Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sanierung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Instandsetzung und Umzug der Küche durchgeführt, während die bauliche Erweiterung der Toiletten aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Die Schule wird weiterhin unterstützt, um die Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Turnhalle wurde instandgesetzt und kann wieder genutzt werden Zu
- Der Umzug befindet sich bereits in Planung. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde der Schule ein Termin im April vorgeschlagen, der nicht bestätigt werden konnte. Die Vereinbarung eines neuen Termins mit der Schule steht nun aktuell noch aus. Zu 3.) Die Arbeiten sind abgeschlossen, der Umzug der Küche erfolgte im Juni
- Zu 4.) Das Fallrohr am neuen Dach des Containers wurde Ende Mai fertig gestellt. Zu 5.) Die Entfernung des Schotters ist am 05.06.2025 erfolgt. Zu 6.) Die Maßnahme wurde in der
- KW. durchgeführt. Das Büro kann wieder genutzt werden. Zu 7.) Eine bauliche Erweiterung der Toiletten ist aufgrund der Rahmenbedingungen vor Ort nicht möglich. Der Schulleitung wurde in einem Vor-Ort-Termin durch den Objektverantwortlichen im Februar 2024 als Alternative die Aufstellung von Sanitärcontainern angeboten. Zu 8.) Die beiden vorhandenen Fahnenmaste sind intakt. Zu 9.) Der Zugang der Schulleitung zu einzelnen Räumlichkeiten ist aus Vertrags- und Sicherheitsaspekten nicht möglich. Dabei handelt es sich um bestimmte Putzmittel- oder Technikräume.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2025OMOM 6991Sanierung JohannHinrichWichernSchuleDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1619Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab