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Schattendachplanung Riedbergplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
55 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Umgestaltung des Riedbergplatzes durch die Planung von Schattendächern zu fördern. Dabei sollen die Schattendächer aus Holz oder Stahl konstruiert werden und bestimmte Designkriterien erfüllen, um eine angenehme Nutzung des Platzes zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kätcheslachpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.05.2026.

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Anregung

In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt:

  1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird.
  2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg.

Quelle: Eigene Zeichnung

  1. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das:

Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um

#1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ

#2, Mitte 280° 14:00 MESZ

#3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ

Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht:

Quelle: Eigene Zeichnung

  1. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen.
  2. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten.
  3. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden.

Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten.

Begründung

Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden.

In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln.

Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin.

Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2025MM 63Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 25. April 2025OAOA 548Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63Anregung
  3. 12. Mai 2025OFOF 608/12Schattendachplanung RiedbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 23. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 6999Schattendachplanung Riedbergplatz
    Direktanregung
  5. 22. August 2025BB 308Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“Magistratsbericht
  6. 17. April 2026Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 722Schattendachplanung RiedbergplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 42 · 31.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 43 · 05.12.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

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