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Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat lehnt die angeregten Maßnahmen ab, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Im angesprochenen Bereich besteht bereits eine eindeutige Regelung. Der Parkbeginn ist klar gekennzeichnet, der Bordstein davor ist abgesenkt. Im Einmündungsbereich (5-m-Bereich) besteht ein gesetzliches Haltverbot.

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