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Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg"

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Gelände nördlich der Offenbacher Landstraße für den Neubau einer Holzmodulanlage benötigt wird. Eine Nutzung durch die Allgemeinheit ist nicht möglich, da der Bereich für schulische Zwecke vorgesehen ist.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das angesprochene Gelände gehört zum Schulgrundstück Mühlbergstraße. Insbesondere im Hinblick auf den geplanten Neubau der Holzmodulanlage für weitere schulische Nutzungen wird dieser Bereich benötigt und zukünftig auch wieder als Sport- und Schulhoffläche genutzt. Eine Nutzung durch die Allgemeinheit ist daher nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2025OFOF 1459/5Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 27. Juni 2025OMOM 7223Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“Direktanregung
  3. 13. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1740Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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