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Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik der Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz. Es werden Maßnahmen zur Erhöhung der Bußgelder und zur Kontrolle von Müllvergehen vorgestellt, um eine Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger zu bewirken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rottweiler Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Ordnungsrechtlicher Aspekt Aufgrund der Müllsituation wurde bereits im Juni 2020 die Erhöhung der Bußgelder für Müllsünderinnen und Müllsünder beschlossen. Die Stadtpolizei hat es sich zur Aufgabe gemacht Müllvergehen entsprechend zu verfolgen und zu sanktionieren. Eine im Ordnungsamt angesiedelte Sondereinheit (Task-Force-Umwelt) wurde gegründet, die u.a. eine spürbare Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger bewirken soll. Folglich werden auch Problembereiche im Gutleutviertel stichprobenartig kontrolliert. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Sofern eine Verursacherin oder ein Verursacher festgestellt werden kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin bzw. das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die Höchstgeldbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000,00 Euro. Bei Bereitstellungen von Sperrmüll ohne Termin wird bereits eine Regelgeldbuße in Höhe von 250,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter verhängt. Hinweis: Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044. Reinigung und Entsorgung Die satzungsgemäße Reinigung erfolgt im Rahmen der Reinigungsklasse II zweimal wöchentlich, d.h. immer montags und mittwochs. Dabei werden lediglich Kleinteile aufgenommen, bei erheblichen Ablagerungen werden die Stellen durch die sog. Mobile Schnellreinigung angefahren oder in die Sperrmüllabholung eingebucht. Aufgrund der Corona-Situation kam es dabei teilweise zu leichten Verzögerungen über die übliche Wartezeit hinaus, insofern zogen Anhäufungen zusätzliche Verunreinigungen an. Die ABG geht gegen Sperrmüllablagerungen auf den eigenen Grundstücken vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 6. Januar 2021OFOF 1561/1Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Februar 2021OMOM 7319Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigenDirektanregung
  3. 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1029Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
    Stellungnahme
  4. 22. September 2025OFOF 1727/1Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legenOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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