Getrennte Müllsammlung in den Nordendschulen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Mülltrennung in den Nordendschulen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft zur Mülltrennung von den individuellen pädagogischen Konzepten der Schulen abhängt. Zukünftige Konzepte zur Mülltrennung sollen entwickelt werden, um die Umsetzung in den Klassenräumen zu fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
a) Ist in den Reinigungsverträgen für die Schulen die Mülltrennung vorgesehen?
Die Restabfall-, Hygiene-, Bioabfall-, Verpackungsabfall (DSD-Grüner Punkt) und Altpapiersammler sind lt. Tätigkeitsverzeichnis zu leeren, auszuwischen und mit Abfallbeuteln zu versehen. Bei dem Reinigungssystemwagen ist darauf zu achten, dass eine Sortierung und Getrennthaltung von Rest-, Papier-, Bio- und Verpackungsabfall grundsätzlich möglich ist. Die eingesetzten Reinigungskräfte des Reinigungsdienstleisters sind diesbezüglich gesondert zu schulen.
Die Bereitschaft zur Mülltrennung an den Nordendschulen in den Klassenräumen ist abhängig vom individuellen pädagogischen Schulkonzept. Sobald eine Schule aufgrund ihres Konzeptes den Wunsch zur getrennten Müllsammlung hat, können entsprechende Müllbehältnisse über das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Schulbudget beschafft werden. Sollte das zur Verfügung stehende Schulbudget einmal nicht auskömmlich sein, kann die Schule sich an die für sie zuständige Bildungsregion des Stadtschulamtes in der Abteilung 4 wenden und bekommt dort die notwendige Unterstützung.
b) Wenn nein, warum nicht und wird das künftig in die Ausschreibungen aufgenommen?
Für die Zukunft werden Überlegungen und Konzepte entwickelt, um auch in den Klassenräumen das Thema Mülltrennung anzugehen. Hierzu müssen die Abstimmungen mit verschiedenen städtischen Ämtern und dem Staatlichen Schulamt angestoßen werden, um Konzepte zu erarbeiten und die Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen.
Das getrennte Sammeln in den Schulen benötigt ganz individuelle Entscheidungen der internen Schulorganisation bzw. des Schulkonzeptes. Dabei können die Konzepte innerhalb der Schulen variieren. Eine pauschale Ausstattung mit Müllbehältnissen in den Klassenräumen ist keine ausreichende Maßnahme, um Schulen zur konsequenten und dauerhaften Mülltrennung zu bewegen. Vielmehr gilt es, die individuellen Konzepte anzunehmen. Hierbei handelt es sich stets um ein schulpädagogisches Thema.
c) Wenn ja, warum gibt es dann standardmäßig nur einen Mülleimer pro Raum und keine Müllbehältnisse, die getrennte Müllsammlung ermöglichen?
Das getrennte Sammeln in den Schulen benötigt ganz individuelle Entscheidungen der internen Schulorganisation bzw. des Schulkonzeptes. Dabei können die Konzepte innerhalb
der Schulen variieren. Eine pauschale Ausstattung mit Müllbehältnissen in den Klassenräumen ist keine ausreichende Maßnahme, um Schulen zur konsequenten und
dauerhaften Mülltrennung zu bewegen. Vielmehr gilt es, die individuellen Konzepte anzunehmen. Hierbei handelt es sich stets um ein schulpädagogisches Thema. Die Beschaffung von
Müllbehältnissen für die Klassenräume obliegt der jeweiligen Schule.
d) Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, an wie vielen Schulen im Nordend der Müll getrennt gesammelt wird?
Eine Mülltrennung erfolgt in den nachfolgend aufgeführten Schulen:
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Comeniusschule
Elisabethenschule
Hans-Böckler-Schule
IGS Nordend
Merianschule
Musterschule
Schwarzburgschule
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2023OFOF 574/3Getrennte Müllsammlung in den NordendschulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023VV 781Getrennte Müllsammlung in den NordendschulenAnfrage
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 1612Getrennte Müllsammlung in den NordendschulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab