Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, das verwahrloste Gelände neben der S-Bahn-Haltestelle Mühlberg für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Es sollen Möglichkeiten untersucht werden, dieses Gelände als Bolzplatz oder Tischtennisplatz zu reaktivieren, um die Lebensqualität in der Gegend zu verbessern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" nördlich der Offenbacher Landstraße, beispielsweise als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist.
Begründung
Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2025OFOF 1459/5Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7223Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“Direktanregung
- 13. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1740Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats