Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat lehnt die angeregten Maßnahmen ab, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Im angesprochenen Bereich besteht bereits eine eindeutige Regelung. Der Parkbeginn ist klar gekennzeichnet, der Bordstein davor ist abgesenkt. Im Einmündungsbereich (5-m-Bereich) besteht ein gesetzliches Haltverbot.