Austausch von Gasleuchten: Erhöhung der Mittel
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet die Erhöhung der finanziellen Mittel für den Austausch von Gasleuchten in Frankfurt am Main mit dem Ziel, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Durch den Rückbau der Gasleuchten werden erhebliche Mengen an Erdgas eingespart, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch zur Reduzierung von CO2-Emissionen beiträgt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. für den Austausch von Gasleuchten mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69/2014) Mittel i.H.v. 58.304 T€ bewilligt wurden, b. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 (E 44/2022) diese Mittel um 1 Mio. € auf gesamt 59.304 T€ erhöht wurden, c. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022, § 2414, M 154, diese Mittel um 3,3 Mio. € auf gesamt 62.604 T€ erhöht wurden, d. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4181, M 214, diese Mittel um 3,8 Mio. € auf gesamt 66.404 T€ erhöht wurden, e. der Austausch von Gasleuchten im Stadtgebiet forciert werden soll.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3.800 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 22.04, Projektdefinition 5.010740 Erneuerbare-Energie-Fonds.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007278 Umrüstung von Gasleuchten gemäß § 5248/2014 abgewickelt wird, b. für den Austausch von Gasleuchten dann investiv insgesamt 70.204 T€ zur Verfügung stehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Darüber hinaus ist angestrebt, die Klimaneutralität bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten bis 2030 zu erreichen.
Einen wichtigen Beitrag zur Einsparung fossiler Brennstoffe wie Erdgas und zur Senkung des dadurch verursachten CO2-Ausstoßes leistet der forcierte Rückbau der gasbetriebenen Straßenbeleuchtungsanlagen. Zur Beschleunigung der Umsetzung des Gasleuchtenrückbaus ist es erforderlich, die im Investitionsprogramm seit 2019 auf 2,5 Mio. € p. a. reduzierten Finanzmittel auf ein bedarfsgerechtes und die möglichen Kapazitäten auslastendes Niveau zu erhöhen. Zu den Haushaltsberatungen im Rahmen der Aufstellung des IPG 2024 ff. wurden dem entsprechend deutlich höhere Jahresansätze gemeldet.
B. Alternativen
Keine. Der kontinuierliche und fortan zu beschleunigende Rückbau der gasbetreiben Straßenbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der oben genannten Zielsetzung.
C. Lösung
Bereits für das Jahr 2024 ist der Rückbau von 510 Gasleuchten und deren Ersatz und die Errichtung von 480 insektenfreundlichen LED-Leuchten geplant. Der Rückbau der 510 Gasleuchten spart 663 t CO2 /a und 3.700.050 kWh/a an Gas.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für den Rückbau der 510 Gasleuchten werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 3,8 Mio. € benötigt. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt das Obligo (bereits verpflichtet) 16.467.464,47 €. Für weitere Maßnahmen in Höhe von 3,8 Mio. € wurde das Interesse zur Umsetzung gegenüber der SRM bekundet. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage "bestellscheinfähiger" Angebote mit realen Nachunternehmerpreisen noch verpflichtet und begründen zusammen mit dem bereits bestehenden Gesamtobligo den Mittelbedarf für das Jahr 2024.
- Investitionsbedarf:
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Entfällt.
- Jahresfolgekosten:
Sowohl die Wartung als auch die Instandhaltung der Leuchten werden über den Betriebsführungsvertrag abgedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2024Sie sind hierMM 167Austausch von Gasleuchten: Erhöhung der MittelMagistratsvortrag
- 16. Januar 2025AA 333Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24)STVV-Anfrage · AfD
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 223Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)