Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die angeregten Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs in der Idsteiner Straße abgelehnt, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Es besteht bereits eine klare Regelung, die den Parkbeginn und ein gesetzliches Haltverbot im Einmündungsbereich umfasst.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat lehnt die angeregten Maßnahmen ab, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Im angesprochenen Bereich besteht bereits eine eindeutige Regelung. Der Parkbeginn ist klar gekennzeichnet, der Bordstein davor ist abgesenkt. Im Einmündungsbereich (5-m-Bereich) besteht ein gesetzliches Haltverbot.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2025OFOF 1594/1Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2025OFOF 1613/1Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Mai 2025OMOM 7063Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1623Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab