Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, die Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 mit einem einmaligen Zuschuss von maximal 880,00 Euro zu unterstützen. Dies geschieht, um die angefallenen Kosten für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten zu decken.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget
durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;.
Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen.
Begründung
In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2023 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind und .gemäß dem OIB 257 seitens der IGSV leider nicht abgerufen wurden. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2023OFOF 500/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 9. Oktober 2023OIBOIB 257Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023Budget-Initiative
- 5. August 2024STST 1453Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023Stellungnahme
- 23. September 2025Sie sind hierOFOF 766/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
- 20. Oktober 2025OIBOIB 425Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme