Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-,…
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Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ)
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Zusammenfassung
Es wird ein Investitionszuschuss zur energetischen Dachsanierung und Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum beantragt. Dies ist notwendig, um Schäden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden und die Nutzung von städtischen Dachflächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu fördern.
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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Dieselaggregate in Rechenzentren07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Müllablagerungen auf dem Parkplatz hinter dem Kiosk am US-Konsulat, Ecke Marbachweg/Gießener Straße, Richtung Feuerwehrstraße im Stadtteil Eckenheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 202410.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Feuerwehrstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Gewährung eines Gesamtinvestitionskostenzuschusses in Höhe von rund 1.211.555 Euro (brutto) zur Finanzierung der energetischen Ertüchtigung der Flachdächer durch Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage und Dachbegrünung) für das Gebäude der Feuer- und Rettungswache 1 (BKRZ-Gebäude) und die Mehrzweckhalle (MZH) auf dem Areal des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) in der Feuerwehrstraße 1 in Frankfurt-Eckenheim. Dabei wird für das BKRZ-Gebäude ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von rund 590.401 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 305.702 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" (PG 22.4), insgesamt rund 896.103 Euro (brutto) gewährt. Für das Gebäude der Mehrzweckhalle (MZH) wird ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von 223.406 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 92.046 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf", insgesamt rund 315.452 Euro (brutto) gewährt.
Begründung
A) Zielsetzung
Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2025 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich.
Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.
Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 77.441 T€.
Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung.
B) Alternativen
Keine.
C) Lösung
Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.
D) Kosten
- Investitionsbedarf
| Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 | 77.441.000,00 € |
| davon bei Projekt: | |
| 5.001232 | 70.041.000,00 € |
| 5.002454 | 2.200.000,00 € |
| 5.003613 | 3.200.000,00 € |
| 5.006008 | 2.000.000,00 € |
| Gesamt | 77.441.000,00 € |
2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2025 | 77.441.000,00 €
3. Folgeinvestitionen
- keine -
4. Jahresfolgekosten
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- keine -
c) Abschreibung
77.441.000,00 € / 25 Jahre | 3.097.640,00 €
Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Die konsumtiven Zuschüsse (Zuschuss zum Mietertrag) sind mit 2.000.000 € jährlich geplant.
d) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung
1,75 % / 2 x 77.441.000,00 € = | 677.608.75 €
*) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 3.775.248,75 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 3.776.000,00 € |
5. Jahreserträge
- keine -
6. Leistungen Dritter
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- keine -
8. Sonstiges
- keine -
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)