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PAR 1832 2022§ 1832BEAUFTRAGT

Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022  2025

Beschluss zuM_29_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

13

Beschlussdatum

9. Juni 2022

Gremiensitzung

9. Juni 2022

Zusammenfassung

Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 sieht eine umfassende Finanzplanung und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Ziel ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und notwendige Investitionen zu ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Zustimmung gebeten, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.

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Beschluss

I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Pürsün, Schenk, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller, Düwel, Luxen und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.