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Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt vor, die Schüllermann und Partner AG als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. Dies geschieht zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und um die wirtschaftliche Prüfung des Eigenbetriebs zu gewährleisten. Erwartet wird eine ordnungsgemäße Prüfung der finanziellen Aktivitäten und ein wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die

Schüllermann und Partner AG

Robert-Bosch-Straße 5

63303 Dreieich

als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes).

2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720)
  • Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war
  • Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main

Begründung

A. Zielsetzung

Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung.

Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde.

Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden.

Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 39 · 21.10.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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