§ 92a Abs. 1 und 3 HGO). Das Haushaltssicherungskonzept muss verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen enthalten und den Zeitraum angeben, in dem der Haushaltsausgleich erreicht werden kann (§ 92a Abs. 2 HGO).

Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2022, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen.

Die vorliegende Änderung der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) betrifft die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). In begründeten Einzelfällen und im Einvernehmen zwischen den Dezernaten bzw. Budgetverantwortlichen sind künftig über die Grenzen der Budgetbereiche und der Budgetmerkmale hinweg Sollveränderungen zugelassen. Diese flexible Mittelbewirtschaftung ermöglicht eine aufgabenbezogene und zielgerichtete Umsetzung der vorgegebenen Konsolidierungsziele im Einklang mit einer unterjährigen politischen Schwerpunktsetzung.

Es dient zur Kenntnis, dass die aktuelle Finanzplanung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt die entsprechenden Veranschlagungen im vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 deutlich überschreitet. Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt werden aus diesem Grund nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Das Dezernat XI und der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Kita Frankfurt im Hinblick auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2022 zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2022Sie sind hier
    MM 29Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022  2025
    Magistratsvortrag
  2. 28. Februar 2022OFOF 97/16Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen KreisverkehrOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 28. Februar 2022OFOF 100/16Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 7. März 2022OFOF 99/16Haushaltsplan 2022 Produktbereich: 21 Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für Rasenplatz und Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, einstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  5. 7. März 2022OFOF 98/16Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und SchülerticketsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 21. März 2022OFOF 102/16Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-RingOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
  7. 22. März 2022EAEA 134Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-RingEtatanregung
  8. 22. März 2022EAEA 115Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von SpielanlagenEtatanregung
  9. 22. März 2022EAEA 113Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und SchülerticketsEtatanregung
  10. 22. März 2022EAEA 114Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für den Rasenplatz und die Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim einstellenEtatanregung
  11. 22. März 2022EAEA 112Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen KreisverkehrEtatanregung
  12. 2. Mai 2023VV 660Ein niederschwelliges Skateangebot für die Fläche unter der Brücke des FritzSchubertRing einrichtenAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO I, TOP 7
Beraten
I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2022 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktbereich 35 Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 14.03.2022 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 08.04.2022 Stellungnahmen der KAV bis 08.04.2022, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 13.04.2022 Etatanträge der Fraktionen bis 06.05.2022, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 11.05.2022 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 23.05.2022 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 09.06.2022

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONIBF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF

OBR 14
Sitzung 9 · 07.03.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 6 · 14.03.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 29 unter Hinweis auf die EA 1 bis 58 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDBFF
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDPVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und Volt (= Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 6 · 15.03.2022
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 59 bis EA 78 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage M 29 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
GrüneSPDDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, SPD und Die PARTEI (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 12
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 96 bis EA 98 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 6 · 21.03.2022
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 6 · 21.03.2022
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 116 bis EA 133 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFDP
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 8 · 22.03.2022
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf EA 150 bis EA 162 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDP
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 13
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die beschlossenen Etatanregungen EA 176 bis EA 179 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei 1 Enthaltung CDU

OBR 10
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeAfDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., AfD und fraktionslos (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG

OBR 16
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 9
Angenommen
Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 CDUGrüneSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
WBE
zu 2)
Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
zu 3)
Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
zu 6)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf EA 163 bis EA 169 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD1 FDP
Ablehnung:
Linke1 FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen LINKE., 1 FDP und BFF (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 170 bis EA 175 und EA 180 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 6 · 24.03.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 6 · 24.03.2022
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA und EA zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und BFF (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 9 · 28.03.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 214 bis EA 235 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 6 · 28.03.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO I, TOP 5
Angenommen
I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Pürsün, Schenk, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller, Düwel, Luxen und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu I)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (Ablehnung des Ausschussberichtes, abgegebenes Votum = Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen