Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Minimierung der Lärmemissionen am zukünftigen Schulstandort. Es wird sichergestellt, dass die Wärmepumpe nur während der Heizperiode in Betrieb ist und Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden, um die Lärmbelastung zu minimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in der Anregung erwähnte Wärmepumpe dient ausschließlich für die Beheizung der Schulsporthalle. Daher wird die Anlage im Sommer, aber auch in den Übergangszeiten, nicht in Betrieb sein. Darüber hinaus wird eine automatische Abschaltung der Anlage in den Nachtstunden vorgenommen. Im nächsten Schritt werden die im Betrieb aufkommenden Lärmwerte ermittelt und mit den zulässigen Werten der "TA-Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für ein Mischgebiet verglichen. Anhand der Ergebnisauswertung werden darüberhinausgehende notwendige Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt, so dass die Lärmbelastung auf ein Minimum begrenzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2025OMOM 6873Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35Direktanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1614Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab