Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über…
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Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
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Zusammenfassung
In diesem Vorschlag wird der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Jahr 2024 der Hafen- und Marktbetriebe zur Genehmigung vorgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 2.755.401,31 EUR wird zur Finanzierung von städtischen Projekten verwendet. Das erwartete Ergebnis ist eine geordnete finanzielle Abwicklung und die Sicherstellung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 24.04.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt:
| a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt | EUR 65.844.377,31. |
| b. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von | EUR 2.755.401,31. |
4. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt.
5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Gewinnes von 1.728.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn des Hafens in Höhe von 1.616.720,82 EUR und dem anteiligen Jahresgewinn des Marktes in Höhe von 111.279,18 EUR. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt.
6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
7. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen.
Begründung
A. Zielsetzung
Einhaltung der gesetzlichen Grundlage
Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom
09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024, Anwendung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes).
B. Alternativen
Entfällt
C. Lösung
Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 04.07.2025 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes).
Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte
Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 5428 vom 14.11.2024 / M 135 vom 07.10.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 2221 vom 09.12.2022).
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2024 bis zum
- Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2024 bis zum
- Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum
- Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar 2024 bis zum
- Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.755.401,31 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.616.720,82 EUR und auf die Marktbetriebe 1.138.680,49 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den geplanten Jahresgewinn in Höhe von 1.728.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR soll in eine Rücklage zur Finanzierung der Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt werden. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von 1.728.000,00 EUR an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten.
Anlage _Bericht_d_Abschlusspruefers_2024 (ca. 3,7 MB) Anlage _Bericht_d_Betriebskommission_2024 (ca. 1,7 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)