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Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding GmbH

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

In den Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm der Stadt werden Kapitaleinlagen bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) in Höhe der nach der mittelfristigen Finanzplanung dort erwarteten Jahresfehlbeträge eingestellt.,Der Magistrat wird beauftragt, eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des jeweiligen Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen und die mit dem Haushaltsplan 2019 (§ 3734 vom 28.02.2019) beschlossene Regelung des E 72 vom 25.01.2019 über den Eigenkapitalausgleich für die SWFH ohne zeitliche Begrenzung fortzuführen.

Begründung

Bei der SWFH, einer 100 %igen Gesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, werden nach der derzeitigen Planung in den kommenden Jahren hohe Fehlbeträge erwartet. Diese Defizite sind verursacht durch die erneuerungsbedürftige Infrastruktur der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main und der Bäderbetriebe. Da gleichzeitig die Erträge der gewinnbringenden Tochtergesellschaften nicht ausreichen um diese Defizite zu decken, werden auch zukünftig insgesamt Verluste entstehen. Da diese Fehlbeträge absehbar zu einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der SFWH und damit zu deren Überschuldung führen, ist eine entsprechende Zusicherung der Einlagen notwendig. Darüber hinaus werden dadurch mindestens in gleicher Höhe Darlehensaufnahmen der SWFH vermieden, die zu höheren Finanzierungskosten führen als eine entsprechende Schuldenaufnahme durch die Stadt selbst, falls diese Investitionen, wie derzeit zu erwarten, bei der Stadt selbst nur durch eine Schuldenerhöhung finanziert werden können. Durch die unbegrenzte Zusicherung der Einlagensicherung wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften die Wertschätzung der Stadt signalisiert und die Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet. Gleichzeitig kann so die Infrastruktur auf ihrem jetzigen, sehr guten Niveau erhalten und ausgebaut werden.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

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