Grunderneuerung des Bolongarogartens 3. BA. Grunderneuerung der Gartenanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Grunderneuerung des Bolongarogartens in einem dritten Bauabschnitt vor, um die stark abgenutzte Gartenanlage zu revitalisieren und an die neuen Nutzungskonzepte des Bolongaropalastes anzupassen. Ziel ist es, die historische Substanz zu erhalten und die Gartenanlage bis Mitte 2027 fertigzustellen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
a) Der Durchführung der Maßnahme zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt wird zugestimmt.
b) Es dient zur Kenntnis, dass als vorbereitende Maßnahme die "Restaurierung der Musikantenbalustrade" in einem ersten Bauabschnitt durchgeführt wurde.
c) Es dient zur Kenntnis, dass als weitere vorbereitende Maßnahme die "Erneuerung der beiden Brunnen" in einem zweiten Bauabschnitt durchgeführt wird.
d) Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtplanung zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" mit Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 31/2024 vorgelegt wurde und mit Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4718/24 zugestimmt wurde. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" abgewickelt wird. b) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 5.160 T€ anfallen werden. Die Kosten für die "Restaurierung der Musikantenbalustrade (1. BA)" sind darin mit 285 T€ enthalten. Die voraussichtlichen Kosten für die "Erneuerung der beiden Brunnen (2. BA)" sind darin mit 675 T€ berücksichtigt. c) für die "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt gem. beigefügtem Kostendeckblatt ein Investitionsbedarf in Höhe von 4.200 T€ besteht. d) sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2024-2027) Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" 750 T€ Der verbleibende Anteil in Höhe von 3.450 T€ wird aus aktuell verfügbaren Mitteln folgender Projektdefinitionen per Sollveränderung vorfinanziert und ist bei diesen Projekten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zukünftiger Haushalte geeignet zu beordnen: aus 5.001389 "Schöneres Frankfurt" 800 T€ aus 5.001397 "Grüne Räume" 1.000 T€ aus 5.001808 "Denkmalgeschätzte Parkanlagen" 300 T€ aus 5.003474 "Landschaftslücke" 200 T€. III. Die Ausgaben für den dritten Bauabschnitt "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in Höhe von 4.200 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des dritten Bauabschnittes jährliche Folgekosten in Höhe von rund 250 T€ entstehen. Hiervon entfallen 37 T€ auf die kalkulatorischen Zinsen und 210 T€ auf die Abschreibung. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme "Grunderneuerung des Bolongarogartens" dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung vorliegt.
Begründung
A. Zielsetzung
Anlass
Zurzeit wird der Bolongaropalast grundhaft erneuert. Im Zuge dessen ist für den Palast ein neues Nutzungskonzept erarbeitet worden. Die neuen Nutzungen im Palast, wie Restaurant, Theater u. a. werden sich auf den Garten auswirken. Unabhängig davon zeigt der Garten starke Abnutzungen nicht nur an Vegetations- und Wegeflächen, sondern auch an den festen Bauteilen wie der sog. Musikantenbalustrade und den beiden Brunnenanlagen. Der Garten steht ebenso wie der Palast unter Denkmalschutz. Beide stellen für Frankfurt ein einzigartiges historisches Ensemble aus der Barockzeit dar.
Die vorliegende Planung zur Grunderneuerung des Bolongarogartens hat zum Ziel, neben dem Palast, eine adäquate, gleichwertige Gartenanlage entstehen zu lassen. Wie im Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 157/2024 mitgeteilt, wird die Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes sowie die Grunderneuerung der denkmalgeschützten Gartenanlage zwischen den beteiligten Ämtern koordiniert mit dem Ziel, beide Projekte Mitte 2027 abzuschließen.
Eine denkmalgerechte, grundhafte Erneuerung des Gartens ist (a) notwendig, (b) sinnvoll und (c) steht in engem Zusammenhang mit der Palasterneuerung, weil:
a) Entsprechend der hohen Nutzungsfrequenz zeigt die Gartensubstanz starke Abnutzung auf. Mit einer grundhaften Erneuerung des Gartens sollen einerseits die vorhandenen Missstände beseitigt und zum anderen der Garten an die erhöhten Nutzungsansprüche der Zukunft angepasst werden. Dabei ist der wertvolle historische Bestand zu erhalten. Außerdem sind Maßnahmen der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Der Bolongarogarten stellt nicht nur ein wichtiges Kleinod für die Naherholung der Höchster Bewohner:innen dar, er ist auch mit seiner exponierten Lage und Aussicht zum Main ein beliebtes Ausflugsziel für alle Frankfurter:innen und über den Radrundweg an den GrünGürtel angeschlossen. Ein ganz besonderes Ambiente bietet der Bolongarogarten den Brautleuten, die im Standesamt im Westpavillon ihr Aufgebot bestellen. Nicht zuletzt ist der Bolongarogarten mit der Kulisse des Palastes ein beliebter Spielort für "Barock am Main" und eine feste Größe im Kulturbetrieb Frankfurts.
b) Wegen der Bauarbeiten am Palast sind große Flächen im Garten durch Baustelleneinrichtungen, Baugerüste und mobile Werkstätten stark beansprucht worden. Die betroffenen Flächen müssen verkehrssicher erneuert werden, bevor der Garten wieder zur Nutzung freigegeben werden kann.
Eine Feuerwehrzufahrt durch die Toreinfahrt des Ostflügels sowie entlang der rückwärtigen Palastfassade ist aufgrund aktueller Brandschutzverordnungen umzusetzen. Weiterhin sind bauliche Anpassungen im Garten vorzunehmen aufgrund geplanter Nutzungsänderungen im Palast, wie Restaurant mit Außengastronomie oder Zugänge zu neuen Veranstaltungsräumen.
c) Palast und Garten bilden ein Ensemble, das als Ganzes wieder der Nutzung übergeben werden soll.
Zur grundhaften Erneuerung des Gartens einschließlich der Musikantenbalustrade und der Brunnen wurde eine gartenhistorische Untersuchung beauftragt, mit dem Ziel, aus der historischen und denkmalgeschützten Substanz des Bolongarogartens heraus Leitlinien zu entwickeln, die für eine Grunderneuerung des Gartens maßgebend sein sollen.
Die Durchführung der Grunderneuerung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Mit einem
- Bauabschnitt ist die Restaurierung der Musikantenbalustrade bereits als Einzelmaßnahme (Magistrats-Beschluss aus 2019) abgeschlossen worden. Der Baubeginn des
- Bauabschnitts, die Erneuerung der beiden Brunnen (Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4718/24) ist für März 2025 geplant. Beschreibung der Gartenanlage Der historische Garten liegt nahezu symmetrisch in der Fassung der Palast- Flügel. Die Ausrichtung erfolgt nach Süden, wo sich der Ausblick zu Nidda und Main ergibt, der durch die Abstufung in zwei unterschiedlich hohe Plateaus bereits historisch in Szene gesetzt wurde. Das Zentrum der oberen Gartenterrasse ist durch den sog. Tritonbrunnen mit der mächtigen Tritonfigur markiert. Das runde Wasserbecken ist von einem Rasenoval umgeben, welches durch diagonale Wege durchschnitten ist. Die äußeren Wege, die das Oval umschließen, sind beidseits von großen Linden gesäumt. Entlang des Weges sind Sitznischen mit Bänken angeordnet. Östlich und westlich des Rasenovals der oberen Terrasse schließen die Seitenbereiche an, die zu den beiden südlichen Pavillons führen. Die Seitenbereiche sind durch Strauchpflanzungen vom zentralen Garten getrennt. Entlang der beiden Seitenflügel des Gebäudes sind schmale Gartenstreifen als Mietergärten zugeordnet. Den südlichen Abschluss bildet die sog. Musikantenbalustrade. Von hier aus geht der Blick auf die untere Gartenterrasse sowie über Nidda und Main hinweg auf die anschließende Kulturlandschaft. Auf den Postamenten der Balustrade sind orientalisch anmutende Musikantenfiguren positioniert. In der Mitte der Balustrade führt, flankiert von zwei Sphingen-figuren, eine doppelläufig geschwungene Treppe auf die untere Terrasse. Die untere Gartenterrasse ist von den seitlichen Pavillons gerahmt und nach Süden hin mit einer Brüstung und einer weiteren Futtermauer zur Seilerbahn hin abgegrenzt. Die Treppenläufe umschließen eine Brunnennische, die in der Brüstungsmauer eingelassen ist. Die Nische ist mit Kieselmosaiksteinchen ausgekleidet. Davor sitzt eine wasserspeiende Drachenfigur inmitten einer ovalen Brunnenschale. Ein breiter Mittelweg führt von der Drachennische zu einer balkonartigen Ausbuchtung der Brüstung, wodurch die Terrassenfläche symmetrisch in zwei Rasenrechtecke geteilt wird. Hier stehen ein großer Magnolienbaum sowie eine Zierkirsche. Der oberen Futtermauer vorgelagert sind Bänke aufgestellt, zwischen denen Rosen ranken. Von den seitlichen Gartenpavillons führen beidseits Treppen hinunter auf den Promenadenweg der Seilerbahn. Analyse zum Bestand Die Pflaster- und Plattenbeläge direkt am Palast und auf der unteren Terrasse sind uneben, teilweise gebrochen und bilden Stolpergefahren. Die wassergebundenen Wegeflächen auf der oberen Terrasse sind stark von Oberflächenwasser abgespült. Die Wegeeinfassungen sind insgesamt sehr unterschiedlich ausgeführt und durch Wurzeldruck angehoben oder teilweise vom Rasen überwachsen. Die unterschiedlich ausgeführten Hofabläufe und Entwässerungsrinnen entsprechen in Materialität und Form nicht der historischen Anlage und sind darüber hinaus nicht mehr funktionstüchtig. In den Baumreihen am Lindenoval fehlen einzelne Bäume. Die Unterpflanzungen mit Efeu wuchern und zeigen keine flächenhafte oder gestalterische Differenzierung mehr. Die Rosenbeete sind zum Teil überaltert und zeigen Kahlstellen. Die Rasenflächen sind uneben, lückenhaft und nicht verkehrssicher. Sitzbänke und Abfallbehälter stehen schief, sind verbeult oder auch mit Moos besetzt. Abfall- und Wertstoffbehälter stehen offen und ungeordnet im Garten. Die Maschendrahtzäune an den Mietergärten sind von Sträuchern überwuchert, teilweise beschädigt und einer historischen Anlage nicht angemessen.
B. Alternativen
Ohne die vorgesehenen Maßnahmen ist der Bolongarogarten mit den beiden Brunnen und dem reichen Skulpturenschmuck in seiner Substanz gefährdet. Gartengeschichtliche Elemente verlieren erheblich und in immer schnellerem Maß an Substanz und damit an Wert. Auch die Qualität und Benutzbarkeit des Gartens als Erholungs- und Veranstaltungsraum wäre nicht mehr zu gewährleisten.
Nicht zuletzt ist nach Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes auf die neuen Nutzungen im Palast zu reagieren. Diese machen den Bau neuer Zugänge und Rampen sowie die Neugestaltung von Terrassen und sonstigen Anschlüssen an den Palast notwendig.
C. Lösung
Die gartenhistorische Untersuchung zeigt, dass der heutige Garten nicht nur die historische Epoche seiner Entstehungszeit repräsentiert. Vielmehr lassen sich aufgrund der vorgefundenen Substanz sowie aus der Recherche historischer Quellen, Elemente und Strukturen aus unterschiedlichen Anlagephasen aufzeigen.
Die vorliegende Planung nimmt auf die unterschiedlichen Zeithorizonte Bezug und bildet die Grundlage für alle notwendigen Bauarbeiten im Bolongarogarten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
| 1. BA: | Restaurierung der |
| Musikantenbalustrade | (2024 abgeschlossen) |
| 2. BA: | Erneuerung der beiden |
| Brunnenanlagen | (geplanter Baubeginn März 2025 |
| bis April 2026) | |
| 3. BA: | Grunderneuerung der |
| Gartenanlage | (geplanter Baubeginn Herbst 2025 |
| bis Mitte 2027) | |
Die vorliegende Bau- und Finanzierungsvorlage bezieht sich auf die Durchführung der Grunderneuerung der Gartenanlage als 3. Bauabschnitt.
Seitenbereiche der oberen Terrasse
Die Ostseite der oberen Terrasse, die Achse zwischen der Toreinfahrt des Hofes des Ostflügels bis zum östlichen Gartenpavillon, repräsentiert die Entstehungszeit, den Garten der Familie Bolongaro um 1780.
Da diese Wegebeziehung noch sichtbar und nachvollziehbar ist und auch der Ostpavillon noch dem ursprünglichen Zustand entspricht, lässt sich diese Achse sehr gut geschichtlich herleiten und darstellen.
Die dortigen Mietergärten werden mit einem Staketenzaun auf einer Sockelmauer räumlich vom übrigen Garten abgegrenzt. Zum zentralen Gartenbereich mit dem großen Lindenoval hin markiert eine Maulbeerbaumreihe den Zugang zum Ostpavillon. Eine Hecke unterstützt die räumliche Fassung dieser beiden Gartenteile. Abfall- und Wertstoffbehälter, die durch die Nutzung des Palastes und der angrenzenden Mietwohnungen notwendig sind, werden durch Hecken mit integriertem Zaun eingefasst und versteckt.
Im östlichen Innenhof, dem ehemaligen Wirtschaftshof, wird ein behindertengerechter PKW-Stellplatz und ein PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister ausgewiesen. Weitere Stellplätze sind aus denkmalpflegerischer Sicht in einer historischen Gartenanlage dieser Qualität und Bedeutung nicht angemessen. Fahrrad- Anlehnbügel sind außerhalb des Gartens auf den Gehwegen der Bolongarostraße weiterhin vorhanden. Als Ergänzung sollen an der Seilerbahn auf Höhe der beiden Pavillons weitere Fahrradbügel angeboten werden, in Bezug zur GrünGürtel-Radweg-Route.
Im westlichem Seitenbereich ist durch den Umbau des Westpavillons um 1905 der ursprüngliche Bezug zum Westhof des Palastes nicht mehr gegeben. Im Rahmen der Palasterneuerung wird der ehemalige Westhof als Veranstaltungssaal umgebaut. Die Mietergärten des Westflügels werden zum Lindenoval hin, mit einer Hecke und integriertem Zaun abgegrenzt. Analog zur Ostseite wird die ursprüngliche Achse mit einer Maulbeerbaumreihe markiert.
Zentraler Gartenbereich der oberen Terrasse
Der Tritonbrunnen mit dem Lindenoval als Zentrum des Gartens, lässt sich auf den Rathausgarten um 1909 zurückführen. Hierzu gehört auch die Musikantenbalustrade und der Drachenbrunnen an der Wand der Stützmauer zur unteren Terrasse mit der geschwungenen doppelläufigen Treppe. Die Musikantenbalustrade wurde im
- BA, der Tritonbrunnen und der Drachenbrunnen werden im
- BA grunderneuert. Die Finanzierung hierfür steht bereits zur Verfügung.
In diesem Bereich wird hauptsächlich die Verkehrssicherheit der Wege- und Platzflächen wiederhergestellt. Im unmittelbaren Anschluss an das Palastgebäude werden die Flächen und Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr- Pflaster neu verlegt. Am Ostflügel des Palastes ist eine Außengastronomie geplant, am Westflügel wird das vorhandene Schachspielfeld im Boden wieder erneuert. Zum Garten hin werden die beiden Bereiche mit Sitzmauern aus Naturstein abgegrenzt.
Die wassergebundenen Wege im übrigen Garten werden komplett erneuert, einschließlich der Wegeeinfassungen. Für die erforderliche Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen für Tribünenaufbauten bei Veranstaltungen wird der Nahbereich am Gebäude entsprechend gepflastert. Die Rasenflächen werden als Schotterrasen ausgeführt.
In ausgewählten Teilflächen werden Schmuckpflanzungen aus dauerhaften Stauden angelegt, an den zwei kreisrunden Beeten vor dem Palast, sowie den umlaufenden Beetflächen am Tritonbrunnen und dem Drachenbrunnen.
Unter den Bäumen sowie vor der Musikantenbalustrade sind Pflanzstreifen aus robusten bodendeckenden Sträuchern und langlebigen Stauden vorgesehen.
Bänke und Abfallbehälter werden erneuert.
Untere Terrasse
Der "Wohngarten", der in den 1960er Jahre auf der unteren Terrasse angelegt war, soll explizit nicht rekonstruiert werden. Zusätzliche Schmuckpflanzungen und Neuordnung der Sitznischen entlang der Stützmauer sorgen vielmehr für eine inhaltliche Stärkung der kleinräumigen Aufenthaltsqualität. An der Mauer werden neue Rank-Elemente für Kletterpflanzen montiert. Auf der Rasenfläche wird ein zusätzlicher Blütenbaum (Magnolie) ergänzend gepflanzt. Der vorhandene Belag aus Sandsteinplatten wird neu verlegt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
für die Umsetzung des 3. Bauabschnittes
- Investitionsbedarf
- BA | 4200 T€
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
| Jahr | Verpflichtungen | Ausgaben |
| bis 2024 | 135.000 € | 103.000 € |
| 2025 | 615.000 € | 650.000 € |
| 2026 | 3.000.000 € | 2.800.000 € |
| 2027 | 450.000 € | 300.000 € |
| 2028 | 200.000 € | |
| 2029 | 80.000 € | |
| 2030 | 40.000 € | |
| 2031 | 27.000 € | |
| Summe | ||
| gerundet | 4.200 T€ | 4.200 T€ |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums:
keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Ausgaben
keine zusätzlichen
b) Sachkosten
keine zusätzlichen
c) Kapitalkosten
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,75 % von 4.200.000 € / 2 = Zinssatz für das Jahr 2026 gemäß HH-Rundschreiben zum Doppelhaushalt 2024/2025 | 36.750 € |
| 2. Abschreibung | |
| 5 % von 4.200.000 € = Nutzungsdauer 20 Jahre | 210.000 € |
| Summe | 246.750 € |
| gerundet | 250 T € |
5. Jahreserträge:
keine
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
keine
8. Sonstiges:
entfällt
Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 1,7 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 572 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz des Oberbürgermeisters gestrichen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister gestrichen wird) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)