Austausch von Gasleuchten: Erhöhung der Mittel
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für den Austausch von Gasleuchten zu erhöhen, um die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Dies soll durch den Rückbau von gasbetriebenen Straßenbeleuchtungsanlagen geschehen, was zu einer signifikanten Einsparung von CO2 und fossilen Brennstoffen führt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. für den Austausch von Gasleuchten mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69/2014) Mittel i.H.v. 58.304 T€ bewilligt wurden, b. mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 (E 44/2022) diese Mittel um 1 Mio. € auf gesamt 59.304 T€ erhöht wurden, c. der Austausch von Gasleuchten im Stadtgebiet forciert werden soll.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3.300 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 22.04, Projektdefinition 5.010740 Erneuerbare-Energie-Fonds. III: Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007278 Umrüstung von Gasleuchten gemäß § 5248/2014 abgewickelt wird. b. für den Austausch von Gasleuchten dann investiv insgesamt 62.604 T€ zur Verfügung stehen, c. nichtverausgabte Mittel ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass a. mit Beschluss §1832 vom 09.06.2022 festgelegt wurde, dass die Ansätze der Projekte 5.007391 "Klimafonds/ Frankfurt frischt auf" (PG 22.1), 5.010739 "Klimawandelanpassung Infrastruktur" (PG 22.1) 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4), 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" (PG 34.4), 5.010726 "SmartCity" (PG 35.02) und 5.007572 "Ladeinfrastruktur E-Mobilität" (PG 36.1) ausschließlich gegenseitig deckungsfähig und nicht deckungsberechtigt zu Gunsten anderer Maßnahmen des Investitionsprogramms sind.
- Um eine flexible Umsetzung des Grundgedankens dieser Maßnahmen zur Klimaverbesserung bzw. Klimawandelanpassung zu ermöglichen, wird bereits für die Ausführung des Haushaltes 2022 zugestimmt, dass auch andere Maßnahmen deckungsberechtigt zu Lasten der o. g. Maßnahmen sind, solange sie inhaltlich unter diese subsumiert werden können. Der Magistrat wird beauftragt, die Budgetierung auch für den Haushaltsplan 2023 vorzusehen. Die Umsetzung gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2022 durch die Aufsichtsbehörde.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Darüber hinaus ist angestrebt, die Klimaneutralität bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten bis 2030 zu erreichen.
Einen wichtigen Beitrag zur Einsparung fossiler Brennstoffe wie Erdgas und zur Senkung des dadurch verursachten CO2-Ausstoßes leistet der forcierte Rückbau der gasbetriebenen Straßenbeleuchtungsanlagen. Zur Beschleunigung der Umsetzung des Gasleuchtenrückbaus ist es erforderlich, die im Investitionsprogramm seit 2019 auf 2,5 Mio. € p. a. reduzierten Finanzmittel auf ein bedarfsgerechtes und die möglichen Kapazitäten auslastendes Niveau zu erhöhen. Zu den Haushaltsberatungen im Rahmen der Aufstellung des IPG 2023 ff. wurden dem entsprechend deutlich höhere Jahresansätze gemeldet.
B. Alternativen
Keine. Der kontinuierliche und fortan zu beschleunigende Rückbau der gasbetreiben Straßenbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der oben genannten Zielsetzung.
C. Lösung
Bereits für das Jahr 2022 ist der Rückbau von 383 Gasleuchten und deren Ersatz und die Errichtung von 374 insektenfreundlichen LED-Leuchten geplant. Der Rückbau der 383 Gasleuchten spart 534 t CO2 /a und 2.778.754 kWh/a an Gas.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für den Rückbau der 383 Gasleuchten werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 3,3 Mio. € benötigt. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt das Obligo (bereits verpflichtet) 7,1 Mio. €. Für weitere Maßnahmen in Höhe von 2,77Mio. € wurde das Interesse zur Umsetzung gegenüber der SRM bekundet. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage "bestellscheinfähiger" Angebote mit realen Nachunternehmerpreisen noch verpflichtet und begründen zusammen mit dem bereits bestehenden Gesamtobligo den Mittelbedarf für das Jahr 2022.
- Investitionsbedarf:
| Gasbeleuchtung / Gasrückbau Stadtbeleuchtung: SK 7175 0000, KST 660330, davon Rückbau | Innenauftrag 6600 1051 |
| 1.000.000,00 € | Plan 2022 = Bewirtschaftungssoll |
| 2022 2.369.042,80 € | Obligo 2022 |
| 122.338,89 € | Ist-Abfluss 2022 |
| -1.491.381,69 € | verfügbar konsumtiv |
| Neubau: PD 5.007278 - Gasbel. M 69/2014 3.500.000,00 € | Plan |
| 2022 2.690.307,95 € | Reste |
| 2021 - 338.000,00 € | SV |
| an PD 5.005204 Amt 61 12.05.2022 gebucht 3.300.000,00 € | SV von 5.010740 PB 22.04 noch nicht gebucht |
| 9.152.307,95 € | Bewirtschaftungssoll 2022 |
| 4.659.551,44 € | Obligo |
| 2022 222.979,18 € | Ist-Abfluss 2022 |
| 4.269.777,33 € | verfügbar 5.007278 |
| Gesamt Gasbeleuchtung 4.500.000,00 € | Plan 2022 |
| (konsumtiv und investiv) 2.690.307,95 € | Reste 2021 |
| (investiv) - 338.000,00 € | SV |
| an PD 5.005204 Amt 61 12.05.2022 gebucht 3.300.000,00 € | SV von |
| 5.010740 PB 22.04 noch nicht gebucht 10.152.307,95 € | Bewirtschaftungssoll 2022 (konsumtiv und |
| investiv) 7.028.594,24 € | Obligo 2022 (konsumtiv und |
| investiv) 345.318,07 € | Ist-Abfluss 2022 (konsumtiv und |
| investiv) 2.778.395,64 € | verfügbar |
| 2.770.000,00 € | In der Folge bereits erklärter |
| Interessenbekundungen per Bestellschein noch zu verpflichtende Maßnahmen | |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Entfällt.
3. Jahresfolgekosten:
Sowohl die Wartung als auch die Instandhaltung der Leuchten werden über den Betriebsführungsvertrag abgedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)