Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92 und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2022 darzulegen ist, wie
- das Defizit des im Entwurf vorliegenden Ergebnishaushalts 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird,
- die ordentliche Tilgung des im Entwurf vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 gedeckt wird und wie
- die im Entwurf des vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen Zahlungsmittelbestände gedeckt werden.
2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2021
- eine Haushaltsentlastung im ordentlichen Ergebnis von 114,86 Mio. € (Soll 2021
-97,26 Mio. €, Ist 2021 +17,60 Mio. €),
- ein um 153,85 Mio. € höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2021 155,82 Mio. €, Ist 2021 309,66 Mio. €) sowie
- ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021 in Höhe von 450,44 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite von 301,44 Mio. €
ausgewiesen werden.
3. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2022 einen Bestand von 390,27 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 wird Ende 2025 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 25,78 Mio. € erreicht.
4. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des Zahlungsmittelbestandes zum 01.01.2022 wird zur Finanzierung der nicht aus Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckten ordentlichen Tilgungsleistung (Deckungslücke gemäß Haushalt 2022 für die Haushaltsjahre 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) herangezogen. Zur Sicherung der stetigen Zahlungsfähigkeit verbleibt eine ausreichende Liquiditätsreserve.
5. Die zum 01.01.2022 verfügbare Netto-Liquidität (301,44 Mio. €) wird zum Ausgleich des im Finanzhaushalt 2022 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2022 in Höhe von
-87,49 Mio. € herangezogen.
6. Im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung der Dezernate erfolgte zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten eine weitere maßnahmenbezogene Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben aus Vorjahren gemäß Anlage
- Der Magistrat wird beauftragt, die zahlenmäßigen Veränderungen in den Endausdruck des Haushalts 2022 einzuarbeiten.
7. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem im Entwurf vorgelegten Haushalt 2022 zur Entlastung der ordentlichen Ergebnisse 2023 ff. die Budgets der Dezernate I bis XII sowie des ZF-Bereichs entsprechend ihres Anteils an den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie an den Zuweisungen und Zuschüssen um 134,20 Mio. € jährlich wie folgt reduziert wurden:
| Dezernat in T€ | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| I - Oberbürgermeister | 0 | 1.770 | 1.914 | 1.934 |
| II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt | 0 | 448 | 476 | 477 |
| III - Planen, Wohnen und Sport | 0 | 4.880 | 5.181 | 5.254 |
| IV - Wirtschaft, Recht und Reformen | 0 | 989 | 961 | 962 |
| V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten | 0 | 1.945 | 1.972 | 1.974 |
| VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal | 0 | 994 | 1.057 | 1.058 |
| VII - Kultur und Wissenschaft | 0 | 14.647 | 15.573 | 15.591 |
| VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen | 0 | 10.579 | 11.256 | 11.273 |
| IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz | 0 | 2.614 | 2.779 | 2.782 |
| X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen | 0 | 2.708 | 2.879 | 2.883 |
| XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 0 | 69.575 | 73.983 | 74.057 |
| XII - Mobilität und Gesundheit | 0 | 14.624 | 15.584 | 15.370 |
| STVV - Gemeindeorgane, Büro STVV | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ZF - Zentrale Finanzwirtschaft, Kirchen u. Stiftungen | 0 | 8.425 | 584 | 585 |
| 0 | 134.200 | 134.200 | 134.200 |
Im Entwurf veranschlagt wurden hiervon 132,91 Mio. € (2023) bzw. 132,83 Mio. € (2024 und 2025), zum Endausdruck werden weitere 1,29 Mio. € (2023) bzw. 1,37 Mio. € (2024 und 2025) in Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Gruppierung 60, 61, 67- 69 berücksichtigt.
8. Es dient zur Kenntnis, dass nach teilweiser Umsetzung der Konsolidierungvorgaben aus Vorjahren (siehe Ziffer 6) sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr weiterhin folgende pauschale Konsolidierungsveranschlagungen (negative Sollansätze) in den Budgets enthalten und im Haushaltsvollzug als Haushaltsentlastung nachzuweisen sind:
| Dezernat in T€ | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| I - Oberbürgermeister | 1.815 | 4.316 | 2.791 | 2.379 |
| IV - Wirtschaft, Recht und Reformen | 63 | 1.052 | 1.024 | 1.025 |
| VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal | 1.351 | 2.151 | 2.201 | 2.201 |
| VII - Kultur und Wissenschaft | 7.057 | 21.704 | 22.630 | 22.648 |
| IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz | 1.573 | 2.901 | 2.985 | 2.987 |
| X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen | 5.229 | 7.937 | 8.108 | 8.112 |
| XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 102.797 | 164.507 | 168.220 | 168.282 |
| XII - Mobilität und Gesundheit | 0 | 7.002 | 7.480 | 7.257 |
| 119.885 | 211.570 | 215.439 | 214.891 |
9. Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2022 - 2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1304 zu M 29 vom 18.02.2022, Ziffer 8) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche Absichtserklärung nachrichtlich in der "Projektliste Investitionen" (Anlage 2) genannt und dem Haushalt als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen).
Die "Projektliste Investitionen" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.
Im Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordneten-beschluss ausdrücklich zu benennen.
Eine Umsetzung von Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich.
10. Der Magistrat wird beauftragt, das Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2022 zusammen mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a HGO in der seit 11.12.2020 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn
- der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können,
- der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und wenn
- nach der Ergebnis- und Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden.
Auf Basis der Planwerte des Haushalts 2022
- kann die ordentliche Tilgung 2022 (125,00 Mio. €) und 2023 (187,00 Mio. €) in der Planung nicht vollständig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2022: 37,71 Mio. €, 2023: 163,89 Mio. €) finanziert werden (Unterdeckung 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) und
- wird nach der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbetrag in Höhe von -87,49 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von
-23,37 Mio. € ausgewiesen.
Mit dem Jahresabschluss 2021 konnten gegenüber dem Plansoll 2021 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche Verbesserungen erzielt werden.
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021 entwickelt sich der Finanzhaushalt 2022 - 2025 wie folgt:
Tabelle 1: Entwicklung des Finanzhaushaltes bis 2025 in Mio. €
| Ein- und Auszahlungen in Mio. € | Ist 2020 | Ist 2021 | Soll | |||
| 2022 | Plan | |||||
| 2023 | Plan | |||||
| 2024 | Plan | |||||
| 2025 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung | 173,26 | 309,66 | 37,71 | 163,89 | 276,49 | 302,98 |
| Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit | -409,77 | -392,05 | -720,20 | -513,26 | -456,90 | -542,51 |
| Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit | 257,00 | 220,66 | 595,00 | 326,00 | 263,00 | 335,00 |
| Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | 247,14 | -117,55 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres | 267,62 | 20,72 | -87,49 | -23,37 | 82,60 | 95,47 |
| Zahlungsmittelbestand am Anfang d. Haushaltsjahres | 162,10 | 429,72 | 450,44 | 362,95 | 339,59 | 422,18 |
| Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres | 429,72 | 450,44 | 362,95 | 339,59 | 422,18 | 517,66 |
| Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite = "Netto-Liquidität" | 132,22 | 301,44 | 213,95 | 190,59 | 273,18 | 368,66 |
Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand (Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2021 mit 301,44 Mio. € um 143,77 Mio. € über dem im Haushaltsplan 2022 Ende 2021 planerisch ausgewiesenen Netto-Zahlungsmittelbestand (157,68 Mio. €).
Tabelle 2: Gegenüberstellung Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2025 in Mio. €
| in Mio. € | Ist 2020 | Ist 2021 | Soll 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 |
| Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung | 173,26 | 309,66 | 37,71 | 163,89 | 276,49 | 302,98 |
| Auszahlungen für ordentliche Tilgungen | 106,49 | 116,94 | 125,00 | 187,00 | 193,00 | 207,00 |
| Differenz: Negativer Betrag (-) = Unterdeckung | 66,77 | 192,72 | -87,29 | -23,11 | 83,49 | 95,98 |
| Zahlungsmittelbestand a. Anfang d. Haushaltsjahres | 162,10 | 429,72 | 450,44 | 362,95 | 339,59 | 422,18 |
| davon Nettoliquidität | 132,22 | 301,44 | 213,95 | 190,59 | 273,18 | 368,66 |
| davon Sollbestand Liquiditätsreserve gem. § 106, Abs. 1 HGO | 73,10 | 75,48 | 78,28 | 81,56 | 83,93 | 85,05 |
| Differenz Nettoliquidität/ Liquiditätsreserve | 59,12 | 225,96 | 135,68 | 109,03 | 189,26 | 283,61 |
Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2022 reicht aus, um die nicht aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckten Tilgungsleistungen 2022 zu bestreiten (Beschlussziffer 4) und um die vorheschriebene Liquiditätsreserve vorzuhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Mai 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)