Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Sicherung des ruhenden Verkehrs in der Idsteiner Straße zu ergreifen, um die Sichtbarkeit und Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, zu verbessern. Dies soll durch die Installation von Pollern und die Erneuerung eines Piktogramms erreicht werden.
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Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden.
Begründung
Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2025OFOF 1594/1Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2025OFOF 1613/1Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7063Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1623Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats