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Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO

Vorlagentyp: M
18 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92 und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  2. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2022 darzulegen ist, wie
  • das Defizit des im Entwurf vorliegenden Ergebnishaushalts 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird,
  • die ordentliche Tilgung des im Entwurf vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 gedeckt wird und wie
  • die im Entwurf des vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen Zahlungsmittelbestände gedeckt werden.

2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2021

  • eine Haushaltsentlastung im ordentlichen Ergebnis von 114,86 Mio. € (Soll 2021

-97,26 Mio. €, Ist 2021 +17,60 Mio. €),

  • ein um 153,85 Mio. € höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2021 155,82 Mio. €, Ist 2021 309,66 Mio. €) sowie
  • ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021 in Höhe von 450,44 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite von 301,44 Mio. €

ausgewiesen werden.

3. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2022 einen Bestand von 390,27 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 wird Ende 2025 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 25,78 Mio. € erreicht.

4. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des Zahlungsmittelbestandes zum 01.01.2022 wird zur Finanzierung der nicht aus Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckten ordentlichen Tilgungsleistung (Deckungslücke gemäß Haushalt 2022 für die Haushaltsjahre 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) herangezogen. Zur Sicherung der stetigen Zahlungsfähigkeit verbleibt eine ausreichende Liquiditätsreserve.

5. Die zum 01.01.2022 verfügbare Netto-Liquidität (301,44 Mio. €) wird zum Ausgleich des im Finanzhaushalt 2022 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2022 in Höhe von

-87,49 Mio. € herangezogen.

6. Im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung der Dezernate erfolgte zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten eine weitere maßnahmenbezogene Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben aus Vorjahren gemäß Anlage

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die zahlenmäßigen Veränderungen in den Endausdruck des Haushalts 2022 einzuarbeiten.

7. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem im Entwurf vorgelegten Haushalt 2022 zur Entlastung der ordentlichen Ergebnisse 2023 ff. die Budgets der Dezernate I bis XII sowie des ZF-Bereichs entsprechend ihres Anteils an den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie an den Zuweisungen und Zuschüssen um 134,20 Mio. € jährlich wie folgt reduziert wurden:

Dezernat in T€2022202320242025
I - Oberbürgermeister01.7701.9141.934
II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt0448476477
III - Planen, Wohnen und Sport04.8805.1815.254
IV - Wirtschaft, Recht und Reformen0989961962
V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten01.9451.9721.974
VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal09941.0571.058
VII - Kultur und Wissenschaft014.64715.57315.591
VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen010.57911.25611.273
IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz02.6142.7792.782
X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen02.7082.8792.883
XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen069.57573.98374.057
XII - Mobilität und Gesundheit014.62415.58415.370
STVV - Gemeindeorgane, Büro STVV0000
ZF - Zentrale Finanzwirtschaft, Kirchen u. Stiftungen08.425584585
0134.200134.200134.200

Im Entwurf veranschlagt wurden hiervon 132,91 Mio. € (2023) bzw. 132,83 Mio. € (2024 und 2025), zum Endausdruck werden weitere 1,29 Mio. € (2023) bzw. 1,37 Mio. € (2024 und 2025) in Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Gruppierung 60, 61, 67- 69 berücksichtigt.

8. Es dient zur Kenntnis, dass nach teilweiser Umsetzung der Konsolidierungvorgaben aus Vorjahren (siehe Ziffer 6) sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr weiterhin folgende pauschale Konsolidierungsveranschlagungen (negative Sollansätze) in den Budgets enthalten und im Haushaltsvollzug als Haushaltsentlastung nachzuweisen sind:

Dezernat in T€2022202320242025
I - Oberbürgermeister1.8154.3162.7912.379
IV - Wirtschaft, Recht und Reformen631.0521.0241.025
VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal1.3512.1512.2012.201
VII - Kultur und Wissenschaft7.05721.70422.63022.648
IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz1.5732.9012.9852.987
X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen5.2297.9378.1088.112
XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen102.797164.507168.220168.282
XII - Mobilität und Gesundheit07.0027.4807.257
119.885211.570215.439214.891

9. Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2022 - 2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1304 zu M 29 vom 18.02.2022, Ziffer 8) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche Absichtserklärung nachrichtlich in der "Projektliste Investitionen" (Anlage 2) genannt und dem Haushalt als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen).

Die "Projektliste Investitionen" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.

Im Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordneten-beschluss ausdrücklich zu benennen.

Eine Umsetzung von Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich.

10. Der Magistrat wird beauftragt, das Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2022 zusammen mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen.

Begründung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a HGO in der seit 11.12.2020 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn

  • der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können,
  • der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und wenn
  • nach der Ergebnis- und Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden.

Auf Basis der Planwerte des Haushalts 2022

  • kann die ordentliche Tilgung 2022 (125,00 Mio. €) und 2023 (187,00 Mio. €) in der Planung nicht vollständig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2022: 37,71 Mio. €, 2023: 163,89 Mio. €) finanziert werden (Unterdeckung 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) und
  • wird nach der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbetrag in Höhe von -87,49 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von

-23,37 Mio. € ausgewiesen.

Mit dem Jahresabschluss 2021 konnten gegenüber dem Plansoll 2021 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021 entwickelt sich der Finanzhaushalt 2022 - 2025 wie folgt:

Tabelle 1: Entwicklung des Finanzhaushaltes bis 2025 in Mio. €

Ein- und Auszahlungen in Mio. €Ist 2020Ist 2021Soll
2022Plan
2023Plan
2024Plan
2025 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung173,26309,6637,71163,89276,49302,98
Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit-409,77-392,05-720,20-513,26-456,90-542,51
Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit257,00220,66595,00326,00263,00335,00
Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen247,14-117,550,000,000,000,00
Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres267,6220,72-87,49-23,3782,6095,47
Zahlungsmittelbestand am Anfang d. Haushaltsjahres162,10429,72450,44362,95339,59422,18
Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres429,72450,44362,95339,59422,18517,66
Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite = "Netto-Liquidität"132,22301,44213,95190,59273,18368,66

Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand (Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2021 mit 301,44 Mio. € um 143,77 Mio. € über dem im Haushaltsplan 2022 Ende 2021 planerisch ausgewiesenen Netto-Zahlungsmittelbestand (157,68 Mio. €).

Tabelle 2: Gegenüberstellung Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2025 in Mio. €

in Mio. €Ist 2020Ist 2021Soll 2022Plan 2023Plan 2024Plan 2025
Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung173,26309,6637,71163,89276,49302,98
Auszahlungen für ordentliche Tilgungen106,49116,94125,00187,00193,00207,00
Differenz: Negativer Betrag (-) = Unterdeckung66,77192,72-87,29-23,1183,4995,98
Zahlungsmittelbestand a. Anfang d. Haushaltsjahres162,10429,72450,44362,95339,59422,18
davon Nettoliquidität132,22301,44213,95190,59273,18368,66
davon Sollbestand Liquiditätsreserve gem. § 106, Abs. 1 HGO73,1075,4878,2881,5683,9385,05
Differenz Nettoliquidität/ Liquiditätsreserve59,12225,96135,68109,03189,26283,61

Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2022 reicht aus, um die nicht aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckten Tilgungsleistungen 2022 zu bestreiten (Beschlussziffer 4) und um die vorheschriebene Liquiditätsreserve vorzuhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 15
Sitzung 11 · 20.05.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 11 · 23.05.2022
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 14
Sitzung 11 · 23.05.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 10 · 24.05.2022
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage M 66 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneSPDFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung); BFF (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltBFF
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 11 · 30.05.2022
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Anlage 2 die Maßnahmenbezeichnung bzw. die Begründung zu Projekt 5.005920 auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
5 GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
1 GrüneÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 13
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltdFfm
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 8
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 12
Sitzung 11 · 03.06.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 11 · 03.06.2022
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage M 66 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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