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Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern

Vorlagentyp: B
84 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsstelle des Stadtschüler:innenrats soll die organisatorische Unterstützung und rechtliche Absicherung der Interessensvertretung gewährleisten. Dies wird durch den Zuschuss, der in der Verwaltung des Vorstands verbleibt, sowie durch die Unterstützung von Verbindungslehrkräften bei finanziellen Ausgaben in Projekten gefördert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Einleitung

Der Magistrat wurde beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, das sich eng an den Prinzipien des Housing First orientiert, klare Zielgruppen benennt, Zuständigkeiten differenziert (insbesondere zwischen Wohnraumbeschaffung, -verwaltung und sozialer Betreuung) und in bestehende Strukturen der Wohnungslosenhilfe eingebunden ist.

Definition Housing First

Housing First ist ein Ansatz zur Überwindung von Obdachlosigkeit. Er bietet Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, im ersten Schritt eine dauerhafte, stabile Unterkunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein sicheres Zuhause eine stabile Plattform für die Bewältigung anderer komplexer Probleme wie psychischer Gesundheit, Substanzmissbrauch oder Arbeitssuche bietet. Das Modell legt Wert auf die Wahlfreiheit der Klienten, unbefristete Unterstützungsleistungen und den Zugang auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Ressourcen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und die Selbstständigkeit zu fördern.

Grundprinzipien Housing First: Der Kerngedanke ist, dass Menschen ein sicheres, bezahlbares und dauerhaftes Zuhause benötigen, bevor sie andere Herausforderungen in ihrem Leben effektiv bewältigen können.

Wahlfreiheit der Klienten: Die Teilnehmer haben die Autonomie, ihre Unterkunft und die gewünschten Unterstützungsleistungen zu wählen.

Unterstützende Leistungen: Es werden umfassende, unbefristete Unterstützungsleistungen angeboten, wie z. B. psychische Gesundheitsversorgung, Suchtbehandlung und Arbeitsvermittlung, die in einem Rundum-Modell erbracht werden.

Dauerhaftes Wohnen: Die Unterbringung ist langfristig und nicht auf einen vorübergehenden Aufenthalt beschränkt, was für die Förderung von Stabilität und Genesung von entscheidender Bedeutung ist.

Genesungsorientiert: Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass Menschen mit entsprechender Unterstützung Fortschritte machen und genesen können, anstatt dass bestimmte Verhaltensweisen oder Behandlungsergebnisse erforderlich sind, bevor sie eine Unterkunft erhalten.

Einordnung

Der Housing First-Ansatz stellt zweifellos einen sinnvollen und anerkannten Baustein in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit dar. Er basiert auf dem Grundsatz, wohnungslosen Menschen ohne Vorbedingungen einen direkten Zugang zu eigenem Wohnraum zu ermöglichen. Dies ist immer verbunden mit freiwilliger sowie bedarfsgerechter sozialer Unterstützung.

Nationale und internationale Erfahrungen zeigen, dass dieser Ansatz insbesondere bei Menschen mit chronischen Problemlagen und hoher Unterstützungsbedürftigkeit eine nachhaltige Wirkung entfalten kann.

Gleichzeitig ist es wichtig zu benennen, dass Housing First kein Allheilmittel ist und für sich betrachtet keine umfassende Antwort auf das vielschichtige Problem von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot in Deutschland darstellt. Vielmehr ist Housing First als ein Teil eines Gesamtkonzeptes im Kampf gegen Obdachlosigkeit zu sehen, in der die gesamte Bandbreite der Wohnungsnotfallhilfe abgedeckt wird. Diese reicht von der Prävention vor Wohnungsverlust über mittelfristige Unterbringung bis hin zur niedrigschwelligen aufsuchenden Arbeit für obdachlose Menschen.

Zeitlicher Rahmen

Aktuell wird an einem gesamtheitlichen Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe durch das Jugend- und Sozialamt gearbeitet. Dieses Konzept, welches sich noch im Arbeitsprozess befindet, wird Housing First als Teil im Hilfesystem behandeln.

Es verfolgt das Ziel, eine zukunftsfähige Konzeption für Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt Frankfurt am Main zu schaffen, die ressortübergreifend angelegt ist und die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure mitdenkt.

Die strategische Planung für dieses Gesamtkonzept läuft bis Ende des Jahres 2025.

Hinweis zur Umsetzungserwartung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Housing First-Ansatzes eine von vielen Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe in Frankfurt ist. Ein eigenständiges Konzept für Housing First-Maßnahmen wäre alleine nicht tragfähig und inhaltlich nicht ausreichend.

Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt, bittet daher um Verständnis, dass aktuell keine isolierte Housing First-Konzeption vorgelegt werden kann. Dieser Ansatz wird in das derzeit in Ausarbeitung befindliche, breiter angelegte Konzept eingebettet. Die Integration von Housing First in die laufende Konzeption stellt sicher, dass es zielgerichtet, systematisch und langfristig wirksam zur Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit beitragen kann.

Derzeitiger Stand Housing First Projekte

In der Stadt Frankfurt gibt es derzeit zwei Housing First Projekte.

Zum einen das gemeinsame Projekt der Diakonie Frankfurt-Offenbach mit der Wohnungsbaugesellschaft GWH, welches derzeit ca. 30 Personen betreut. Die Diakonie Frankfurt- Offenbach wird sich an dem Förderprogramm für Housing First durch das Land Hessen beteiligen.

Zum anderen bietet die Franziskustreff-Stiftung in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften ein Housing First Projekt an, welches bislang ca. 10 Personen in eigenem Wohnraum betreut.

Derzeit besteht ein enger Austausch zwischen den Dezernaten Wohnen und Soziales/Gesundheit zum Thema Housing First und zu der Frage, unter welchen Bedingungen solche Projekte zu realisieren sind. Es werden Möglichkeiten der Akquise und Kooperation geprüft.

Allerdings bietet der derzeit sehr angespannte und teure Wohnungsmarkt in Frankfurt für Housing First - nach der ursprünglichen Idee - wenig Spielräume. Hier bedarf es bereits im Vorfeld Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften um eine Langfristigkeit von Housing First in der Stadt zu gewährleiten.

Weiter werden Hoffnungen in das derzeit in Bearbeitung befindliche Leerstandsgesetz des Landes Hessen gesetzt. Es soll eine Handhabe bieten, um Leerstand von Wohnungen zu

ahnden. Jedoch ist festzuhalten, dass bestehende gesetzliche Regelungen im Mietrecht und in den Sozialgesetzbüchern teilweise kontraproduktiv für ein gelingendes Housing First sind. Hier ist von den beteiligten Akteuren Flexibilität und Ideenreichtum gefragt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2024NRNR 965Housing First in Frankfurt etablierenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 22. September 2025Sie sind hier
    BB 351Housing First in Frankfurt etablieren
    Magistratsbericht
  3. 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 35Housing First in Frankfurt etablierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 23.10.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDUFDP
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt)Volt (Kenntnis als Zwischenbericht, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt)BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 39 · 28.10.2025
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dalhoff, Wollkopf, Pürsün, Lauterwald, Dr. Dürbeck und Podstatny dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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