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Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, dringend notwendige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule durchzuführen, um die Sicherheit und den Zugang für die Schüler zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem die Wiedereröffnung der Turnhalle und die Beseitigung von Schimmel.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen.

Dies sind:

  1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war;
  2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan";
  3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei";
  4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers;
  5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof;
  6. Entfernung des Schimmels im Raum 02;
  7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen;
  8. Instandsetzung des Fahnenmastes;
  9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule.

Begründung

Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 6991Sanierung JohannHinrichWichernSchule
    Direktanregung
  2. 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1619Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

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