Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
24.02.2021
07.05.2021
22.09.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
Details im PARLIS OM_7319_2021Stellungnahme des Magistrats
Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
Details im PARLIS ST_1029_2021Antrag Ortsbeirat
Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen
Details im PARLIS OF_1727-1_202524.02.2021
Anregung Ortsbeirat
Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
Details im PARLIS OM_7319_202107.05.2021
Stellungnahme des Magistrats
Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
Details im PARLIS ST_1029_202122.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen
Details im PARLIS OF_1727-1_2025 Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.09.2025, OF 1727/1
Betreff: Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen
Vorgang: OM 7319/21 OBR 1; ST 1029/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut, temporär eine Überwachungskamera anbringen zu lassen, um herausfinden zu können, wer an der Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) regelmäßig wilden Sperrmüll ablegt. Die Stadtpolizei möge die Bilder auswerten und den entsprechenden Personen ein Bußgeld auferlegen, so wie es der Bußgeldkatalog der Stadt Frankfurt vorsieht. Begründung:
Bereits im Jahr 2021 hat der Ortsbeirat einen Antrag zu dieser Problematik gestellt (24.02.2021, OM 7319). Am Platz vor dem Saalbau Gutleut wird regelmäßig Sperrmüll an einer Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) abgelegt. Dieser bleibt tagelang liegen, wird dann von der FES entsorgt und wenige Zeit später sammelt sich dort wieder Müll an. Die Stadt Frankfurt hat unlängst die Bußgelder für wilden Sperrmüll deutlich erhöht. Jedoch bringen die höchsten Bußgelder nichts, wenn die betreffenden Personen nicht erwischt werden. Da eine dauerhafte Beobachtung durch die Stadtpolizei aufgrund von Personalmangel an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann, soll der Versuch gestartet werden, dort für eine kurze Zeit (bspw. 4 Wochen) eine Videoüberwachung zu installieren. Durch die Auswertung der Bilder erhöht sich die Chance den oder die Verursacher zu ermitteln.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7319
Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 1